"Einführung in das Japanische Recht"
- Termin: Sommersemster 2025
- Referent: Herr Prof. Dr. Johannes Kaspar, Herr Dr. Oliver Schön
- Teilnehmeranzahl: max. 16 Studierende
Warum überhaupt japanisches Recht?
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Das japanische Recht wurde stark vom deutschen Recht beeinflusst. Das Angebot zum japanischen Recht an der Universität Augsburg nimmt diese Verknüpfung zum Anlass, eine rechtsvergleichende Veranstaltung anzubieten. Der Aufbau der Veranstaltung ist an Fällen orientiert. Anhand von Fallgestaltungen, die sich in vergleichbarer Weise in beiden Ländern ereignen können wird vorgestellt, wie sie in Deutschland und Japan jeweils gelöst werden würden. Teilweise kommt es dabei zu überraschend unterschiedlichen Ergebnissen.
Ausgangspunkt der Vorlesungen ist immer eine Darstellung der deutschen Rechtslage und darauf aufbauend werden die japanischen Lösungsansätze erörtert. Durch dieses Konzept werden nicht nur die Grundzüge des japanischen Rechts erläutert, vielmehr wird auch ein besseres Verständnis des deutschen Rechts erzielt.
Kenntnisse der japanischen Sprache sind für die Teilnahme nicht erforderlich. Es werden aber jeweils auch die wichtigsten japanischen Fachbegriffe erläutert. Durch das dadurch erlangte Vokabular steigt die Chance, einen der raren Praktikumsplätze in Japan zu erlangen.
Japanische Sprachkurse werden im Sprachenzentrum der Universität Augsburg angeboten.
Themenbereiche
Die Aufnahmeprüfung zur Universität ist für die meisten Japaner wahrscheinlich die wichtigste Prüfung in ihrem Leben. In dieser Einheit wird erläutert, weshalb man als Jurastudent oder -studentin nicht automatisch eine Karriere als Volljurist bzw. -juristin anstrebt. Vielmehr sind sogenannte „Law Schools“ für die Ausbildung von Volljuristen bzw. -juristinnen zuständig.
Im Gegensatz zu Deutschland ist die Zahl der Personen, welche das Staatsexamen bestehen können, vom Staat vorgegeben. Deshalb gibt es einen intensiven Wettbewerb um die wenigen 3 Plätze. Zudem wird in dieser Stunde erläutert, wie das Berufsbild von RichterInnen, StaatsanwältInnen und RechtsanwältInnen in Japan ist. Dabei wird immer auch der Bezug zum deutschen System hergestellt.
Der japanische Kaiser ist „Symbol des Staates“. Eine vergleichbare Position gibt es in Deutschland nicht. Der Legende nach stammt der Kaiser von der Sonnengöttin Amaterasu ab, die in der Vorzeit gelebt hat. Der derzeitige Kaiser hat 2019 abgedankt. Warum dies problematisch ist und welche Rolle der Kaiser im zweiten Weltkrieg hatte, wird in dieser Vorlesung thematisiert.
Die japanische Verfassung wurde bereits 1946 verabschiedet und unter dem Eindruck des damals gerade erst beendeten zweiten Weltkriegs hat man ein absolutes Kriegsverbot in die Verfassung geschrieben. Diese Vorschrift ist sehr umstritten und soll in absehbarer Zukunft geändert werden. Die Hintergründe dieser Diskussion werden erläutert. Die Besonderheiten des japanischen Staatsaufbaus haben es bislang unmöglich gemacht, die Verfassung zu ändern.
Japan ist eines der sichersten Länder der Welt. Offene Kriminalität ist praktisch unbekannt. Es wird untersucht, ob dies – zumindest auch – am Strafrechtssystem liegt. Besonderheiten sind eine Verurteilungsquote von 99,9 %. Zudem ist Japan eines der wenigen westlichen Industrieländer, welches die Todesstrafe verhängt und auch vollstreckt.
Das materielle Strafrecht in Japan ähnelt dem deutschen Strafrecht. In prozessualer Hinsicht gibt es aber erhebliche Unterschiede, da sich Japan für ein Strafverfahren im Parteienprozess entschieden hat. Im Rahmen dieser Stunde werden die Grundzüge des japanischen Strafrechts behandelt. Die Strafzumessung wird anhand konkreter Beispiele erläutert. In der Regel sind die in Japan verhängten Strafen deutlich höher als in Deutschland.
2009 wurde eine Laienbeteiligung in Strafsachen in Japan eingeführt. Dieses neue System wird vorgestellt und insbesondere werden die Auswirkungen des Systems auf die Verhängung der Todesstrafe diskutiert.
Das japanische Zivilgesetzbuch beginnt mit der Vorschrift „Treu und Glauben“ und dies ist sehr programmatisch. Denn in Japan werden juristische Ergebnisse immer dahingehend überprüft, ob sie mit dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden vereinbar sind. Ansonsten sind regelmäßig Korrekturen erforderlich. Diese japanische Besonderheit wird anhand von Fallbeispielen erläutert.
Ein weiterer Schwerpunkt wird auf der Zivilprozessordnung liegen. Die deutsche Zivilprozessordnung war zwar Vorbild der japanischen Zivilprozessordnung. Dennoch gibt es starke Unterschiede. Konsenslösungen werden als vorteilhaft angesehen. Entsprechend haben sich in Japan in den letzten Jahrzehnten neue Schlichtungs- und Mediationsverfahren entwickelt, die im internationalen Vergleich als sehr modern gelten.
Nach dem Zusammenbruch des japanischen Shogunats Mitte des 19. Jahrhunderts musste Japan mit den westlichen Mächten nachteilhafte Verträge schließen, um eine Kolonialisierung abzuwenden. Zu diesem Zeitpunkt gab es in Japan kein Rechtssystem nach westlichem Verständnis und um in den Kreis der Führungsmächte der damaligen Welt zu stoßen nahm sich die japanische Regierung vor, dass das Land radikal nach westlichen Maßstäben umstrukturiert wird. In diesem Zusammenhang wurden viele Elemente des deutschen Rechts übernommen.
Obwohl sich Japan seit dem zweiten Weltkrieg im Wesentlichen am US-amerikanischen Recht orientiert, wirkt der deutsche Einfluss auf das japanische Recht bis heute fort. Dies wird anhand von Beispielen erläutert.
Konzept und Terminübersicht
Anhand ausgewählter Themen aus verschiedenen Rechtsgebieten sollen einige Grundlagen des japanischen Rechts anschaulich vermittelt werden. Dabei wird es auch um die Gemeinsamkeiten sowie (noch interessanter) die Unterschiede zum deutschen Recht sowie deren historische und kulturelle Hintergründe gehen. Das Seminar soll auf das wissenschaftliche Arbeiten, aber auch gezielt (in Form eines Rhetorik-Kurses) auf den mündlichen Seminarvortrag vorbereiten.
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen!
Termine (Juristischen Fakultät, Gebäude H, Raum wird noch bekannt gegeben):
- Freitag 16.5.2025, 12 - 14 Uhr: Vorbesprechung und Themenvergabe
- Freitag, 23.5.2025, 12 - 16 Uhr: Einführung in das japanische Recht
- Freitag, 6.6.2025, 12 - 18 Uhr: Einzelbetreuung
- Freitag, 11.7.2025, 12 - 14 Uhr: Rhetorikkurs
- Freitag 18.7.2025, 10 - 18 Uhr: Seminarvorträge, anschließend gemeinsames Abendessen im japanischen Restaurant "Manyo"
Wichtige Information:
Die Administration dieser Veranstaltung erfolgt über Digicampus; alle Plätze sind vergeben.
Folgende Themen können von den teilnehmenden Studierenden behandelt werden:
2. Der deutsche Einfluss auf das japanische Recht, anhand der Geschichte von Hermann Rößler
3. Die Entwicklung des japanischen Rechts anhand der Geschichte des Kulturgüterschutzes
4. Die japanische Verfassung - insbesondere das Kriegsverbot
5. Staatsrecht: Kaiser und das parlamentarische System
6. Strafrecht: die Rolle der Staatsanwaltschaft (Opportunitätsprinzip)
7. Strafrecht: Die Todesstrafe in Japan und aktuelle Reformdiskussionen
8. Zivilrecht: Das Rechtsmissbrauchsverbot (ZJapR 57, 223 ff.)
9. Zivilrecht: Gewerblicher Rechtsschutz in Japan, insbesondere Patentrecht
10. Familienrecht: Ehe, Scheidung (mit Nebenentscheidungen) und Sorgerecht
11. Arbeitsrecht: Tod durch Überarbeitung
12. Arbeitsrecht: Kündigungsschutz
13. Gesellschaftsrecht: Corporate Governance in Deutschland und Japan im Vergleich
14. Die Juristenausbildung in Japan
15. Die Rechtsstellung von Tempeln und Schreinen
16. Datenschutz in Japan und Deutschland im Vergleich
Ausgewählte Proseminar-Arbeiten zum Download
Veranstaltungen im aktuellen Semester (Link zu digicampus)
Keine Vorlesungen vorhanden.
Veranstaltungen im vergangenen Semester (Link zu digicampus)
Name | Heimatinstitut | Dozent | Semester | Typ | Sprache |
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Einführung in das japanische Recht | Prof. Dr. Johannes Kaspar - Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Sanktionenrecht |
Oliver Schön |
Wintersemester 2021/22 | Proseminar | deutsch |
Kontakt
- Telefon: +49 (0)821 598-4555
Kontakt Sekretariat:
Tel.: +49 (0) 821 598-4556
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michaela.braun@jura.uni-augsburg.de
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Montag bis Freitag
: Vormittags
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