Pressemitteilung 11/24 - 25.01.2024

Prof. Wollenschläger ist neues Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

In seiner Plenarsitzung am 24. Januar 2024 hat der Bayerische Landtag Ferdinand Wollenschläger zum Verfassungsrichter gewählt

Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger ist neues, stellvertretendes, nichtberufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist das oberste Gericht für staatsrechtliche Fragen in Bayern. Er ist unter anderem für Verfassungsbeschwerden von Bürgerinnen und Bürgern gegen behördliche und/oder gerichtliche Entscheidungen zuständig, ebenso für Popularklagen gegen gesetzliche Vorschriften, Organstreitverfahren zwischen den obersten Staatsorganen und ihren Teilen oder für die Entscheidung über die Zulassung von Volksbegehren.

© Universität Augsburg

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheidet über ein breites Themenspektrum: so betreffen im vergangenen Jahr eingegangene Popularklagen das Kommunalabgabengesetz, das Landeswahlgesetz, das Bayerische Besoldungsgesetz, das Hochschulinnovationsgesetz, kommunale Bebauungspläne und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

Über Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger

Seit 2011 ist Prof. Wollenschläger Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg, der er trotz Rufen an die Universitäten Mainz, Saarbrücken, Würzburg, Hamburg und Göttingen treu geblieben ist. Von 2021 bis 2023 war er Dekan der Fakultät, seitdem hat er die Funktion des Prodekans inne.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaft in München und Oxford legte er das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen in München ab (2002/2004). Anschließend promovierte er an der Ludwig-Maximilians-Universität München zur EU-Freizügigkeit und Unionsbürgerschaft („Grundfreiheit ohne Markt“), es folgte die Habilitation, ebenfalls in München, mit der Arbeit „Verteilungsverfahren. Die staatliche Verteilung knapper Güter“.

Prof. Wollenschläger ist in Lehre und Forschung insbesondere im Europa-, Verfassung- und Verwaltungsrecht tätig. Im Bayerischen Verfassungsrecht ist neben Aufsätzen vor allem die Kommentierung der Bestimmungen der Bayerischen Verfassung über die Kommunen, das Wahlrecht und die europäische Integration im Meder/Brechmann-Kommentar zu erwähnen.

Ferdinand Wollenschläger ist in seinen Forschungsgebieten auch praktisch ausgewiesen, dies vor allem aufgrund einer umfangreichen Beratung und (verfassungs-)gerichtlichen Vertretung europäischer und nationaler Institutionen (Deutscher Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat, Landesparlamente und ‑regierungen, Europäische Kommission und Europäisches Parlament).

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Ordinarius - Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht | Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
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