Außer durch die Bereitstellung der Unterkunft kann die Stiftung den Austausch auch durch Zuschüsse zu den Reise- und Verpflegungskosten der Studierenden bis zu max. 1.500 EUR unterstützen.

 

 

 

1. Förderung

Die maximale Förderhöhe pro Antrag beträgt 1.500 Euro. Die Förderung ist ausgerichtet auf Studierende und umfasst die Erstattung von Reisekosten in Anlehnung an das Bayerische Reisekostengesetz, die Erstattung der Übernachtungsgebühren in den Stiftungshäusern sowie ein Tagegeld. Das Tagegeld für volle Tage beträgt pro Studierendem 15 Euro, für die An- und Abreisetage 10 Euro. Für Referenten, die nicht der Universität Augsburg angehören, kann ebenfalls die Erstattung von Honorar, Reisekosten und Übernachtungsgebühren beantragt werden. Der Universität Augsburg angehörende Dozentinnen und Dozenten sind nicht berechtigt, eine Förderung zu beantragen.

2. Antragsberechtigung

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Künstlerinnen und Künstler der Universität Augsburg

3. Antragsvoraussetzungen

Gefördert werden wissenschaftliche und künstlerische Veranstaltungen (Vorträge, Seminare, Workshops, Symposien, Tagungen, Kurse, Proben), die in den Schweizer Stiftungshäusern abgehalten werden.

4. Antragsfrist

Anträge sind bis spätestens zwei Monate vor der beantragten Förderung an die Vorsitzende der Kurt-Bösch-Stiftung zugunsten der Universität Augsburg zu richten. Findet die geplante Veranstaltung nach ergangener Bewilligung nicht statt, ist dies der Stiftung umgehend mitzuteilen.

5. Antragsgestaltung

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