Während Sie sich eine juristische Spezialisierung auch während Ihrer Karriere aneignen können, gilt gleiches nicht für die historischen, theoretischen und methodischen Grundlagen des Rechts. Diese vertiefen Sie während Ihres Studiums oder gar nicht mehr. Sobald Sie Ihre Karriere begonnen haben, verbleibt Ihnen dafür erfahrungsgemäß keine Zeit. Und dennoch sind die juristischen Grundlagenfächer bedeutend. Sie kennzeichnen die Wissenschaftlichkeit des Studiums und der Praxis.

 

 

© Universität Augsburg
Prof. Dr. Phillip Hellwege
Der Schwerpunkt ermöglicht Ihnen, vor allem die historischen Grundlagen des Rechts, aber auch theoretische und methodische Aspekte zu vertiefen. Er bietet Ihnen damit zugleich eine willkommene Abwechslung in einem ansonsten eher dogmatisch ausgerichteten Studium.

Prof. Dr. Phillip Hellwege, verantwortlich für den Schwerpunktbereich IX

Info-Video zum Schwerpunkt IX

Schwerpunkt IX: Grundlagen des Rechts -- Prof. Dr. Phillip Hellwege und Christoph Liegert

Inhalte

Historische Grundlagen des Rechts

Der Schwerpunkt bietet insbesondere einen Einblick in die historischen Grundlagen des Rechts. Angeboten wird mit der 'Historischen Vergleichung der europäischen Rechtsordnungen – Fortleben von System und Inhalten römischen Rechts', der 'Verfassungsgeschichte einschließlich der Bezüge zur Allgemeinen Staatslehre', der 'Wirtschaftsrechtsgeschichte' und der 'Neueren Strafrechtsgeschichte' bereits im Kernprogramm ein vielfältiges Programm. Umrahmt wird dieses Kernprogramm von historischen Ergänzungsveranstaltungen, so von einer Vorlesung 'Strafrecht im Dritten Reich und die juristische Aufarbeitung von NS-Unrecht'.

Theoretische Grundlagen des Rechts

Neben den historischen Grundlagen bildet der Schwerpunkt auch die theoretischen Grundlagen des Rechts ab. Mit der 'Gesetzgebungslehre' erfolgt dabei ein interessanter Perspektivwechsel, denn im Vordergrund steht nicht die Rechtsanwendung durch Gerichte, sondern die Rechtserzeugung durch die verschiedenen staatlichen und privaten Akteure. An die Stelle der fallorientierten Vermittlung des geltenden Rechts tritt so das Wissen um die problemorientierte Gestaltungskraft des Rechts. Zum Pflichtprogramm des Schwerpunktes gehört auch die Rechtsphilosophie II. Hier besteht die Möglichkeit, die im Grundstudium erworbenen Kenntnisse zu vertiefen.

Methodische Grundlagen des Rechts

Mit Veranstaltungen zur Rechtsvergleichung und mit einer Einführung in die ökonomische Analyse des Rechts können die methodischen Grundlagen des Rechts im Ergänzungsprogramm vertieft werden.

Semesterempfehlungen und Kernveranstaltungen

5. Semester

• Historische Vergleichung der europäischen Rechtsordnungen – Fortleben von System und Inhalten römischen Rechts
• Verfassungsgeschichte einschließlich der Bezüge zur Allgemeinen Staatslehre

6. Semester

• Gesetzgebungslehre
• Neuere Strafrechtsgeschichte
• Rechtsphilosophie II
• Wirtschaftsrechtsgeschichte
• Schwerpunktseminar

7. Semester

• Seminar im Schwerpunkt (alternativ)

Prüfungsgegenstände der mündlichen Universitätsabschlussprüfung

• Die europäischen Rechtsordnungen aus historisch-vergleichender Perspektive und das römische Recht
• Verfassungsgeschichte
• Gesetzgebungslehre
• Neuere Strafrechtsgeschichte
• Rechtsphilosophie II
• Wirtschaftsrechtsgeschichte

Beteiligte Professoren

Lehrstuhlinhaber
Prof. Dr. Phillip Hellwege M.Jur. (Oxford) – Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Rechtsgeschichte

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Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte
Juristische Fakultät

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Ordinarius
Prof. Dr. Arnd Koch - Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Risiko- und Präventionsstrafrecht sowie Juristische Zeitgeschichte

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Lehrstuhlinhaber
Prof. Dr. Matthias Rossi - Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Gesetzgebungslehre

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