Pressemitteilung 83/23 - 20.11.2023

Universitätsrat neu aufgestellt

Dr. Karl-Friedrich Ziegahn zum Vorsitzenden gewählt, stellvertretender Vorsitz liegt bei Prof. Dr. Josef Franz Lindner

Der Universitätsrat der Universität Augsburg hat sich neu konstituiert. Dr.-Ing. Karl-Friedrich Ziegahn, Distinguished Senior Fellow und früherer Bereichsleiter „Natürliche und Gebaute Umwelt“ am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), ist zum Vorsitzenden des Universitätsrats gewählt worden. Für die Stellvertretung wurde Prof. Dr. Josef Franz Lindner neu gewählt.
 

Insgesamt haben neun neue Mitglieder ihre Arbeit im Universitätsrat im Studienjahr 2023/24 aufgenommen.
Die neuen externen Mitglieder sind:

  • Prof. i. R. Dr. Merith Niehuss, Ehemalige Präsidentin der Universität der Bundeswehr München
  • Prof. Dr. Ulrich Pöschl, Direktor am Max-Planck-Institut für Chemie / Mainz
  • Barbara Schretter, Regierungspräsidentin von Schwaben
Dr.-Ing. Karl-Friedrich Ziegahn KIT
Die neuen universitätsinternen Mitglieder sind:
  • Prof. Dr. Dr. Jörg Ernesti, Professor Kirchengeschichte (Mittlere und Neue). Katholisch-Theologische Fakultät
  • Prof. Dr. Fabian Pauly, Theoretische Physik I, Mathematisch-Naturwissenschaftlich-Technische Fakultät (MNTF)
  • Prof. Dr. Christiane Fäcke, Didaktik der romanischen Sprachen und Literaturen, Philologisch-Historische Fakultät
  • Prof. Dr. Bernhard Hanke, Lehrstuhl für Differentialgeometrie, MNTF
  • Prof. Dr. med. Christian Dannecker, Direktor der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Frauenheilkunde, Medizinische Fakultät
  • Daniel Liepert, Gruppe der Studierenden
Die Mitglieder des Universitätsrats 2023/2024 © Universität Augsburg

Der Universitätsrat der Universität Augsburg hat damit eine umfassende Neuaufstellung vollzogen. Die drei universitätsexternen Mitglieder wurden durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in den Universitätsrat neu bestellt. Das Gremium tagte in dieser Zusammensetzung erstmals am 15. November und wählte Dr.-Ing. Karl Friedrich Ziegahn zum neuen Vorsitzenden.

Dr.-Ing. Karl-Friedrich Ziegahn, Diplom-Physiker, ist der Universität Augsburg durch seine ehrenamtliche Tätigkeit im Universitätsrat seit 2019 verbunden. Er ist „Distinguished Senior Fellow“ am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), bis zu seinem Ruhestand 2020 war er dort Bereichsleiter „Natürliche und Gebaute Umwelt“ und im Board of Directors für die KIT-Fakultäten Bauingenieurwesen, Geowissenschaften, Umweltwissenschaften, und Architektur sowie für verschiedene Helmholtz-Forschungsprogramme verantwortlich. Er wirkte darüber hinaus langjährig als Wissenschaftler und im Management des Fraunhofer Instituts für Chemische Technologie (ICT).

„Ich bedanke mich für das Vertrauen der Universität und meiner Universitätsratskolleginnen und -kollegen“, erklärte der neu gewählte Vorsitzende. „Ich freue mich auf mein Amt und die Möglichkeit, den Weg der Universität Augsburg in dieser neuen Rolle mitzugestalten.“

Dr.-Ing. Ziegahn übernimmt das Amt von Dr. Roland Jüptner, der seit 2020 Vorsitzender des Universitätsrats war und dessen Amtszeit mit dem Sommersemester 2023 endete.

Der Universitätsrat besteht bislang aus je zehn universitätsexternen und -internen Mitgliedern. Die externen Mitglieder des Universitätsrates sind laut Hochschulgesetz „Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Kultur und insbesondere aus Wirtschaft und beruflicher Praxis“. Die Universitätsleitung, bestehend aus der Präsidentin, den Vizepräsidenten und dem Kanzler, sowie die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst sind mit beratender Stimme im Universitätsrat vertreten.

Erfolgreiche Zusammenarbeit

„Wir pflegen eine konstruktive, kollegiale und sehr gute Zusammenarbeit mit unserem Universitätsrat. Ich freue mich sehr, diese mit den neuen Mitgliedern fortsetzen zu können“, sagte Präsidentin Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel. Sie dankte insbesondere den externen Mitgliedern – sowohl denen, die bereits im alten Universitätsrat mitgearbeitet haben und ihr Engagement nun fortsetzen, als auch denen, die sich jetzt neu zur Verfügung stellen - für die mit nicht geringem Aufwand verbundene Bereitschaft, die eigenen Kompetenzen und Kontakte in dieses Gremium einzubringen. Ihr Dank, so die Präsidentin weiter, gelte aber auch den mit dem Auslaufen ihrer Amtszeiten nun ausgeschiedenen Universitätsratsmitgliedern, namentlich dem bisherigen Vorsitzenden Dr. Roland Jüptner.

Aufgaben und Kompetenzen des Universitätsrates

Die Kompetenzen des Universitätsrats sind in Art. 36 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes formuliert:

Das Gremium beschließt die Grundordnung und deren Änderung durch Satzung sowie über Anträge nach Art. 126 Abs. 1, es wählt die Präsidentin oder den Präsidenten und die weiteren Mitglieder der Hochschulleitung mit Ausnahme der Kanzlerin oder des Kanzlers und entscheidet über deren Abwahl. Der Universitätsrat beschließt zudem nach Benennung geeigneter Personen durch die Hochschulleitung Vorschläge für die Bestellung der Kanzlerin oder des Kanzlers sowie auf Antrag der Erweiterten Hochschulleitung über Vorschläge zur Gliederung der Hochschule in Fakultäten. Auch die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen liegt in seiner Beschlussfassung. Der Universitätsrat nimmt weiterhin zu den Voranschlägen zum Staatshaushalt Stellung, nimmt den Rechenschaftsbericht der Präsidentin oder des Präsidenten entgegen und kann über ihn beraten, er stellt den Körperschaftshaushalt oder Wirtschaftsplan fest. Der Universitätsrat wird vor dem Abschluss der Hochschulverträge mit dem Staat gehört und stellt für die Hochschule das Erreichen der in diesen Vereinbarungen festgelegten Ziele fest.

Medienkontakt

Dr. Manuela Rutsatz
Pressesprecherin, Leitung
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