Die vorzeitige Besitzeinweisung

Eine Untersuchung zur Optimierung des Instruments zur beschleunigten Vorhabensrealisierung

 

Das Werk widmet sich einem klassischen Instrument aus dem Bereich des Infrastrukturrechts.

Aufgrund des durch die Energiewende initiierten Ausbaus der deutschen Stromtrassen entstand die Arbeit vor einem praktischen Hintergrund und ist nach wie vor, aufgrund der mit dem Netzausbau verbundenen Schwierigkeiten vielleicht sogar mehr denn je, von praktischer Aktualität.

 

Hauptanliegen der Arbeit ist es, zur Optimierung der bestehenden gesetzlichen Regelungen über die vorzeitige Besitzeinweisung beizutragen. Dies gelingt dadurch, dass zum einen bereits existente Beschleunigungsfaktoren identifiziert und zum anderen neue Wege der Beschleunigung eruiert werden. Im Zentrum der Überlegungen stehen dabei die Verfahrensbestimmungen. Als bis dahin gänzlich neuer Ansatz wird vorgeschlagen, eine Entscheidungsfrist in das Recht der Besitzeinweisung zu implementieren. Dem vor-vorzeitigen Besitzeinweisungsverfahren, gesetzlich verankert bisher ausschließlich im Energiewirtschaftsgesetz bzw. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz, wird Vorbildcharakter attestiert und eine Übertragung in andere Fachplanungsgesetze angeregt. Die Plangenehmigung wird, aufgrund des Missverhältnisses zwischen Ausgestaltung des ihr zugrunde liegenden Verfahrens auf der einen und ihrer materiell-rechtlichen Wirkung auf der anderen Seite, als Voraussetzung für die vorzeitige Besitzeinweisung und damit zugleich Instrument der Verfahrensvereinfachung abgelehnt. Stattdessen wird sich den Befürwortern des sog. „modifizierten Planfeststellungsverfahrens“ angeschlossen.

 

Es wird aufgezeigt, dass sich Verfahrensbeschleunigung und Öffentlichkeitsbeteiligung nicht ausschließen müssen; verfahrensrechtliche Teilhabe vielmehr zu Identifikation, Toleranz und schließlich erhöhter Akzeptanz führen kann. Der Erörterungstermin als Stellschraube zur Steigerung der Effektivität der Öffentlichkeitsbeteiligung wird hierzu näher beleuchtet.

Kritisch gesehen wird die unterschiedliche verfassungsrechtliche Qualifizierung der Inanspruchnahme von Grund und Boden durch die Verlegung von Telekommunikationsleitungen einerseits und Energieleitungen andererseits. Es ist keine sachliche Begründung dafür ersichtlich, dass Erstere als Inhalts- und Schrankenbestimmung, Letztere hingegen als Enteignung eingestuft wird. In der Konsequenz stellt sich das Telekommunikationsrecht als Erweiterungsbereich für die vorzeitige Besitzeinweisung als ein der Enteignung vorgeschaltetes Institut dar.

 

Zusammenfassend möchte das Werk praxisnahe Optimierungsvorschläge bieten und dabei die Balance zwischen Wettbewerbsfähigkeit und verfassungsrechtlich verbürgten Rechten wahren, indem es erstmals umfassend die Vorschriften zur vorzeitigen Besitzeinweisung betrachtet, mit Rechtsprechung belegt und weiterführender Literatur flankiert. Von Interesse dürfte es daher für die Wissenschaft und die verwaltungsrechtliche Praxis gleichermaßen sein.

 

Die Arbeit ist 2016 in der Reihe Schriften zum Infrastrukturrecht, herausgegeben von Wolfgang Durner und Martin Kment, Verlag Mohr Siebeck, erschienen und wurde 2017 in der Zeitschrift für Umweltrecht (Kümper, ZUR 2017, 258) rezensiert.

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