Schwerpunktbereich I
Die Internationalisierung und Globalisierung von Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Recht, bringt es mit sich, dass man darüber hinaus in fast allen juristischen Berufen mit internationalen Sachverhalten in Berührung kommt – darauf sollte man vorbereitet sein. Der Schwerpunkt verbindet die öffentlichrechtlich geprägten Grundlagen internationaler Regelungen und das materielle Völkerrecht mit der zivilrechtlich geprägten Rechtsvergleichung, dem internationalen Privatrecht und wichtigen Bereichen des materiellen Einheitsrechts – Bereiche, die in der europäischen und globalen Rechtspraxis untrennbar miteinander verwoben sind.
Die Internationalisierung und Globalisierung von Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Recht, bringt es mit sich, dass man darüber hinaus in fast allen juristischen Berufen mit internationalen Sachverhalten in Berührung kommt – darauf sollte man vorbereitet sein. Der Schwerpunkt verbindet die öffentlichrechtlich geprägten Grundlagen internationaler Regelungen und das materielle Völkerrecht mit der zivilrechtlich geprägten Rechtsvergleichung, dem internationalen Privatrecht und wichtigen Bereichen des materiellen Einheitsrechts – Bereiche, die in der europäischen und globalen Rechtspraxis untrennbar miteinander verwoben sind.
Prof. Dr. Thilo Rensmann, verantwortlich für den Schwerpunktbereich I
- Schwerpunktbereich I (Internationales Recht)
- Schwerpunktbereich II (Steuerrecht)
- Schwerpunktbereich III (Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht)
- Schwerpunktbereich IV (Klima, Umwelt, Wirtschaft)
- Schwerpunktbereich V (Kriminalwissenschaften)
- Schwerpunktbereich VI (Bio- , Gesundheits- und Medizinrecht)
- Schwerpunktbereich VII (Arbeits- und Gesellschaftsrecht)
- Schwerpunktbereich VIII (Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht)
- Schwerpunktbereich IX (Grundlagen des Rechts)
Info-Video zum Schwerpunkt I
Schwerpunkt I: Internationales Recht -- Prof. Dr. Thilo Rensmann und Anne Noa
Inhalte
Grundzüge des Internationalen Privatrechts
Die Mobilität unserer Gesellschaft führt zu immer mehr grenzüberschreitenden Kontakten. Bei privatrechtlichen Sachverhalten mit Auslandsbezug ist zu fragen, ob zur Lösung einer Rechtsfrage deutsches Recht oder ein ausländisches Recht zur Anwendung gelangt. Es ist nämlich nicht so, dass deutsche Gerichte immer nur deutsches Recht anwenden müssen. Welches Recht auf einen Sachverhalt mit Auslandsbezug anzuwenden ist, bestimmen die Regelungen des internationalen Privatrechts. Diese Regeln werden mehr und mehr von der Europäischen Union gesetzt.
Grundzüge der Rechtsvergleichung
In der Rechtsvergleichung geht es darum, Unterschiede und Gemeinsamkeiten verschiedener Rechtsordnungen herauszuarbeiten. Wichtig ist dies u.a. bei der Vorbereitung von Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und gemeinschaftsrechtlicher Ebene sowie von völkerrechtlichen Verträgen (z.B. CISG), ferner bei der Anwendung von Auslandsrecht (§ 293 ZPO) im deutschen Zivilprozess.
Vertiefung des Europarechts
Im Anschluss an die Pflichtfachvorlesung Grundzüge des Europarechts werden die Grundfreiheiten des Binnenmarkts, der Rechtsschutz im Unionsrecht, die Außenbeziehungen der Union in der Welt und das Verhältnis zum Völkerrecht sowie das europäische Verwaltungsrecht auf der Grundlage der einschlägigen Vorschriften des AEUV und des EUV sowie einer Reihe von Richtlinien und Verordnungen vertieft behandelt. Dazu wird die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Union intensiv herangezogen.
Internationales Zivilverfahrensrecht
„Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind schon in rein nationalen Rechtsstreitigkeiten zwei verschiedene Dinge. In grenzüberschreitenden Prozessen multiplizieren sich die Probleme: Zunächst ist zu klären, in welchen Staaten ein Anspruch eingeklagt werden könnte. Oftmals stehen Gerichtsstände in verschiedenen Staaten zur Wahl, so dass mit Blick auf das anwendbare Recht und unterschiedliche Prozesskulturen eine Entscheidung darüber zu treffen ist, in welchem Staat der Anspruch durchgesetzt werden soll. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, ob ein späteres Urteil im Ausland vollstreckt werden kann. Diese und weitere Fragen (Zustellung über die Grenze, Beweisaufnahme im Ausland) werden in der Vorlesung „Internationales Zivilverfahrensrecht“ behandelt.
Allgemeines und Besonderes Völkerrecht
Das Völkerrecht regelt die Beziehungen zwischen Völkerrechtssubjekten, vor allem Staaten und internationalen Organisationen. Die Völkerrechtsordnung greift aber auch unmittelbar auf einzelne natürliche und juristische Personen durch, etwa im Bereich der Menschenrechte oder im internationalen Investitionsschutz. Fast sämtliche Lebensbereiche – von der Wirtschaft bis zur Umwelt – sind heute auch völkerrechtlich normiert. Gegenstand der Veranstaltungen sind vor allem die Subjekte, Rechtsquellen und Grundprinzipien des Völkerrechts, internationale Sicherheit und Frieden, das Recht der Vereinten Nationen, internationaler Menschenrechtschutz, das Völkerstrafrecht und das Wirtschaftsvölkerrecht.
Semesterempfehlungen und Kernveranstaltungen
5. Semester
Grundzüge des Internationalen Privatrechts
Internationales Zivilverfahrensrecht
Allgemeines Völkerrecht
Historische Grundlagen europäischer Rechtsordnungen
6. Semester
Grundzüge der Rechtsvergleichung
Besonderes Völkerrecht
Vertiefung des Europarechts
Seminar im Schwerpunkt
7. Semester
Seminar im Schwerpunkt (alternativ)
Beteiligte Professorinnen und Professoren
- Telefon: +49 (0)821 598-4570
- Telefon: +49 (0)821 598-4585
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