JurIT
Ein exklusives Angebot für Studierende ab dem 3. Fachsemester - Seien Sie dabei!
Was ist JurIT?
Prof. Dr. Benedikt Buchner, Initiator des Programms
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben im Rahmen der Zusatzqualifikation “JurIT” Fachkenntnisse sowie praktische Kompetenzen in der Digitalisierung und Rechtsinformatik, die für die Berufspraxis immer wichtiger werden und zum interdisziplinären Austausch sowie zur Problemlösung in digital vernetzten Gesellschaften befähigen.
Vertiefte Kenntnisse in diesen Bereichen werden heutzutage auf dem juristischen Arbeitsmarkt zunehmend erwartet; wer über diese verfügt, verfügt über ein besonderes Alleinstellungsmerkmal.
JurIT soll vermitteln:
- Wissenschaftliche, berufliche und technische Qualifikationen für eine spätere juristische Tätigkeit in einer digital vernetzten Justiz, Wirtschaft und Gesellschaft.
- Grundlegende Konzepte und Herangehensweisen der Informatik, IT-Sicherheitstechnik sowie des Digitalisierungsrechts und deren praktische Anwendung.
- Heutige und künftige Herausforderungen der Digitalisierung in den typischen Berufsfeldern von Juristinnen und Juristen.
Eckdaten
Wer? | Jura-Studierende ab dem 3. Semester; beschränkt auf 40 Personen |
Dauer? | 2 Semester |
Beginn? | Wintersemester (ab der 2. Vorlesungswoche) |
Zugang? |
Zulassungstest
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Voraussetzungen für erfolgreichen Abschluss: |
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Prof. Dr. Tobias Lutzi, Juniorprofessor Universität Augsburg
Programmübersicht
Veranstaltungen im Wintersemester: |
Datenschutzrecht
Die besondere Bedeutung persönlicher Daten in einer digitalisierten Welt nimmt ständig zu. Als notwendiges Gegenstück der informationstechnischen Vernetzung ist der Datenschutz zu einem zentralen Anliegen in allen Bereichen der Informationsgesellschaft geworden. Hierin liegt zugleich auch die Herausforderung des Datenschutzrechts, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Vielzahl an Datenverarbeiten und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen zu schaffen. |
Beispielhafte Veranstaltungsinhalte:
- Anwendungsbereich und Grundbegriffe des Datenschutzrechts
- Adressaten datenschutzrechtlicher Pflichten
- Grundprinzipien und Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
- Besondere Regulierungsbereiche
- Rechtsdurchsetzung im Datenschutzrecht
- Telefon: +49 (0)821 598-4980
Digitale Verträge, §§ 327 ff. BGB
Kaum ein Vertrag des täglichen Lebens wird noch gänzlich außerhalb des digitalen Raums geschlossen. Gesetzgeber und Gerichte haben hierauf lange Zeit nur mit punktuellen Anpassungen des rechtlichen Rahmens reagiert; mit der Digitale-Inhalte-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/770) hat der europäische Normgeber 2019 schließlich eine umfangreiche Regelung von Verbraucherverträgen über digitale Produkte vorgelegt, die mit Wirkung vom 1.1.2022 in Form der §§ 327 327u Teil des deutschen BGB geworden sind. |
Beispielhafte Veranstaltungsinhalte:
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- Telefon: +49 821 598 - 4390
Technischer und organisatorischer Datenschutz
In einer Welt, in der personenbezogene Daten durch mit dem Internet verbundene Endgeräte in immer größeren Mengen generiert und verarbeitet werden sowie immer mehr Dienstleistungen auf der Analyse und Verknüpfung großer Datenmengen – darunter auch personenbezogene Daten – basieren, wird die Absicherung unserer IT-Ressourcen immer wichtiger. Vor diesem Hintergrund ist es konsequent, dass auch das Datenschutzrecht die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Absicherung von IT-Ressourcen normiert, sofern mit diesen IT-Ressourcen personenbezogene Daten verarbeitet werden. |
Beispielhafte Veranstaltungsinhalte:
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Link zum Digicampus - Technischer und organisatorischer Datenschutz
Dozentin:
Dr. Annika Selzer
Leiterin der Forschungsabteilung "IT Law and Interdisciplinary Privacy Research" am Fraunhofer SIT und Co-Koordinatorin des Forschungsbereichs "Legal Aspects of Privacy and IT-Security" im Nationalen Forschungszentrum für Angewandte Cybersicherheit ATHENE |
Informatik für Juristen
Studierenden erwerben ein grundlegendes theoretisches Verständnis über die wichtigsten Grundbegriffe, Konzepte und Denkweisen der Informatik. Außerdem werden die terminologischen und technischen Grundlagen vernetzter IT-Systeme, insbesondere des Internets, vermittelt. Es werden u.a. vielfältige Erscheinungen der digitalen Gesellschaft (wie z.B. Künstliche Intelligenz, Big Data oder Blockchain) näher kennengelernt, die die juristische Praxis aktuell beschäftigen.
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Beispielhafte Veranstaltungsinhalte:
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Dozenten:
RA Dr. Markus Schreiber
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) bei AUDI AG |
RA Dr. Julian N. Modi
Rechtsanwalt, LL.M., Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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Veranstaltungen im Sommersemester: |
Social-Media-Regulierung
Die öffentliche Kommunikation auf digitalen Plattformen leistet heute unbestritten einen zentralen Beitrag für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung. Auf deren Freiheitlichkeit sind demokratisch organisierte Gesellschaften elementar angewiesen. Hierin liegt zugleich der Grund für im gesellschaftlichen Interesse liegende Ordnungsvorgaben, die in den letzten Jahren auf nationaler wie auf unionaler Ebene eine bemerkenswerte Ausdifferenzierung erfahren haben. Die Regelungen betreffen die Plattformanbieter selbst sowie diejenigen, die diese Kommunikationsinfrastruktur zur Verbreitung eigener Inhalte nutzen. |
Beispielhafte Veranstaltungsinhalte:
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- Telefon: +49 821 598-4590
IT-Recht
Die Veranstaltung gibt einen Überblick über wesentliche Teilbereiche des IT-Rechts. Neben dem Do mainrecht, den einschlägigen Bestimmungen zum Schutz von Content (UrhG) werden auch die Grund züge der Haftung für eigene und fremde Inhalte dargestellt. Den Abschluss bilden das Recht der IT Sicherheit sowie das Datenschutzrecht. |
Beispielhafte Veranstaltungsinhalte:
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Cybersecurity
Die Cybersecurity-Regulierung hat in den vergangenen Jahren eine zunehmende Komplexität erlangt. Dies betrifft jedoch nicht nur die Gesetze und Rechtsvorschriften selbst, sondern auch die Behördenstruktur. Ziel der Veranstaltung „Cybersecurity“ ist deshalb, einen Überblick über die Systematik und die rechtspolitischen Hintergründe der aktuellen Cybersecurity-Regulierung zu geben. |
Beispielhafte Veranstaltungsinhalte:
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- Telefon: +49 (0) 421 5905 5465
Softwaretools für Juristen
Der Alltag in der juristischen Praxis ist zunehmend vom Einsatz digitaler Tools bestimmt. In dieser Veranstaltung soll dargestellt werden, wie Softwaretools die Arbeit von Juristen unterstützen können und wie juristische Probleme mit Hilfe von Softwaretools vereinfacht gelöst werden können. |
Beispielhafte Veranstaltungsinhalte:
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Dozent:
RA Dr. Sebastian Kraska
Rechtsanwalt mit der Spezialisierung auf das betriebliche Datenschutzrecht, Externer Datenschutzbeauftragter, Geschäftsführer der IITR Datenschutz GmbH (Unterstützung von Unternehmen im Datenschutz mit Hilfe von softwarebasierten Lösungen) |
Legal Operations
Der Bereich Legal Operations nimmt in Rechtsabteilungen eine immer wichtigere Rolle ein. Durch den zunehmenden Aufwand, die Komplexität und Internationalität der Aufgaben inner halb der Rechtsabteilung besteht die Notwendigkeit der Optimierung von Ablauf- und Auf bauorganisation sowie die Nutzung von Technologien zur Effizienzsteigerung. Es gilt, die Rechtsabteilung zur heutigen Zeit ähnlich effizient wie andere Business Units und Unternehmensbereiche aufzustellen. Somit stellt das Thema Legal Operations ein attraktives Beratungs- und Beschäftigungsfeld auch für Juristen in Kanzleien dar. |
Beispielhafte Inhalte:
Anhand einer Case Study, die sich wie ein roter Faden durch den Block „Legal Operations“ zieht, werden alle Schwerpunkte theoretisch und in praktischen Einheiten gelehrt und vertieft.
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Dozenten:
RA Günter Krieglstein
Director, Head of Luther.Solutions (Leiter des Bereichs Innovation & Digitalisierung) |
RA Sebastian Schüßler
Rechtsanwalt bei Rödl & Partner (Leiter der Taskforce Digitale Transformation Geschäftsfeld Rechtsberatung) |
Kontaktperson
- Telefon: +49 (0)821 598-4681
- E-Mail: hiba.tfeili@jura.uni-augsburgjura.uni-augsburg.de ()
- Raum 2007a (Gebäude H)