Schwerpunktbereich VI
Die im Schwerpunkt erworbenen Kenntnisse sind vielfältig einsetzbar: in der Anwaltschaft und in der Justiz, in der Verwaltung und im Krankenversicherungsbereich, in Krankenhäusern oder im Health Management, in Verbänden und in Unternehmen.
Prof. Dr. Josef Franz Lindner, verantwortlich für den Schwerpunktbereich VI
- Schwerpunktbereich I (Internationales Recht)
- Schwerpunktbereich II (Steuerrecht)
- Schwerpunktbereich III (Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht)
- Schwerpunktbereich IV (Deutsches und Internationales Umwelt- und Wirtschaftsregulierungsrecht)
- Schwerpunktbereich V (Kriminalwissenschaften)
- Schwerpunktbereich VI (Bio- , Gesundheits- und Medizinrecht)
- Schwerpunktbereich VII (Arbeits- und Gesellschaftsrecht)
- Schwerpunktbereich VIII (Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht)
- Schwerpunktbereich IX (Grundlagen des Rechts)
Info-Video zum Schwerpunkt VI
Schwerpunkt VI: Bio-, Medizin- und Gesundheitsrecht -- Prof. Dr. Josef Franz Lindner
Inhalte
Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht
Dieser Bereich gewinnt eine stetig zunehmende Bedeutung für die Gesellschaft. Das gilt nicht nur wegen der Relevanz des Gesundheitssektors für die Wirtschaft, sondern auch wegen der grundlegenden ethischen Fragen, die etwa bei der Stammzellforschung, aber auch bei der Gendiagnostik oder der Transplantationsmedizin (Lebendspende, Xenotransplantation) aufgeworfen werden. Der Schwerpunkt behandelt die klassischen medizinrechtlichen Fragestellungen zum Arzt-Patientenverhältnis und der zivil- oder strafrechtlichen Verantwortung für die medizinische Behandlung, aber auch das moderne Bio- und Gesundheitsrecht mit seinen hochaktuellen Problemen.
Veranstaltungsspektrum
Zu dem angebotenen Veranstaltungsspektrum zählen daher das Arzt- und Krankenhausvertrags- und -haftungsrecht, das Bio- und Biostrafrecht, Grundprobleme des Bio- und Gesundheitsrechts, das Krankenversicherungsrecht, das Vertragsarztrecht, das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, internationales und europäisches Gesundheitsrecht, Recht und Ökonomik des Gesundheitswesens, Medizinrecht in anwaltlicher Praxis, Medizin- und Bioethik, Fallbesprechung zur aktuellen Rechtsprechung zum Medizin- und Gesundheitsrecht und ein wechselndes Seminarangebot.
Schwerpunktveranstaltungen
Diese Schwerpunktveranstaltungen knüpfen an die in den Grundkursen erworbenen Kenntnisse an und ermöglichen deren Vertiefung und Erweiterung in einem inhaltlich besonders attraktiven Bereich. Die Attraktivität ergibt sich zum einen daraus, dass der Schwerpunkt sowohl zivil- als auch straf- als auch öffentlich-rechtliche Elemente einschließt, so dass man in allen Feldern fit bleibt.Zum anderen kann man auch „über den Tellerrand“ hinausblicken, weil der Schwerpunkt sowohl die Ökonomie des Gesundheitswesens als auch bio- und medizinethische Grundlagen umfasst.
Semesterempfehlungen und Kernveranstaltungen
5. Semester
Grundprobleme des Bio- und Gesundheitsrechts*
Krankenversicherungsrecht*
Vertragsarztrecht
Medizinrecht in anwaltlicher Praxis
* mit Prüfung
6. Semester
Arzt- und Krankenhausvertrags- und -haftungsrecht*
Bio- und Biostrafrecht*
Arzneimittel- und Medizinprodukterecht*
Internationales und europäisches Gesundheitsrecht*
Rechtsmedizin
Praktische Fälle im Medizin- und Gesundheitsrecht
* mit Prüfung
7. Semester
Fallbesprechung: Aktuelle Rechtsprechung zum Medizin- und Gesundheitsrecht
Recht und Ökonomik des Gesundheitswesens
Krankenhausrecht
Medizin- und Bioethik
Beteiligte Professorinnen und Professoren
- Telefon: +49 (0)821 598-4970