Ankündigung

Für das Sommersemester 2024 biete ich ein propädeutisches Seminar zum Informations-, Medizin- und Gesundheitsrecht an. Dieses Seminar richtet sich an Studierende der unteren Semester und an solche, welche sich für den Schwerpunkt VI (Bio-, Medizin- und Gesundheitsrecht) interessieren.

 

Für dieses Seminar, welches am 16.7.2024 als Blockseminar stattfinden wird, sind keine spezifischen Vorkenntnisse im Bereich des Informations-, Medizin- und Gesundheitsrechts erforderlich. Die Veranstaltung soll Teilnehmende auf das erfolgreiche Verfassen einer Seminararbeit vorbereiten. Weiter bietet dieses Seminar interessierten Studierenden die Möglichkeit, erste Einblicke in den Schwerpunkt VI (Bio-, Medizin- und Gesundheitsrecht) zu erhalten. Die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar berechtigt gem. § 35 StO/PO zu Teilnahme an einem Schwerpunktseminar.

 

Eine Liste der verfügbaren Themen und genauere Ausführungen zum Veranstaltungskonzept finden Sie anbei sowie als Aushang vor dem Sekretariat des Lehrstuhls (Raum 1302). 

 

Interessierte Studierende werden darum gebeten, sich per E-Mail (an benedikt.buchner@uni-a.de) unter Angabe eines Wunschthemas zu melden. Die Bewerbungsfrist endet am 6.6.2024. Die Zahl an Seminarplätzen ist beschränkt. Sollte die Zahl an Anmeldungen die Zahl an zur Verfügung stehenden Plätzen überschreiten, erfolgt die Vergabe der Seminarplätze und Themen nach dem Prioritätsprinzip.

 

 

Themenübersicht:

  1. Der Behandlungsstandard in der gesetzlichen Krankenversicherung – GKV-Patienten als Patienten 2. Klasse?

  2. Die §§ 630a ff. BGB (Behandlungsvertrag) – Zeit für ein Update des Patientenrechtegesetzes?

  3. Die elektronische Patientenakte – rechtliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen

  4. Patienteninformation versus Persönlichkeitsschutz – Arztbewertungsportale im Internet    

  5. Meinungsfreiheit versus Gesundheitsschutz – Werbung für ungesunde Produkte                   

  6. Der Konsum von ungesunden Produkten – zwischen Eigenverantwortung des Verbrauchers und Produkthaftung des Herstellers

  7. Der Schutz von Nichtrauchern vor den Gefahren des Passivrauchens

  8. Die rechtlichen Herausforderungen der Telemedizin             

 

Zum Konzept der Veranstaltung: In einer Vorbesprechung wird zunächst einmal ausführlich der Erwartungshorizont besprochen, an dem sich Studierende für das erfolgreiche Verfassen einer Seminararbeit orientieren müssen. Zu ihrer schriftlichen Arbeit erhalten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sodann ein ausführliches Gutachten, das auf all diejenigen Punkte eingeht, die für eine Seminararbeit als Prüfungsleistung noch verbessert werden müssen. Schließlich wird in großer Runde bei der Präsentation der Arbeiten besprochen, auf welche grundsätzlichen Aspekte beim Schreiben einer Seminararbeit zu achten ist, und auf Grundlage der vorgestellten Arbeiten wird gemeinsam erörtert, wie verschiedene Themen jeweils zugeschnitten und aufgearbeitet werden können.

 

Formalia: Die einzureichende Seminararbeit sollte zwischen 25.000 und 30.000 Zeichen (incl. Leerzeichen) umfassen. Zu den sonstigen formalen Vorgaben beachten Sie bitte unseren lehrstuhlseitigen Leitfaden (abrufbar über Digicampus).

 

 

Veranstaltung auf Digicampus

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