Abschlussarbeiten Informatik
Voraussetzungen
Eine Abschlussarbeit muss nach den Vorgaben der Prüfungsordnung nicht notwendigerweise exakt am Ende des Studiums stattfinden, es ist auch keine bestimmte Anzahl LP notwendig. Die betreuenden Lehrstühle/Professuren können jedoch für eine erfolgreiche Bearbeitung bestimmte Vorkenntnisse erwarten.
Themenfindung
Sollten Sie bei der Themenfindung Schwierigkeiten haben, können Sie sich auch gerne an die Studienberatung Informatik oder den/die Vorsitzend/e des Prüfungsausschusses Ihres Studiengangs wenden.
Externe Abschlussarbeiten
Abschlussarbeiten können auch extern, d.h. bei einer Firma oder einem Forschungsinstitut durchgeführt werden. Hier muss das Thema zwischen Studierendem/r, externen/r Betreuer/in und Erstgutachter/in individuell vereinbart werden und oft zusätzliche Schritte wie Vertraulichkeitserklärungen durchgeführt werden. Themen sind auf Webseiten der Firmen, Aushängen im Informatikgebäude und z.T. über die Lehrstühle zu finden. Die Bewertung findet wie bei internen Arbeiten durch zwei interne Gutachter statt.
Zeitlicher Ablauf
Sie sollten 1-2 Monate vor geplantem Bearbeitungsbeginn Ihrer schriftlichen Abschlussarbeit den Lehrstuhl kontaktieren, bei externen Abschlussarbeiten sind 2-3 Monate empfehlenswert.
Anmeldung: Vor Beginn der Bearbeitungszeit muss die Arbeit angemeldet werden. Die Formulare zur Anmeldung (link) sind auf den Seiten des Prüfungsamts zu finden. Dabei sind ein Erstgutachter/Betreuer, ein Zweitgutachter und das Thema zu nennen. Das Formular muss von Studierendem/r und Erstgutachter/in unterschrieben werden und dann beim Prüfungsamt eingereicht werden.
Die Bearbeitungszeit beträgt für Bachelorarbeiten 3 Monate, für Masterarbeiten 6 Monate. Vorzeitige Abgaben sind frühestens nach 2/3 der Bearbeitungszeit möglich.
Bei Schwierigkeiten, die nicht von den Studierenden zu vertreten sind, kann eine Verlängerung beantragt werden. Kontaktieren Sie dazu unbedingt rechtzeitig Ihren Betreuer und den/die Vorsitzend(e) des Prüfungsausschusses Ihres Studiengangs!
Abgabe: Die formalen Voraussetzungen zur Abgabe wie das genaue Datum sowie die Anzahl der physischen und digitalen Exemplare werden vom Prüfungsamt den Studierenden mit der Anmeldung mitgeteilt.
Korrekturphase: Bereichsprüfungsordnung §17 (1). Die Korrekturphase beträgt für Bachelorarbeiten
2 Monate und für Masterarbeiten 3 Monate. Das Kolloquium (sofern notwendig, siehe unten) findet innerhalb der Korrekturphase statt, oft im Rahmen eines Oberseminars.
Leistungspunkte
Schriftliche Abschlussarbeiten im Bachelor umfassen 12-15 LP, je nach Prüfungsordnung (bitte beachten Sie die für Sie gültige PO). Schriftliche Abschlussarbeiten im Master umfassen 30 LP.
Kolloquium
Lediglich für ältere Bachelorstudiengänge (PO bis einschließlich 2016) ist zusätzlich zur schriftlichen Abschlussarbeit noch ein Kolloquium vorgesehen. Für neuere Bachelor-Studiengänge (ab 2018) sowie für Masterstudiengänge entfällt dies.
weitere Informationen
Weitere Informationen zu Abschlussarbeiten und Prüfungsordnungen finden Sie auch auf den Seiten des Prüfungsamts.