Zulassungsvoraussetzungen

... für Bewerber*innen mit deutschem Hochschulabschluss

  1. Überdurchschnittlicher Hochschulabschluss
  • Bestandene erste oder zweite Juristische (Staats-)Prüfung in der Bundesrepublik Deutschland mit mindestens der Note „befriedigend“ (6,5 Punkte)
    oder
  • Abschluss Diplomwirtschaftsjurist (Universität) bzw. Master Rechts- und Wirtschaftswissenschaften mit mindestens der Note 3,0 bestanden
    oder
  • Bachelorabschluss (Rechtswissenschaften, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften) mit mindestens Note 3,0, sofern mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung nachgewiesen werden kann
  1. Nachweis der vertieften Kenntnisse in einer Fremdsprache
  • durch die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss der Fremdsprachigen Rechtswissenschaftlichen Ausbildung (FRA),
  • durch den TOFEL mit einem Ergebnis von mindestens 600 Punkten (Paper-based Test) bzw. 100 Punkten (Internet-based Test), oder
  • durch den IELTS-Test des British Council mit mindestens 7.0 Punkten oder das Diplome DELF)
  1. Nachweis mindestens eines Auslandssemesteres
    an einer juristischen Fakultät einer europäischen, nicht deutschsprachigen Hochschule. Auslandssemster an außereuropäischen Hochschulen können auf besonderen Antrag hin anerkannt werden.

... für Bewerber*innen mit ausländischem Hochschulabschluss

  1. Überdurchschnittlicher Hochschulabschluss im Ausland
    Nachweis des erfolgreichen Abschlusses eines dem deutschen Hochschulstudium vergleichbaren und gleichwertigen juristischen Studiums an einer ausländischen Universität mit einer Gesamtnote, die zu den besten 30% Prüfungsjahrganges gehört (notwendig ist eine Bescheinigung der ausländischen Hochschule, die dies bestätigt; dies kann auch durch eine Platzziffernangabe erfolgen)
  2. Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (C1)
    Dieser kann erbracht werden durch eine an einer deutschen Hochschule bestandene DSH-Prüfung oder einer im Niveau vergleichbaren Sprachprüfung eines Goethe-Instituts oder einer anderen anerkannten Einrichtung; weitere Informationen zum Thema "Deutschkenntnisse" finden Sie hier. Der Nachweis muss vor Einschreibung erfolgreich erworben worden sein.
  3. Nachweis mindestens eines Auslandssemesters
  • durch den Studiennachweis an der juristischen Fakultät einer Hochschule, die sich in einem anderen Land als dem befinden, an dem der juristische Abschluss erworben wurde
    oder
  • durch Teilnahme am Augsburg Summer Program on European and International Economic Law
    (bitte geben Sie Ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Summer Program auf dem Bewerbungsbogen an und setzen sich rechtzeitig mit dem zuständigen Ansprechpartner in Verbindung)

 

Bewerbungsunterlagen & Formalia

Das Bewerbungsverfahren erfolgt schriftlich und ausschließlich über die Fakultät. Über das Vorliegen der Qualifikation für den Magisterstudiengang entscheidet der Dekan.

 

Erforderliche Unterlagen:

  1. Ausgefüllter "Antrag auf Zulassung zum Magisterstudiengang Recht der Internationalen Wirtschaft"
  2. Nachweise über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen (siehe oben)

 

Form der Bewerbungsunterlagen:

Nachweise müssen in amtlich beglaubigter Kopie oder beglaubigter Abschrift vorgelegen werden.

 

Falls die Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, muss auch eine Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher bzw. Übersetzer im Original oder ebenfalls in amtlich beglaubigter Kopie beigelegt werden.

 

Bewerbungsfristen

Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen! Bis zu folgenden Terminen müssen die Bewerbungsunterlagen eingegangen sein (Ausschlussfrist!):

  • Bei Bewerbungen für einen Studienstart im Wintersemester: 15. Juli
  • Bei Bewerbungen für einen Studienstart im Sommersemester: 15. Januar

 

Bis zu diesen Terminen müssen alle notwendigen Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen.

Zulassungsentscheidungen sind, sofern die Unterlagen nicht vollständig sind nicht -     auch nicht bedingt - möglich.   

 

 

Voranfragen und Bewerbungen zum Magisterstudium sind zu richten an den

 

Dekan der Juristischen Fakultät
der Universität Augsburg
Universitätsstr. 24
D-86159 Augsburg
 

Kontakt

Dekanat | Studienberatung LL.M. | Erasmus-Betreuer
Juristische Fakultät

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E-Mail:

Maurice Salm
Wissenschaftlicher Mitarbeiter | Dekanat | Internationales | LL.M.-Studiengangs- und Erasmus-Betreuung
Juristische Fakultät

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