Tagung "Schadensrecht im Wandel"
Am 11. und 12. Oktober hat an der Fakultät die von Prof. Dr. Tobias Lutzi organisierte Tagung „Schadensrecht im Wandel“ stattgefunden. Sie ist Teil des Forschungsprojekts
„Zeitenwende beim Strafschadensersatz“ und knüpfte unmittelbar an die erste Tagung des Projekts an, die unter dem Titel
„Who’s Afraid of Punitive Damages?“ im März stattgefunden hatte. Aufbauend auf den Erkenntnissen der ersten Tagung diskutierten 12 Referent:innen und Moderator:innen mit ca. 40 weiteren Teilnehmer:innen Entwicklungen im deutschen und europäischen Recht, die die Behauptung, Schadensersatz diene „in der modernen deutschen Zivilrechtsordnung“ ausschließlich dem Schadensausgleich (
BGHZ 118, 312, Rn. 73, 75, Rn. 73, 75), schon seit Jahren immer weiter in Zweifel ziehen. Sie gingen dabei sowohl ausführlich auf grundlegende Fragen – etwa nach den zulässigen Zielen des Haftungs- und Schadensrechts oder dem Bedürfnis nach einer grundlegenden Neukonstruktion auf Grundlage einer deliktischen Generalklausel –, aber auch konkrete auf Entwicklungen im Datenschutz-, Antidiskriminierungs-, Immaterialgüter- und Kartellrecht ein, immer mit Blick auf mögliche Schlüsse und Lehren, die hieraus für andere Bereiche des Schadensrecht gezogen werden könnten.
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tobias.lutzi@jura.uni-augsburgjura.uni-augsburg.de ()
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