Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Grundlagen des Rechts

 

Prof. Dr. Alexander Hellgardt, LL.M. (Harvard)

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Neuerscheinung: Haftung für Greenwashing am Kapitalmarkt

Die zunehmende Bedeutung von ESG-Themen (environment, social, governance) führt dazu, dass auch in der Kapitalmarktkommunikation von börsennotierten Unternehmen immer häufiger falsche oder irreführende Informationen veröffentlicht werden. Dieses unter dem Stichwort "Greenwashing" bekannte Phänomen stellt die Kapitalmarkthaftung vor neue Herausforderungen. Traditionell dient die Haftung dazu, finanzielle Verluste von Investoren aufgrund fehlerhafter Information zu ersetzen und damit den Emittenten Anreize zu rechtskonformen Verhalten zu geben. "Grüne" Informationen sind aber häufig nicht kursrelevant, angesprochen werden vielmehr die ideellen Motive der Investoren. In einem aktuellen Beitrag (BKR 2025, 108-115) untersuchen Prof. Alexander Hellgardt und Lukas Kienbaum, welche Auswirkungen Greenwashing am Kapitalmarkt hat und wie es sich in das System der Kapitalmarkthaftung integrieren lässt. Als rechtspolitische Lösung schlagen sie vor, die Ansprüche bei institutionellen Anlegern wie Investmentfonds zu bündeln.

Neuerscheinungen zum Verhältnis von Klimaschutz und Privatrecht

Während lange Zeit vor allem das Verwaltungsrecht als Domäne des Klimaschutzes galt, wird seit einiger Zeit auch über das Verhältnis von Klimaschutz und Privatrecht diskutiert (dazu einführend Hellgardt/Jouannaud, Nachhaltigkeitsziele und Privatrecht, AcP 222 (2022), 163-216). Prof. Hellgardt hat dieses Verhältnis in zwei aktuellen Veröffentlichungen genauer in den Blick genommen. Zunächst hat er sich in der schriftlichen Fassung eines vor der Juristischen Studiengesellschaft Regensburg e.V. gehaltenen Vortrags ausführlich mit dem Potential sogenannter zukunftsgerichteter Klimaklagen beschäftigt, den Klimawandel aufzuhalten (Klimaklagen gegen Private als Regulierungsinstrument, Nomos, Baden-Baden 2024). In einem zweiten Beitrag hat Prof. Hellgardt das Potential des Vertragsrechts ausgelotet, wirksame Anreize zum Klimaschutz zu setzen. Der Beitrag ist Teil eines im Rahmen der Augsburger Rechtsgespräche entstandenen Sammelbandes (Klimaschutz und Vertragsrecht, in: D. Wolff/P. Hellwege (Hrsg.), Klimakrisenrecht, Mohr Siebeck, Tübingen 2024, S. 317-337).

Neuerscheinung: Die neue Ad- hoc-Publizität nach dem Listing Act

Am 8. Oktober 2024 hat der Rat der Europäischen Union den sogenannten Listing Act verabschiedet, der damit die letzte Hürde im europäischen Gesetzgebungsverfahren genommen hat. Passend zum baldigen Inkrafttreten der ersten größeren Reform des Kern-Kapitalmarktrechts seit Verabschiedung der Marktmissbrauchverordnung analysiert Prof. Hellgardt in einem aktuellen Tagungsband die neuen Regeln zur Ad-hoc-Publizität. Die Hauptneuerung besteht darin, dass zukünftig „Zwischenschritte“ in gestreckten Geschehensabläufen als solche nicht mehr veröffentlichungspflichtig sein sollen, sondern nur noch die „Endereignisse“. Diese Neuerung stellt nur auf den ersten Blick eine Erleichterung für die Praxis dar, denn nun kommt der materiellen Abgrenzung zwischen Zwischenschritten und Endereignissen eine entscheidende Bedeutung für die Veröffentlichungspflicht zu. Ob ein Umstand auch lediglich eine Zwischenstufe darstellt oder einen Prozess abschließt, ist aber nicht naturgegeben, sondern eine Frage des Narrativs. Am Ende sind alle Kapitalmarktinformationen darauf gerichtet, zukünftige ausschüttbare Gewinne abschätzen zu können. Deshalb gibt es keine natürlichen „Endereignisse“. Die neu geschaffenen Tatbestandsvoraussetzungen werden daher die bisherige Rechtsunsicherheit hinsichtlich des Zeitpunkts, zudem eine Insiderinformation zu veröffentlichen ist, nicht beseitigen, sondern lediglich zu der Frage verschieben, wann ein Endereignis vorliegt. Der Beitrag von Prof. Hellgardt ist erschienen in dem Sammelband M. Nietsch (Hrsg.), Aktuelle Fragen der Finanzmarkt-Compliance – 10. Wiesbadener Compliance-Tag der EBS Law School – Center for Corporate Compliance, Baden-Baden (Nomos), 2024, S. 77-100.

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