Schwerpunktbereich VII
Die Kombination von Arbeits- und Gesellschaftsrecht ist sinnvoll, weil es sich dabei um zwei Hauptgebiete rechtlicher Fragestellungen in der Unternehmenspraxis handelt. Eine Verzahnung der beiden Gebiete zeigt sich etwa auf dem Gebiet der Unternehmensmitbestimmung im Aufsichtsrat.
Prof. Dr. Michael Kort, verantwortlich für den Schwerpunktbereich VII
- Schwerpunktbereich I (Internationales Recht)
- Schwerpunktbereich II (Steuerrecht)
- Schwerpunktbereich III (Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht)
- Schwerpunktbereich IV (Klima, Umwelt, Wirtschaft)
- Schwerpunktbereich V (Kriminalwissenschaften)
- Schwerpunktbereich VI (Bio- , Gesundheits- und Medizinrecht)
- Schwerpunktbereich VII (Arbeits- und Gesellschaftsrecht)
- Schwerpunktbereich VIII (Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht)
- Schwerpunktbereich IX (Grundlagen des Rechts)
Info-Video zum Schwerpunkt VII
Schwerpunkt VI: Arbeits- und Gesellschaftsrecht -- Prof. Dr. Michael Kort und Laila Zenger
Inhalte
Recht der Kapitalgesellschaften
Dies betrifft zunächst das deutsche Kapitalgesellschaftsrecht, ins-besondere das GmbH-Recht, das Aktienrecht und das Recht der verbundenen Unternehmen (Konzernrecht). Ferner wird das Europäische Gesellschaftsrecht behandelt, das sich in Richtlinien sowie in Verordnungen über europäische Gesellschaftsformen findet.
Individualarbeitsrecht
Dieser Teilbereich befasst sich mit dem Recht des Arbeitsverhältnisses. Dieses ist nicht in einem einheitlichen Arbeitsvertragsgesetz enthalten, sondern in zahlreichen arbeitsrechtlichen Einzelgesetzen. Dabei werden auch die europäischen Grundlagen des Arbeitsrechts angesprochen. Außerdem ist das Individualarbeitsrecht stark durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geprägt. Neben den einschlägigen gesetzlichen Normen und Gerichtsentscheidungen werden auch die praxisrelevanten Fragen von Abschluss, Inhalt und Beendigung einzelner Arbeitsverträge behandelt.
Kollektivarbeitsrecht
Erfasst werden die Regelungen der Rechtsverhältnisse und der Rechtsbeziehungen der für die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite kollektiv handelnden Akteure. Hierzu gehört das Tarifrecht, das sich mit den Abschlussvoraussetzungen, dem Inhalt und den Rechtsfolgen von Tarifverträgen befasst. Zum Kollektivarbeitsrecht gehört ferner das Recht der Koalitionen sowie das Arbeitskampfrecht. Das Betriebsverfassungsrecht regelt organisationsrechtliche Fragen der Betriebsverfassung, sowie Fragen der materiellen Mitbestimmung des Betriebsrats. Zum Kollektivarbeitsrecht im weiteren Sinne gehört zudem das Recht der Unternehmensmitbestimmung.
Recht der Umwandlung
Behandelt werden hierbei die im deutschen Umwandlungsgesetz enthaltenen Formen der Umwandlung von Gesellschaften (Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel).
Semesterempfehlungen und Kernveranstaltungen
5. Semester
GmbH- und Aktienrecht
6. Semester
Umwandlungs– und Konzernrecht
Mitbestimmungsrecht I (Organisationsrecht)
Mitbestimmungsrecht II (Mitwirkungsrechte, MitbestG)
Vertiefung Individualarbeitsrecht
7. Semester
Antidiskriminierungsrecht und atypische Beschäftigung
Koalitions-, Tarif- und Arbeitskampfrecht
Beteiligte Professorinnen und Professoren
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