Demokratiesicherung und begrenzte Einzelermächtigung
Im vierten und vorletzten Augsburger Rechtsgespräch zum Oberthema „Rechtspolitik und Rechtsetzung“ diskutierte Prof. Dr. Eva Wagner unter dem Titel „Demokratiesicherung und begrenzte Einzelermächtigung: Der European Media Freedom Act (EMFA) im Spiegel seiner Kompetenzdebatte“ das Spannungsverhältnis zwischen dem primärrechtlichen Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und den jüngst verabschiedeten EMFA. Auch wenn das Ziel einer europäischen Verfassung von Medienfreiheit und -pluralismus hehr sei, so komme seine Verfolgung doch zu einem hohen Preis. Denn ob sich die Kompetenz für den EMFA auf die Kompetenz zur Binnenmarktharmonisierung in Art. 114 AEUV stützen lasse, sei angesichts des mit dem EMFA primär verfolgten Schutzes der demokratischen und kulturellen Funktion von Medien doch sehr fraglich. Für letztere fehle es der EU vielmehr gerade an einer Kompetenz. Dies unterstreiche den Trend zu einer Erweiterung und Konstitutionalisierung des Europäischen Projekts, bei welcher sich die Union nicht von ihren Kompetenzen, sondern von „pressing needs“ leiten ließe. Es bleibe zu hoffen, dass die praktischen Erfolge des Gesetzes diese Aufweichung der Kompetenzgrenzen Wert seien.