Hinweise zur Corona-Pandemie

Arbeitgeberbescheinigung für das Impfzentrum

15.  April 2021: Sollten Sie für einen Impftermin in einem Impfzentrum oder beim Hausarzt eine Bescheinigung des Arbeitsgebers benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Impftermin an das zuständige Personalreferat. Sie erhalten von dort dann per E-Mail und/oder Post eine entsprechende Bescheinigung. Das zuständige Referat können Sie auf der Seite der Personalabteilung unter dem folgenden Link finden: https://www.zv.uni-augsburg.de/de/abt/abt2/info/ueber_uns/

Schnelltests für Beschäftigte

13. April 2021: Auch wenn an der Universität weitestgehend im Homeoffice gearbeitet werden soll, gibt es Bereiche und Tätigkeiten, für die eine Präsenz auf dem Campus notwendig ist. Für solche Beschäftigten bietet die Universität Augsburg ab dem 12. April 2021 die Möglichkeit eines Covid-19-Antigen-Schnelltests an. Der Test wird montags bis freitags von 8:00 bis 9:30 Uhr von Personal der Bäuerle & Co. Ambulanz OHG in der Teststation auf dem Campus durchgeführt.

Bibliothek: Ausleihe geöffnet

Ab Montag, 15.03.21, sind die Buchbestände in den Lesesälen wieder für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich.

Während Ihres Aufenthalts in der Bibliothek sind Sie dazu verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen und auf die Einhaltung des Mindestabstands zu den Personen in Ihrer Umgebung zu achten.

Die Arbeitsplätze in der Bibliothek (einschl. fest vergebene Tischarbeitsplätze, Carrels, Computerarbeitsplätze, Gruppenarbeitsräume, CIP-Pools, Mediothek, Handschriftenlesesaal) können nicht genutzt werden.

Sie können Bücher aus den Regalen (Präsenzbestand, Lehrbuchsammlung) nehmen und am Ausleihschalter verbuchen lassen. Eine Bestellung dieser Bestände über den OPAC ist nicht mehr möglich.

Aus den Präsenzbeständen können Studierende max. 5 Bücher für eine Woche entleihen (keine Verlängerungsmöglichkeit).

Die üblichen Leihfristen gelten für die Bücher aus den Lehrbuch- und Schulbuchsammlungen (4 Wochen) sowie für Ausleihen durch Beschäftigte.

Nicht-Universitätsangehörige können Bücher aus den Lehrbuchsammlungen entleihen, aber nicht aus den Präsenzbeständen.

In der Zentralbibliothek und in den Teilbibliotheken stehen Scanner und Multifunktionsgeräte (Scannen / Kopieren) zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, kontaktlos zu scannen und die Scans direkt auf ein Handy zu laden.
Mit einem kurzen Aufenthalt nehmen Sie Rücksicht auf die Bedürfnisse Ihrer Mitstudierenden bzw. Kolleginnen und Kollegen, da nur jeweils einer begrenzten Anzahl von Personen gleichzeitig Zutritt gewährt werden kann.
Wenn Sie die Bibliothek über die Zentralbibliothek betreten, stehen keine Schließfächer zur Verfügung; nur ein Garderobenständer, an dem Sie Taschen, Rucksäcke etc. deponieren können, aus denen Sie zuvor Ihre Wertsachen entnommen haben.

Campus Card  bis Ende April ohne Validerung gültig

8. März 2021: Die Campus Card ist ohne Validierung für das Sommersemester 2021 noch bis Ende April 2021 zusammen mit einer ausgedruckten Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester als Semesterticket gültig.

Universitätsbibliothek: Click & Collect

25. Januar 2021: Die Universitätsbibliothek bietet nun Click & Collect an.

Universitätsbibliothek: Scandienst

18. Dezember: Wie alle wissenschaftlichen Bibliotheken muss auch die Universitätsbibliothek Augsburg vom 16.12.20 bis mindestens 10.01.21 schließen.

Zumindest der im Frühjahr etablierte  Scandienst steht wieder zur Verfügung. Der Scandienst steht ab dem 21.12.20 bis zum 23.12.20 sowie nach der Schließzeit der Universitätsbibliothek ab 4.01.21 (außer 06.01.21) für Beschäftigte der Universität Augsburg sowie für Promovierende, Habilitierende und Studierende der Universität Augsburg, die mit der Abfassung einer Abschlussarbeit beschäftigt sind oder kurz vor dem Examen stehen, zur Verfügung.

Für alle Studierenden und Beschäftigten der Universität Augsburg werden nach wie vor umfangreiche Online-Medien angeboten.

Darüber hinaus gilt:

Arbeitsplätze, Kopierer und Scanner stehen in dieser Zeit nicht zur Verfügung.

Ausleihen aus den Präsenzbeständen und den Lehrbuchsammlungen sind ebenfalls während dieser Zeit nicht möglich.

Magazin- und Fernleihbestellungen sowie vorgemerkte Medien können noch bis einschließlich Freitag, 18.12., am Ausleihschalter der Zentralbibliothek abgeholt werden, und zwar zu folgenden Zeiten:

Mittwoch: 08:30 - 20:00 Uhr

Donnerstag - Freitag: 08:30 - 16:00 Uhr

Ab Freitag, 18.12., 16:00 Uhr, bleibt auch der Ausleihschalter der Zentralbibliothek geschlossen. Auch eine Rückgabe von Medien über Bücherbox ist dann nicht mehr möglich.

Medien, deren Leihfrist in den Tagen 16.-18.12. ablaufen würde, müssen Sie nicht mehr vor der Schließung zurückgeben.

Die Universitätsbibliothek Augsburg hätte gern zumindest die Ausleihe eingeschränkt ermöglicht. Wir bedauern sehr, dass dies aufgrund aktueller gesetzlicher Vorgaben nicht gestattet ist.

 

Schließung der Universitätsbibliothek

15. Dezember: Wie alle wissenschaftlichen Bibliotheken muss auch die Universitätsbibliothek Augsburg vom 16.12.20 bis mindestens 10.01.21 schließen.

Arbeitsplätze, Kopierer und Scanner stehen somit in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Ausleihen aus den Präsenzbeständen und den Lehrbuchsammlungen sind ebenfalls während dieser Zeit nicht möglich.

Bereits erfolgte Magazin- und Fernleihbestellungen sowie vorgemerkte Medien können noch bis einschließlich Freitag, 18.12., am Ausleihschalter der Zentralbibliothek abgeholt werden, und zwar zu folgenden Zeiten:

Mittwoch: 08:30 - 20:00 Uhr

Donnerstag - Freitag: 08:30 - 16:00 Uhr

Ab Samstag, 19.12., bleibt auch der Ausleihschalter der Zentralbibliothek geschlossen.

Medien, deren Leihfrist in den Tagen 16.-18.12. ablaufen würde, müssen Sie nicht mehr vor der Schließung zurückgeben.
Die Literaturversorgung für Lehrende, Promovierende und Habilitierende der Universität Augsburg ist durch den im Frühjahr etablierten Scanservice sichergestellt.
Für Studierende und Beschäftigte der Universität Augsburg stehen umfangreiche Online-Angebote zur Verfügung. Darüber hinaus prüft die Universität die Möglichkeit kontaktloser Ausleihen.

Umstellung auf digitale Lehre ab dem 28.11.2020

27. November: Wie alle bayerischen Hochschulen und Universitäten ist auch die Universität Augsburg verpflichtet, ab Montag, 30. November 2020, nunmehr komplett auf digitale Lehre umzustellen. Für die Universität Augsburg gilt dies aufgrund der Allgemeinverfügung der Stadt Augsburg bereits ab dem 28.11.2020. Ausnahmen beziehen sich allein auf Labortätigkeiten, Praktika, praktische und künstlerische Ausbildungsabschnitte sowie Prüfungen. Während sämtliche Bibliotheken und Archive geschlossen werden, sind die Hochschulbibliotheken von der Schließung ausgenommen. Diese Entscheidungen beschloss die Bayerischen Staatsregierung am 26. November 2020, zunächst für den Zeitraum vom 30. November bis zum 20. Dezember 2020. Die Allgemeinverfügung der Stadt Augsburg wurde am 27.11.2020 bekanntgemacht.

Hochschulgastronomie

4. November: Das Studentenwerk Augsburg passt die Öffnungszeiten der Alten Cafeteria an. Sie bietet Mo-Fr 10.00 – 14.30 Uhr Snacks und Getränke zum Mitnehmen an. Zur Mittagszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr ist dort ein warmes „Mensa-to-Go“-Mittagessen erhältlich. Weitere Informationen und der Speiseplan: mensatogo.de

Zum Start des Wintersemesters

2. November: Wie Sie sicherlich vernommen haben, steigt das Infektionsgeschehen in Deutschland, und insbesondere auch in Augsburg, weiter an. Bund und Länder haben weitere Maßnahmen beschlossen, um dies einzudämmen. Inwiefern sich dies auf Ihren Studienstart am Montag auswirkt, möchten wir Ihnen kurz erläutern.

Grundsätzlich muss die Universität einerseits ihren Beitrag dazu leisten, dass die Infektionszahlen sinken, und daher nach Möglichkeit Menschenansammlungen auf dem Campus vermeiden. Andererseits ist es ihr genauso wichtig, den Studierenden ein produktives Studium zu ermöglichen. Hierfür soll in diesem Wintersemester gelten: So viel online wie möglich und Präsenzlehre nur, wenn unbedingt nötig.

Der Lehrbetrieb an der Universität Augsburg umfasst auch in geringem Anteil weiterhin Präsenzveranstaltungen. Aufgrund der neuen behördlichen Vorgaben werden jedoch bislang in Präsenz geplante Lehrveranstaltungen möglicherweise zu Onlineformaten umgewandelt. Informieren Sie sich daher eigenständig im Digicampus sowie auf der Homepage des jeweiligen Faches, Instituts oder Studiengangs, ob dies auf die von Ihnen belegten Kurse zutrifft. Im Zweifel erkundigen Sie sich bei Ihren Dozierenden.

Die Universitätsbibliothek bleibt zunächst zu den veröffentlichten Zeiten geöffnet. Nutzen Sie bitte aber auch das erweitere Angebot an digital verfügbaren Medien und reduzieren Sie Ihre Aufenthalte in der Universitätsbibliothek auf das absolut unverzichtbare Minimum.

In der Logik der von Bund und Ländern sowie der Stadt Augsburg beschlossenen Maßnahmen liegt es, den Aufenthalt von Personen auf dem Campus zu minimieren. Daher bleiben auch die angekündigten Aufenthaltsräume auf dem Campus vorerst geschlossen.

Die Gebäude der Universität sind ausschließlich zu den Zeiten geöffnet, in denen dort Präsenzlehre stattfindet. Die CIP-Pools sind weiterhin geschlossen. Bitte beachten Sie, dass in allen Gebäuden eine Maskenpflicht besteht, in Lehrveranstaltungen und in der Bibliothek gilt diese auch am Sitzplatz.

Die Mensa muss gemäß Anordnung aus dem Wissenschaftsministerium doch geschlossen werden. Das Studentenwerk wird ein to-go-Angebot vorbereiten.

Sowohl für Studierende als auch für die Beschäftigten und Lehrenden der Universität bedeuten die behördlichen Vorgaben, dass wir uns auf eine geänderte Lage einstellen und mit Einschränkungen leben und arbeiten müssen. Für die Universität ist es wichtig, für alle Mitglieder der Universität die Gesundheitsrisiken gering und die Planungssicherheit hochzuhalten. Außerdem sollen die Rahmenbedingungen für die Studierenden in der aktuellen Situation so gut wie möglich gestaltet werden. Hierzu wird die Lage kontinuierlich beobachtet und es können auch kurzfristige Änderungen und Maßnahmen erforderlich sein.

Beachten Sie auch die ​Richtlinien der Universität Augsburg zur Bewältigung der Herausforderungen der Covid-19-Pandemie im Wintersemester 2020/2021:

20201021 RL UniA WS 2020 21 final.pdf

Richtlinien der Universität Augsburg zur Bewältigung der Herausforderungen der Covid-19-Pandemie im Wintersemester 2020/2021

26. Oktober: Die „Richtlinien der Universität Augsburg zur Bewältigung der Herausforderungen der Covid-19-Pandemie im Wintersemester 2020/2021" fassen bestehende Teilkonzepte und Vorgaben, die Sie bereits aus dem Sommersemester kennen (z.B. Konzepte für Labore, Klausuren, Eckpunkte für die Lehre), zusammen und ergänzen neue Regelungen. Die Richtlinien stellen die Grundlage für das Wintersemester unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie dar und geben Ihnen Vorgaben, wie Lehre, Forschung und Arbeiten an der Universität in der aktuell schwierigen Situation stattfinden kann.
 

Mund-Nasen-Bedeckung

14. Oktober: Aufgrund der jüngsten Entwicklungen des Infektionsgeschehens in Augsburg gilt in allen Gebäuden der Universität eine Maskenpflicht. Wir bitten Sie deshalb, auf den Fluren und in den öffentlichen Bereichen der Universitätsgebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Informationen zu Meldepflicht & Verdachtsfällen aktualisiert

14. Oktober: siehe FAQ Meldepflicht für Beschäftigte

Videobotschaft: Planung für das Wintersemester

6. August: Die Präsidentin der Universität präsentiert in ihrer Videobotschaft die wichtigsten Aspekte der Planungen für das kommende Wintersemester. Die Universitätsleitung hat entsprechende Eckpunkte für den Lehrbetrieb des WS 20/21 verabschiedet.

Hochschulgesetz geändert

10. Juli: Der Bayerische Landtag hat das Hochschulgesetz geändert, um Nachteile für Studierende während der Corona-Pandemie zu reduzieren. Unter anderem werden in den Prüfungsordnungen vorgesehene Termine und Fristen automatisch um ein Semester verschoben bzw. verlängert. Ein längerer BAföG-Bezug wird ebenfalls ermöglicht.

Zur Pressemitteilung des Wissenschaftsministeriums

Zeiterfassung setzt zum 1. August wieder ein

3. Juli: Ab August erweitert die Universität Augsburg ihr Zeiterfassungssystem, sodass auch im Homeoffice die geleistete Arbeitszeit gebucht werden kann. Damit entfällt ab 1. August die automatische Verbuchung der Soll-Zeit beim nichtwissenschaftlichen Personal, es wird also wieder gestempelt – am Terminal an der Universität oder digital von zu Hause aus. Die Beschäftigten werden vor dieser Umstellung von der Personalabteilung über weitere Details informiert.

Bibliothek für Nicht-Universitätsangehörige

3. Juli: Auch für Nutzerinnen und Nutzer, die nicht an der Universität studieren oder arbeiten, ist die Universitätsbibliothek wieder zugänglich. Weitere Details für Nicht-Universitätsangehörige

Mensa-to-Go Angebot

27. Juni: Ab Montag, 29.06.2020, gibt es auf dem Campus der Universität Augsburg das Mensa to go Angebot des Studentenwerks Montags bis Freitags gibt es eine Auswahl an warmer Gerichten. Die Vorbestellung muss am Vortag bis 15 Uhr erfolgen, abholen kann man die bestellten Gerichte in der Cafeteria in Gebäude D („Alte Cafete“). Weitere Informationen zur Vorbestellung und der Speiseplan: mensatogo.de

UB: Lesesäle

20. Juni: Am Mittwoch den 24.6. öffnet die Universitätsbibliothek die Lesesäle in den fünf Bibliotheksgebäuden wieder, zunächst für Studierende, Mitarbeiter und weitere Angehörige der Universität. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag 9.00 bis 16.00 Uhr. Am Eingang soll bitte die Campus Card vorgezeigt werden. Alle verfügbaren Arbeitsplätze sind gekennzeichnet. Die Details finden Sie auf der Homepage der UB: www.uni-augsburg.de/de/organisation/bibliothek

Prüfungsanmeldung

12. Juni: Aktualisierte Modulhandbücher, die über die konkrete Prüfungsform informieren, sind ab Montag, 15. Juni, online. Die Anmeldephase für reguläre Klausuren bzw. Module des Sommersemesters 2020 via STUDIS startet am 16. Juni, 12.00 Uhr (mittags).


Vorlesungszeit Wintersemester

29. Mai: Die Vorlesungszeit für das Wintersemester 2020/2021 wird in Bayern am 2. November beginnen, da die Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte Studiengänge verschoben werden mussten. Die Vorlesungszeit des Wintersemesters endet am 26. Februar 2021, wobei Lehrveranstaltungen möglichst bereits bis zum 12. Februar 2021 abgeschlossen werden sollten, sodass ein entsprechendes Zeitfenster für Präsenzprüfungen o.ä. vorhanden ist.

Bibliothek: Ausleihe für alle Studierenden ab 2. Juni

24. Mai: Die Universitätsbibliothek wird ab dem 2. Juni 2020 wieder eine reguläre Ausleihe für alle Beschäftigten und Studierenden anbieten. CIP-Pools, Arbeitsräume und -tische bleiben weiter geschlossen.

Weitere Informationen zur Ausleihe für Beschäftigte und Studierende

Eltern betreuungspflichtiger Kinder

20. Mai 2020: Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise auf unserer FAQ-Seite.

Campus Card gilt bis auf Weiteres als Fahrschein

18. Mai 2020:  Eine für das vergangene Wintersemester validierte Campus Card können Studierende bis auf Weiteres als Fahrausweis auf allen Linien von Regional- und Stadtverkehr (AVV-Regionalbus, Regionalbahn - nur Züge des Nahverkehrs 2. Klasse), Bussen und Straßenbahnen der Augsburger Verkehrsgesellschaft (avg) und der Gersthofer Verkehrsgesellschaft (GVG) innerhalb der Tarifzonen 10 und 20 nutzen.

Bibliothek: Schrittweise Ausleihe für Studierende

9. Mai: Die Universitätsbibliothek erweitert ab dem 12. Mai die kontaktlose Ausleihe auf Studierende mit Literaturbedarf für den Studienabschluss. Dies zielt auf diejenigen ab, die gerade eine Abschlussarbeit schreiben oder für Staatsexamensprüfungen lernen müssen, die ja wieder anlaufen. Der nächste angestrebte Schritt ist dann die Literaturversorgung für alle Studierende (u.a. auch für Hausarbeiten). Wir informieren, sobald dies der Fall ist.

Abgabefristen für Abschlussarbeiten

9. Mai: Mit der nun bevorstehenden Öffnung der kontaktlosen Ausleihe für Studierende mit Abschlussarbeiten wird der Fristablauf wieder fortgesetzt und es werden pauschal zwei Wochen Fristverlängerung eingeräumt.
Dies bedeutet, dass mit dem 12.05. die zum Zeitpunkt der Bibliotheksschließung (14.03.) noch verbleibende Abgabefrist zuzüglich zwei Wochen Fristverlängerung maßgeblich ist. Mehr Details finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

Richtlinien zum Infektionsschutz u.a. Prüfungen und Praxisveranstaltungen 

30. April: Die bayerischen Universitäten haben Richtlinien vereinbart, wie die Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Detail umgesetzt werden soll. Diese wurden durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst genehmigt und gelten für die Universität Augsburg.
In den Richtlinien ist u.a. festgehalten, dass vorläufig keine Präsenzveranstaltungen stattfinden. Prüfungen und bestimmte Praxisveranstaltungen können aber unter strengen Auflagen zum Infektionsschutz ausnahmsweise durchgeführt werden. Weitere Informationen, wie Praxisveranstaltungen, Prüfungen o.ä. in Präsenzform umgesetzt werden können und welches Vorgehen konkret gilt, folgen in Kürze.

Bibliotheksdienste für Lehrende

30. April: Die Universitätsbibliothek bietet eine kontaktlose Ausleihe an. Wie der Scandienst gilt dieses Angebot zunächst für Lehrende, Promovierende und Habilitierende. In einem nächsten Schritt wird die kontaktlose Ausleihe auf Studierende mit Literaturbedarf zum Studienabschluss (wie Abschlussarbeiten, Staatsexamen) erweitert. Sobald dies der Fall ist, informieren wir Sie.
Da die Universitätsbibliothek für Studierende aktuell noch geschlossen ist, sind momentan auch die Abgabefristen für Abschlussarbeiten etc. ausgesetzt. Die Literaturausstattung zur jetzt beginnenden Lehre stellen die Lehrenden mit Unterstützung der Bibliothek sicher. Lesesäle und Arbeitsräume sind geschlossen.

Staatsexamensprüfungen Lehramt  wieder aufgenommen

30. April: Die Staatsexamensprüfungen Lehramt werden unter den Maßgaben des Infektionsschutzes ab dem 18.05.2020 wieder aufgenommen. Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden über ein Zulassungsschreiben ca. 5-7 Tage vor Wiederaufnahme der Ersten Staatsprüfung schriftlich über die Termine der Einzelprüfungen informiert. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Homepage des Kultusministeriums zur Staatsprüfung.

Videobotschaft zum Semesterstart

22. April: In ihrer Videobotschaft zum Start des digitalen Sommersemesters 2020 bedankt sich Präsidentin Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel für das Engagement aller Universitätsangehörigen in dieser Zeit und stellt für die Bibliothek in einem ersten Schritt eine Ausleihe für Lehrende in Aussicht. Momentan ist die Bibliothek noch geschlossen. Das muss im Einklang mit dem Infektionsschutzgesetz geschehen. Sobald weitere Details feststehen, werden die Informationen dazu hier veröffentlicht.

Universitätsbibliothek vorerst weiter geschlossen

17. April: Die Universitätsbibliothek wird auch zum Zeitpunkt des Vorlesungsbeginns aus Gründen des Infektionsschutzes weiter geschlossen sein.
Mittlerweile ist von der Staatsregierung angekündigt, dass ab dem 27.04.2020 eine Teilöffnung unter Auflagen wieder möglich sein soll. Sobald Einzelheiten dazu feststehen, werden wir Sie darüber unterrichten, ab wann, für welche Personengruppen und unter welchen Voraussetzungen eine Nutzung möglich sein wird. Beachten Sie, dass die Bibliothek bis zu einer anderweitigen Information der Universität geschlossen bleibt.

Weitere Informationen zum Staatsexamen Lehramt

15. April: Das Prüfungsamt hat Regelungen zum ausgesetzten Frühjahrestermin des Staatsexamens für das Lehramt 2020 sowie für den Herbsttermin 2020 (Prüfungen ab August im Jahr 2020) veröffentlicht.

Wissenschaftszeitvertragsgesetz & Corona

9. April: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) soll laut Medienberichten vom Bund aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation um eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung ergänzt: Die Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in seiner Qualifizierungsphase befindet, wird um die Zeit pandemiebedingter Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs verlängert. Konkrete Informationen zur Umsetzung liegen noch nicht vor.
Weitere Informationen auf der Homepage des BMBF zum WissZeitVG.

Eltern betreuungspflichtiger Kinder & Osterferien

3. April 2020: Das Wissenschaftsministerium hat seine entsprechenden Vorgaben konkretisiert – auch in Bezug auf die anstehenden Osterferien. Bitte lesen Sie die aktuellen Hinweise auf unserer FAQ-Seite.

Sommersemester: Vorlesungsbeginn am 20. April

2. April 2020: Das Sommersemester ‘20 findet statt. Der Vorlesungsbetrieb beginnt planmäßig am 20. April. Die wichtigste Besonderheit: der Lehrbetrieb wird vorerst ausschließlich digital und nicht in Präsenzform abgewickelt, dabei kommt vor allem auch das bewährte Format des Digicampus zum Tragen.

Verlängerung der Studienzeit

25. März 2020:  Studierende können sich auf unserer FAQ-Seite informieren, wie die Höchststudienzeit aufgrund der ergriffenen Corona-Maßnahmen verlängert werden kann.

Universität schließt Gebäude

24. März 2020:  Aufgrund der aktuellen Corona-Krise werden ab Mittwoch, 25.03.2020, alle Gebäude der Universität ausschließlich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität zugänglich sein. Ab diesem Zeitpunkt sind die Außentüren nur mit Transponder oder Schlüssel zu öffnen. Damit trägt die Universität einerseits den Ausgangsbeschränkungen, die die Staatsregierung ab dem 21. März 2020 verkündet hat, Rechnung. Andererseits sollen dadurch die sozialen Kontakte weiter reduziert werden.
Weitere Hinweise für Studierende und Beschäftigte finden Sie auf der FAQ-Seite.

Campus Card bis 18. Mai weiter als Fahrausweis gültig

24. März 2020:  Eine für das vergangene Wintersemester validierte Campus Card können Studierende zunächst bis 18.05.2020 weiter als Fahrausweis auf allen Linien von Regional- und Stadtverkehr (AVV-Regionalbus, Regionalbahn - nur Züge des Nahverkehrs 2. Klasse), Bussen und Straßenbahnen der Augsburger Verkehrsgesellschaft (avg) und der Gersthofer Verkehrsgesellschaft (GVG) innerhalb der Tarifzonen 10 und 20 nutzen.

Einschreibung für das Sommersemester nur postalisch

23. März 2020: Für das Sommersemester 2020 startet jetzt die Einschreibung an der Universität Augsburg. Aufgrund der aktuellen Lage findet diese nicht wie sonst persönlich, sondern per Post statt. Informieren Sie sich über weitere Hinweise, wie Sie sich richtig für Ihren Studiengang einschreiben.

Ausgangsbeschränkungen in Bayern

21. März 2020: Seit heute gelten in ganz Bayern weitreichende Ausgangsbeschränkungen. Es gilt der Grundsatz: zur Arbeit, zum Arzt, zum Lebensmitteleinkauf oder zur Hilfe für andere. Alles andere kann und muss warten. Sport und Bewegung an der frischen Luft sind noch möglich, aber in Bayern nur alleine oder mit Haushaltsangehörigen.

Beschäftigte als Eltern betreuungspflichtiger Kinder

19. März 2020: Bitte informieren Sie sich bei unseren Häufig gestellten Fragen über das aktuelle Prozedere.

Rückkehrenden aus Risikogebieten Betreten des Uni-Geländes verboten

18. März 2020: Rückkehrende aus Risikogebieten dürfen das Gelände der Universität für 14 Tage nach ihrer Rückkehr nicht mehr betreten, so eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. Das Betretungsverbot gilt für Personen, die sich während der letzten 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom Robert-Koch-Institut im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist.

Staatsexamen Lehramt ausgesetzt

18. März 2020: Aufgrund der aktuellen Entwicklung und der zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus wird die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen zum Prüfungstermin Frühjahr 2020 vom Kultusministerium mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Es finden ab dem 19.03.2020 vorerst keine weiteren schriftlichen, praktischen oder mündlichen Prüfungen mehr statt.

Öffnungszeiten der Gebäude eingeschränkt

17. März 2020: Ab dem 18. März 2020 reduziert die Universität Augsburg die Öffnungszeiten aller Gebäude auf montags bis freitags von 7:30 bis 15:30 Uhr – dabei sind primär die zentralen Eingangstüren geöffnet. Weitere Details auf der FAQ-Seite.

CIP-Pools geschlossen

16. März 2020: Ab 17. März 2020 werden alle CIP-Pools an der Universität Augsburg – sowohl im Rechenzentrum wie in den Fakultäten – geschlossen. Dies soll dazu beitragen, die sozialen Kontakte auf dem Campus auf ein Minimum zu reduzieren.

Mensen, Cafeterien und CafeBars

16. März 2020: Ab Dienstag, 17.03.2020, bleiben alle Mensen, Cafeterien und CafeBars des Studentenwerks Augsburg bis vorerst einschließlich Freitag, 17.04.2020 geschlossen.

Parteiverkehr reduziert

15. März 2020: Aufgrund der aktuellen Entwicklungen möchte die Universität Augsburg persönlichen Kontakt und  Parteiverkehr auf ein Mindestmaß reduzieren. Studierende und Studieninteressierte sollen Vor-Ort-Besuche in allen Bereichen der Universität auf ein Minimum beschränken und, wo immer möglich, vermeiden.

Bibliothek ab Samstag, den 14. März, geschlossen

13. März 2020: Das Bayerische Wissenschaftsministerium hat beschlossen, dass ab Samstag, dem 14. März 2020, unter anderem die Universitätsbibliotheken im Freistaat für den Publikumsverkehr geschlossen werden. Die Maßnahme gilt vorsorglich bis zum 20. April 2020.

Lehrbetrieb eingestellt

10. März 2020: Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat am 10. März 2020 mitgeteilt, dass an den bayerischen Universitäten der Lehrbetrieb in Präsenzform (z. B. im Vorgriff bzw. in Vorbereitung auf den anstehenden Vorlesungsbeginn zum Sommersemester 2020) mit sofortiger Wirkung einzustellen ist. Der Forschungsbetrieb und die Verwaltung sind weiter aufrechtzuerhalten. Wir informieren hier in Kürze über weitere Details.

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