Neuer Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht
Seit 1. Oktober 2024 ist Herr Prof. Dr. Alexander Hellgardt, LL.M. (Harvard) Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und hat damit die Nachfolge von Herrn Prof. Dr. Jörg Neuner angetreten, der zu Ende September in den Ruhestand gegangen ist. Prof. Hellgardt wird an der Juristischen Fakultät die Vorlesung "Grundkurs für Bürgerliches Recht" übernehmen und ist ab Semesterbeginn in Raum 1065 anzutreffen. Wir freuen uns, Herrn Professor Hellgardt für die Universität Augsburg gewonnen zu haben und begrüßen ihn herzlich an der Juristischen Fakultät! Prof. Hellgardt hat Rechtswissenschaft und Philosophie in Tübingen studiert. Nach dem Studium war er als wissenschaftlicher Assistent von Prof. Klaus J. Hopt am Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht tätig. In dieser Zeit entstand seine Dissertation "Kapitalmarktdeliktsrecht" (Mohr Siebeck 2008). Nach einem Masterstudium in den USA wechselte er an das Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen nach München, wo er als wissenschaftlicher Referent in der Abteilung von Prof. Wolfgang Schön tätig war. Dort entstand seine Habiliationsschrift "Regulierung und Privatrecht" (Mohr Siebeck 2016), die zu einem der "Juristischen Bücher" des Jahres 2017 gewählt wurde. Dem Münchner MPI ist Prof. Hellgardt nach wie vor als "Research Affiliate" verbunden. Von 2017 bis September 2024 war Prof. Hellgardt Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Grundlagen des Rechts an der Universität Regensburg. Während dieser Zeit hat er begonnen, die Steuerungswirkung von Recht mit Mitteln der empirischen Sozialforschung zu untersuchen. Herr Prof. Dr. Alexander Hellgardt, LL.M. (Harvard)
Zur Person