Ablauf der Einschreibung

Sie haben sich für einen Studiengang entschieden oder eine Zulassung erhalten und möchten sich nun einschreiben. Hier finden Sie die entsprechenden Informationen dazu.

 

Bitte beachten Sie: Diese Informationen sind nur dann für Sie relevant, wenn Sie sich (neu) einschreiben möchten. Sind Sie bereits an der Universität Augsburg eingeschrieben (ggf. in einem anderen Studiengang), gelten für Sie die Informationen zur Umschreibung. Diese finden Sie auf der Seite zum Studiengang- oder Studienfachwechsel.

 

 

Ablauf der Einschreibung

Die Einschreibung erfolgt in zwei Schritten:

 

1. Durchführung der Online-Immatrikulation im VIBS-Portal

 

2. Einreichen des Antrags auf Einschreibung mit den erforderlichen Unterlagen

 

Beide Schritte sind erforderlich für die Einschreibung. Mit Abschluss der Online-Immatrikulation sind Sie noch nicht eingeschrieben! Bitte kontrollieren Sie daher regelmäßig den Status im Bewerbungsportal.

 

 

1. Durchführung der Online-Immatrikulation im VIBS-Portal

 

Wenn Sie sich im VIBS-Portal registriert haben, können Sie für den gewünschten Studiengang einen Antrag anlegen. In mehreren Schritten geben Sie dabei die erforderlichen Informationen (wie bspw. Hochschulzugangsberechtigung, Studienvergangenheit, etc.) an. Sie beginnen immer mit der Online-Bewerbung, auch bei zulassungsfreien Studiengängen.

 

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen oder wenn Sie sich mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland bewerben, benötigen Sie zur weiteren Einschreibung erst eine Zulassung. Haben Sie diese erhalten, wird Ihr Antrag zugelassen und Sie können mit der Online-Immatrikulation fortfahren. Bei zulassungsfreien Studiengängen können Sie sofort mit der Online-Immatrikulation beginnen.

 

Auch bei der Online-Immatrikulation werden nochmal verschiedene Angaben abgefragt. Sind Sie mit dieser fertig, können Sie den Vorgang abschließen. Damit ist der Online-Vorgang abgeschlossen und Sie können sich einen Antrag auf Einschreibung anzeigen lassen.

 

2. Einreichung des Antrags auf Einschreibung mit den erforderlichen Unterlagen

 

Nach Abschluss der Online-Immatrikulation können Sie sich den Antrag auf Einschreibung anzeigen lassen. Bitte drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben diesen. Anschlie´ßend reichen Sie bitte den Antrag mit den Unterlagen bei der Universität Augsburg ein. Die Adresse ist auf dem Antrag angegeben. Bitte beachten Sie hierzu die Checklisten zur Einschreibung, die Sie auf unseren Seiten finden. Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

 

Link zur Seite mit den Checklisten (Einschreibung).

 

 

Ich habe meinen Antrag abgeschickt. Wie geht es weiter?

Anhand des Status im Bewerbungsportal können Sie erkennen, ob Ihr Antrag bei uns eingegangen ist und wie der Bearbeitungsstand ist. Ändert sich der Status, werden Sie auch per E-Mail benachrichtigt.

 

Status „immatrikuliert“

 

Ihr Antrag ist eingegangen und konnte vollständig bearbeitet werden. Wenn Sie sich in Ihren Bewerbungsaccount einloggen, finden Sie dort die Rechenzentrumskennung. Bitte rufen Sie diese schnellstmöglich ab, da Ihre Bewerbungskennung am 15. November (Wintersemester) bzw. am 15. Mai (Sommersemester) deaktiviert wird. Auf dem Postweg erhalten Sie noch Ihren Studierendenausweis (Campus Card Augsburg). Damit ist die Einschreibung abgeschlossen.

 

Status „Immatrikulation in Bearbeitung“

 

Ihr Antrag ist eingegangen und es wurde mit der Bearbeitung begonnen. Allerdings fehlen Unterlagen oder es wurden falsche Dokumente eingereicht. Hier finden Sie nähere Beschreibungen der einzelnen Hinweise des Bewerbungsportals.

Der eingereichte Antrag auf Einschreibung wurde nicht unterschrieben. Für die Einschreibung benötigen wir jedoch das unterschriebene Antragsformular von Ihnen. Bitte drucken Sie den Antrag erneut aus und reichen Sie diesen mit Ihrer Unterschrift ein.

Der Antrag auf Einschreibung besteht aus mehreren Seiten. Wird Ihnen dieser Hinweis angezeigt, fehlen entweder einzelne Seiten oder der komplette Antrag. Bitte drucken Sie den Antrag erneut aus und reichen Sie diesen unterschrieben bei uns ein.

Für die Einschreibung benötigen wir amtlich beglaubigte Kopien von den relevanten Zeugnissen. Bei grundständigen Studiengängen ist dies Ihre Hochschulzugangsberechtigung. Bei Einschreibung in weiterführenden Studiengängen (Master) benötigen wir Zeugnisse Ihres Bachelorabschlusses.

 

Müssen Sie einen Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache vorlegen, muss dieser ebenfalls amtlich beglaubigt sein.

 

Die Beglaubigung kann von jeder Behörde/Bürgerbüro vorgenommen werden. Einfache Kopien oder eingescannte Dokumente reichen nicht aus.

Für eine Einschreibung benötigen wir einen Nachweis über die entrichteten Semesterbeiträge (Studentenwerk und Semesterticket). Informationen zur Bankverbindung  und Form und zum Nachweis finden Sie auf der Hauptseite zur Einschreibung.

Die Einschreibung in Ihren Studiengang benötigt einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren. Bitte reichen Sie diesen noch ein.

 

Informationen zu den Eignungsverfahren finden Sie auf den entsprechenden Seiten.

Sie schreiben sich zeitnah zum Vorlesungsbeginn oder danach ein. Dies kann unter Umständen zu Schwierigkeiten oder Verzögerungen beim Studienstart führen.

 

Um Ihre Unterlagen bearbeiten zu können, benötigen wir eine ausgefüllte und unterschriebene Erklärung von Ihnen. Diese finden Sie auf unserer Seite zur Einschreibung (Link „Einverständniserklärung Einschreibung“).

Das Hochschulabschlusszeugnis in amtlich beglaubigter Kopie zur Prüfung bzw. Ergänzung unserer Unterlagen fehlt (z.B. bei Masterbewerbungen oder wenn bereits ein Abschluss vorliegt). 

Zur Einschreibung benötigen wir noch eine Kopie eines Lichtbildausweises. Bitte reichen Sie diese noch ein.

Für die Einschreibung muss zwingend die Meldung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vorliegen. Aus dieser geht hervor, ob Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder nicht.

Die Meldung kann nur von einer gesetzlichen Krankenkasse erstellt werden und wird elektronisch direkt an die Universität übermittelt. Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite: Information Krankenversicherung

Für die Einschreibung benötigen wir die elektronische Meldung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse. Diese wird verschlüsselt übertragen (nicht per E-Mail).

 

Wenn Ihnen im Bewerbungsportal diese Meldung angezeigt wird, kann dies folgende Gründe haben:

 

Sie oder Ihre Krankenkasse haben eine schriftliche Bescheinigung eingereicht. Diese Papierbescheinigungen können nicht mehr angenommen werden. Der Austausch zwischen Universität und Krankenkasse findet elektronisch statt. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrer/der gesetzlichen Krankenkasse auf, die Ihnen die Bescheinigug zugeschickt hat und bitten Sie diese um eine elektronische Meldung.

 

Die eingegangene Meldung hat einen falschen Meldegrund. Für die Einschreibung benötigen wir eine Meldung mit Meldegrund 10. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrer/der gesetzlichen Krankenkasse auf und bitten Sie diese um entsprechende Meldung.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite mit Informationen zur Krankenversicherung.

Die Einschreibung in einen Lehramtsstudiengang benötigt die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren. Dies kann online absolviert werden.

 

Informationen zum Verfahren und den Link finden Sie auf den Seiten des ZLbiB: Career Counselling vor Teachers (CCT)

Aus Ihrer Bewerbung geht hervor, dass Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Wenn Sie bereits einmal studiert haben benötigen wir hierzu Angaben zu statistischen Zwecken. Bitte schicken Sie uns eine Studienverlaufsbescheinigung, die Ihre bisherigen Einschreibungen komplett abdeckt.

 

Aus dieser müssen alle bisherigen Studiengänge/Studienfächer sowie die Semesterzahl und evtl. Urlaubssemester hervorgehen.

Wenn Sie diesen Hinweis erhalten, benötigen wir noch eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung. Bitte reichen Sie diese noch ein.

 

Es muss eine amtlich beglaubigte Kopie sein. Eine einfache Kopie oder ein eingescanntes Dokument reichen nicht aus. Ebenso ist es nicht möglich, eine Kopie der amtlich beglaubigten Kopie einzureichen.

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