Steuerrecht betrifft jeden. Als Eingriffsrecht fordert es von uns insbesondere einen Teil des Einkommens und der Umsätze. Diese und weitere Steuerlasten mögen manche als störend empfinden. Doch profitieren wir von ihnen in besonderer Weise. Deutschland ist ein Steuerstaat. Die öffentliche Hand erhält durch Steuern die notwendigen Mittel, um ihre Aufgaben zu erfüllen, um die Polizei, die allgemeine Infrastruktur, die Verwaltung, die Gerichte und auch das Bildungswesen zu finanzieren. Steuerrecht ist Massenfallrecht. Angesichts der Vielzahl der Betroffenen erstaunt, dass Steuergesetze oft kompliziert sind. Ein Grund hierfür liegt in steuervermeidenden Gestaltungen, auf die der Gesetzgeber nicht selten mit langatmigen Vorgaben reagiert. Auch fehlt der Politik zuweilen die Kraft, das Steuerrecht als ein Rechtsgebiet, das alle betrifft, grundlegend zu vereinfachen und damit zu ändern. Die Komplexität wird durch ein besonderes Zusammenwirken unterschiedlicher Rechtsquellen erhöht. Die Antworten auf steuerliche Fragen verlangen daher ein Verständnis des Steuersystems, der verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben, der internationalen Bezüge, auch des maßgeblichen Einflusses der rechtsprechenden Gewalt und der Steuerverwaltung. Diesen Grundlagen der Besteuerung und ausgewählten Steuerarten widmet sich der Schwerpunktbereich.

 

Wissenschaftler und ausgewiesene Praktiker geben ihre Erfahrungen in den Veranstaltungen weiter. So sollen die Studierenden steuerliche Argumentationskraft und praktische Fallarbeit erlernen sowie schon in der Ausbildung erste Erfahrungen mit der Steuerrechtspraxis sammeln.

 

© Universität Augsburg
Prof. Dr. Gregor Kirchof, LL.M.
Das Steuerrecht bietet beste Berufsaussichten insbesondere in Steuerberatungskanzleien, Rechtsanwaltssozietäten, Wirtschafts-prüfungsgesellschaften, Unternehmen und im Bereich der öffentlichen Hand.

Prof. Dr. Gregor Kirchhof, verantwortlich für den Schwerpunktbereich II

Info-Video zum Schwerpunkt II

Schwerpunkt II: Steuerrecht -- Prof. Dr. Gregor Kirchhof und Laura Mähle

Inhalte

Grundlagen des Steuerrechts

Die Veranstaltung vermittelt die für das Verständnis des Steuerrechts und für die Lösung komplexer steuerrechtlicher Fälle maßgeblichen steuersystematischen, verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Grundlagen. Zudem sollen die vielschichtigen nationalen und internationalen Rechtsquellen in ihrem Zusammenwirken erörtert werden.

Einkommensteuerrecht

Das Einkommensteuerrecht betrifft jeden. Die Einkommensteuer wird auch deshalb als „Königin der Steuern“ bezeichnet. Die Veranstaltung widmet sich der Einkommensbesteuerung natürlicher Personen. Die Besteuerung von Personengesellschaften wird in den Grundzügen behandelt.

Umsatzsteuerrecht

Die öffentliche Hand hat an jedem Umsatz teil. Die Umsatzsteuer ist mit der Lohnsteuer (der Einkommensteuer der Arbeitnehmer) die stärkste Steuerquelle des Staates. Das Umsatzsteuerrecht, dessen Bedeutung in der Praxis auch angesichts der Besteuerung der öffentlichen Hand wächst, wird in der Veranstaltung ausgehend von den maßgeblichen europarechtlichen Vorgaben eingehend erörtert.

Internationales und Europäisches Steuerrecht

Das Europarecht gewinnt auch über den harmonisierten umsatz-steuerlichen Bereich hinaus zunehmend an Einfluss auf das nationale Steuerrecht. Auch das internationale Steuerrecht und der Zugriff des deutschen Staates auf Steuerausländer werden wichtiger. Die Veranstaltung ist daher für die Vorbereitung auf die spätere berufliche Tätigkeit zentral und den wesentlichen Grundzügen des internationalen und europäischen Steuerrechts gewidmet.

Unternehmenssteuerrecht, Bilanzsteuerrecht

Die Vorlesungen knüpfen an die Kenntnisse des Einkommensteuerrechts an und sollen den Studierenden insbesondere die Besteuerung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften – das Unternehmenssteuerrecht – näher bringen.
Auch das Gewerbe- und Bilanzsteuerrecht sind Bereiche, die in der Praxis von weitreichender Bedeutung sind.

Seminare und BFH Moot-Court

Durch die Seminare und den BFH Moot-Court, die in Kooperation mit Wissenschaftlern und Praktikern durchgeführt werden, soll das wissenschaftliche Arbeiten und das praxisorientierte Denken gefördert werden. Die anschließende Präsentation der Seminarthemen in simulierten BFH-Verhandlungen sucht die zentralen rhetorischen Fähigkeiten zu festigen.
Hinzu treten Veranstaltungen zur „Abgaben- und Finanzgerichtsordnung“ – dem Steuerverfahrensrecht –, zum „Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht“ sowie zur Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer und dem Bewertungsrecht.

Für allgemeine Hinweise zu Seminararbeiten folgen Sie bitte dem Link [PDF].

Semesterempfehlung und Kernveranstaltungen

5. Semester

Grundlagen des Steuerrechts
Internationales und Europäisches Steuerrecht I
Umsatzsteuerrecht
Bilanzsteuerrecht (auch im 7. Semester möglich)
Erbschaftsteuerrecht (auch im 7. Semester möglich)

6. Semester

Einkommensteuerrecht
Internationales und Europäisches Steuerrecht II
Unternehmenssteuerrecht
Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung
Fallstudien zum Einkommen- und Unternehmenssteuerrecht

7. Semester

Prüfungsgegenstände der mündlichen Universitätsabschlussprüfung

- Einkommens- und Körperschaftsteuerrecht einschließlich Bilanzsteuerrecht
- Umsatzsteuerrecht
- Internationales und Europäisches Steuerrecht

Beteiligte Professorinnen und Professoren

Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht, Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht
Juristische Fakultät

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Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Arbeitsrecht
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