Weitere Meldungen
7. Promovierendenkonferenz Umwelt und Recht (ProKUR) für Promovierende im Öffentlichen Recht mit Umweltbezug in Augsburg
Am 24. und 25. Mai kamen Promovierende aus dem gesamten deutschsprachigen Raum zum siebten Mal, jedoch zum ersten Mal in Augsburg, zusammen, um sich über ihre Forschungsthemen auszutauschen. Nach einem Grußwort von Herrn Professor Dr. Welzel (Vizepräsident der Universität Augsburg) und einer Keynote von Professorin Dr. Vasilka Sancin (University of Ljubljana) stellten sich acht Promovierende mit ihren Forschungsthemen der Diskussion.
Kritische Analyse des Zusammenspiels von Taxonomie-Verordnung und UVP
In einem gemeinsamen Beitrag legen Prof. Martin Kment und seine wiss. Mitarbeiterin Anna Weininger das Zusammenspiel von Taxonomie-Verordnung und Umweltverträglichkeitsprüfung dar und analysieren diese Verbindung kritisch. Die EU plant, durch die Taxonomie-Verordnung ein einheitliches Klassifizierungssystem für die Bestimmung der Nachhaltigkeit von Wirtschafts-tätigkeiten am Finanzmarkt zu schaffen. Dadurch soll privates Kapital für die nachhaltige Neuaus-richtung der Wirtschaft gebündelt werden. Für Aufmerksamkeit sorgte im Jahr 2022 schon die Einstufung von Kernenergie als potentiell nachhaltig. Doch auch an anderer Stelle wirft die Verordnung nachdrückliche Zweifel an ihrer Kongruenz auf. Gegenstand des Beitrages ist die Verknüpfung des sog. DNSH-Kriteriums mit der UVP. Die ausführliche Darstellung findet sich bei Kment/Weininger, Das Zusammenspiel der Taxonomie-Verordnung und der Umweltverträglich-keitsprüfung, DVBl. 2023, 377.
Prof. Martin Kment zum Mitglied in der IUCN World Commission on Environmental Law (WCEL) ernannt
Prof. Martin Kment ist im Januar 2023 für die Arbeitsperiode vom 2021-2025 zum Mitglied in der IUCN World Commission on Environmental Law (WCEL) ernannt worden. IUCN wurde 1948 ins Leben gerufen und hat sich seitdem zum größten Netzwerk zum Schutz der Umwelt entwickelt. Zum Netzwerk gehören staatliche und nicht-staatliche Organisationen sowie Vereinigungen von indigenen Völkern aus über 160 Ländern. Überdies finden sich hier über 15.000 Experten aus allen Regionen der Welt zusammen, um sich für den Schutz der Umwelt zu engagieren.
https://www.iucn.org/our-union/commissions/world-commission-environmental-law
https://www.iucn.org
7. Deutscher Umwelt- und Infrastrukturrechtstag am Freitag, 27. Januar 2023
Thema: Zeitenwende bei der Energieversorgung – Neujustierung des rechtlichen Rahmens
Folgende Referent:innen konnten für die Veranstaltung gewonnen werden:
* Norbert Schürmann, Senior Advisor, Horvath
* Prof. Dr. Wilhelm Söfker, Ministerialdirigent a.D.
* Monika Agatz, Dipl.-Ing. (FH) Umweltschutz
* Prof. Dr. Ines Zenke, Becker Büttner Held
* Prof. Dr. Thomas Mann, Georg-August-Universität Göttingen
* Dr. Roda Verheyen, Rechtsanwälte Günther
* Dr. Matthias Lang, Bird & Bird
Empfang einer Delegation aus der Mongolei am 4. November 2022
Die Hanns Seidel Stiftung fördert in der Mongolei die Entwicklung der Rechtstaatlichkeit in Staat und Gesellschaft und die nachhaltige Entwicklung des Landes insbesondere durch Entwicklung der Umweltgesetzgebung und des Umweltbewusstseins der Öffentlichkeit (mehr: https://mongolia.hss.de/). Im Zuge des sich in Entwicklung befindlichen Umweltrechts in der Mongolei (dessen Schwerpunkte auf Wilderei und Ressourcenabbau liegen) organisierte die Hanns-Seidel-Stiftung den Besuch einer Delegation in Bayern. Die Delegation bestand unter anderem aus Vertretern des Ministeriums für Justiz und Inneres, der Umweltpolizeiabteilung der Nationalen Polizeibehörde, des Umweltbildungszentrums der Nationalen Universität der Mongolei und der Hanns-Seidel-Stiftung Mongolei.
Didaktischer Beitrag
Prof. Martin Kment und seine wissenschaftliche Mitarbeiterin Sophie Borchert haben in gemeinsamer Zusammenarbeit eine Semesterabschlussklausur der Vorlesung Verwaltungsrecht in der „Juristischen Schulung“ veröffentlicht. In der Klausur werden Grundprobleme des allgemeinen Verwaltungsrechts behandelt, insbesondere der Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen und deren Rechtmäßigkeit sowie die ordnungsgemäße Ermessensausübung. Diese Fragen sind eingekleidet in einen gaststättenrechtlichen Kontext und um Probleme des Verwaltungsprozessrechts ergänzt. Sachverhalt, Lösungshinweise und Lösung finden sich bei Kment/Borchert, Semesterabschlussklausur – Öffentliches Recht Verwaltungsrecht – Eishockey mit Leichtbier, JuS 2023, 38-43.
Berliner Erklärung zur Zukunft der Städte und Regionen
Die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V. (DASL) hat sich in ihrer Berliner Erklärung zur Zukunft der Städte und Regionen geäußert. In ihrer Publikation „Unsere Städte und Regionen: Was sich ändern muss – wie wir uns ändern müssen“ benennt die DASL die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen von Städten und Regionen und unterbreitet konkrete Vorschläge, wie ein Paradigmenwechsel im deutschen Planungsrecht gelingen kann. Prof. Martin Kment hat zu dieser Erklärung Stellung genommen und stellt der Berliner Erklärung seine Vorstellungen gegenüber.
Anmerkung zur Berliner Erklärung
Abhandlung zur Intertemporalität in der Energiewende
Das Bundesverfassungsgericht konstatierte in seinem Klimaschutz-Beschluss vom 24.3.2021 (BVerfGE 157, 30), dass das Grundgesetz „unter bestimmten Voraussetzungen zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit und zur verhältnismäßigen Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen“ verpflichtet. Der Begriff der „intertemporalen Freiheitssicherung“ griff um sich und beschäftigt seitdem die rechtswissenschaftlichen Fachkreise. Auch Herr Prof. Martin Kment und seine wissenschaftliche Mitarbeiterin Sophie Borchert nahmen die Entscheidung zum Anlass, deren verfassungsrechtliche Implikationen für das Umweltrecht zu untersuchen. Die Abhandlung ist nachzulesen bei Kment/Borchert, Intertemporalität in der Energiewende. Neukonstruktion des Umweltrechts unter verfassungsrechtlichem Einfluss, AöR 147 (2022), 582-647.
Kritische Analyse des neuen energiewirtschaftlichen Präferenzraums
In einem gemeinsam in der Zeitschrift „Recht der Energiewirtschaft“ veröffentlichten Beitrag stellen Prof. Martin Kment und seine wissenschaftliche Mitarbeiterin Franziska Maurer das 2022 neu in das Energiewirtschaftsgesetz eingeführte Instrument des Präferenzraums vor und beleuchten dieses kritisch.
Die in § 12c EnWG vorgesehene Ermittlung des Präferenzraums bindet erstmals durch Algorithmen ermittelte Ergebnisse in den Planungs- und Genehmigungsprozess von Netzausbauvorhaben ein. Wenn auch dem Ziel des Gesetzgebers, diese Verfahren zu beschleunigen, zuzustimmen ist, bringt die Gesetzesreform einige rechtliche Probleme – insbesondere auch unionsrechtlicher Art – mit sich. Die ausführliche Analyse findet sich bei Kment/Maurer, Künstliche Intelligenz in der Netzplanung?, RdE 2023, 1.
Neuauflage des UVPG-/UmwRG-Kommentars in 6. Auflage
Prof. Martin Kment setzt seine Arbeit am Kommentar zum UVPG und UmwRG von „Beckmann/Kment“ (Hrsg.) in der 6. Auflage fort.
In die am 31.12.2022 erschienene Neuauflage wurden diverse Gesetzesnovellen einbezogen, unter anderem das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) sowie dessen Berichtigung vom 12. April 2018 (BGBl. I S. 472), die Neufassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom 23. August 2017 (BGBl. I S. 3290), das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706), das Gesetz zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513), das Gesetz zur Änderung des Umweltschadensgesetzes, des Umweltinformationsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306) und die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540). Damit ist der Kommentar auch in der Neuauflage wieder ein wertvolles Werkzeug für den Umgang mit dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz und dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz.
Internationale Konferenz am 3. November 2022
Am 3.11.2022 fand eine international besetzte Konferenz zum Thema „Legal Challenges to Protect the Climate“ statt, die verschiedene Herausforderungen, mit denen Rechtssysteme beim Klimaschutz konfrontiert werden, in den Blick nahm. Die Welt ist vom Klimawandel bedroht, dessen signifikanter Einfluss auf die globale Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft in der Zukunft weiter zunehmen wird. Viele Staaten haben deshalb Maßnahmen eingeleitet, um sich der Bedrohung zu stellen. In dem gegenwärtigen Rekonstruktionsprozess spielt das nationale Recht aufgrund seiner fördernden, aber – je nach Ausgestaltung – auch hemmenden Wirkung eine wichtige Rolle. Renommierte Akademiker*innen präsentierten und diskutierten in diesem Zusammenhang praktizierte bzw. erwägenswerte rechtliche Instrumente aus Korea, Jamaika, Dänemark, Kanada, Neuseeland, Deutschland und der Schweiz.
Neuauflage der Kommentierung zum Grundgesetz in 17. Auflage
Prof. Martin Kment kommentiert auch in der 17. Auflage des „Jarass/Pieroth“ mit den Art. 30, 70-101, 104a-108 GG wesentliche Teil des Grundgesetzes.
Die am 29.7.2022 erschienene Neuauflage berücksichtigt die seit der Vorauflage erfolgte Grundgesetzänderung vom 20.9.2020, die Art.104a und Art.143h betraf. Weiter hat das BVerfG seit der letzten Auflage wiederum wichtige Entscheidungen getroffen, etwa zum selbstbestimmten Sterben, zum Datenaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendienst, zur Europäischen Zentralbank, zum Äußerungsrecht von Bundesministern, zum Mietendeckel, zum Telekommunikationsgesetz, zum Klimaschutz und zum Rundfunkbeitrag. Diese und die anderen zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des BVerfG wie der anderen Bundesgerichte wurden in der Neuauflage berücksichtigt.
Neuauflage des Lehrbuchs zum Öffentlichen Baurecht in 8. Auflage
In seiner 8. Auflage berücksichtigt das Lehrbuch von Prof. Martin Kment alle Veränderungen des Bauplanungsrecht, die die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Mobilisierung von Bauland, zur Abmilderung der Corona-Pandemie und der Bewältigung der Flutkatastrophe hervorgerufen haben. Zudem haben Fortentwicklungen der Rechtsprechung eine Neubearbeitung erforderlich gemacht.
Stoffzusammenstellung und Schwerpunktsetzung orientieren sich weiterhin an den Bedürfnissen von Studenten und Referendaren. Daher besitzt die Erläuterung von Problemen, die im Studium und Examen große Bedeutung besitzen, besondere Bedeutung.
Deutscher Naturschutzrechtstag e.V. in Augsburg
Die Universität Augsburg hat am 30.6.2022 den Deutschen Naturschutzrechtstag e.V. in ihren Räumlichkeiten begrüßt. Mit Unterstützung des Lehrstuhls von Prof. Martin Kment konnte der Vorsitzende, Herr Prof. Dr. Detlef Czybulka, die Teilnehmer eines Experten-Workshops zum Thema
"Die rechtliche Sicherung der Biodiversität bewirtschafteter Wälder"
willkommen heißen. In einem "interdisziplinären Waldgespräch" wurde an den 14. DNRT angeknüpft, der Austausch fokussierte sich auf den Schutz der Waldbiodiversität in bewirtschafteten Wäldern.
Vortrag bei der Gesellschaft für Umweltrecht
Alljährlich hält die Gesellschaft für Umweltrecht ihre renommierte Jahrestagung in den Räumlichkeiten des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ab. Bei der diesjährigen 45. umweltrechtlichen Fachtagung, die vom 10.-12. November 2022 durchgeführt wurde, trug Prof. Martin Kment zum Thema „Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ vor. Er skizzierte die rechtlichen Schwierigkeiten, die eine hinreichende Ansiedlung von Windenergieanlagen in Deutschland bislang verhindert hatten, und ging dann dazu über, die neuen gesetzlichen Bestrebungen zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen vorzustellen und diese kritisch zu analysieren. Wesentlicher Gegenstand der Darstellung war das „Osterpaket“ der Bundesregierung, welches dem deutschen Normenkanon ein neues Windenergieflächenbedarfsgesetz beschert hat. Außerdem galt es, die Neuordnung des Planungsrecht im Bereich der Windenergie (§§ 245e, 249 BauGB) zu vertiefen und den Zuhörern näher zu bringen. Trotz einiger Kritik zu Details zog Prof. Kment ein im Wesentlichen positives Fazit, da die gesetzlichen Neuerungen Fortschritte für die Ansiedlung neuer Windenergieanlagen versprechen.
Neues Buch von Prof. Martin Kment und Sophie Borchert zu Künstlicher Intelligenz und Algorithmen in der Rechtsanwendung
Das moderne Leben ist zunehmend von Algorithmen durchdrungen, wobei insbesondere die Einsatzmöglichkeiten von lernfähiger Künstlicher Intelligenz immer zahlreicher werden. Die Entwicklung zeitigt Konsequenzen – nicht zuletzt für die Rechtsanwendung. Prof. Martin Kment und seine wissenschaftliche Mitarbeiterin Sophie Borchert bieten mit ihrem neuen Buch einen prägnanten und gut verständlichen Überblick über diese Progression.
Prof. Martin Kment in den Vorstand der Gesellschaft für Umweltrecht gewählt
Prof. Martin Kment ist am 6.11.2021 in den Vorstand der Gesellschaft für Umweltrecht gewählt worden. Die Gesellschaft wurde im Jahr 1976 in Berlin gegründet und zählt derzeit 736 Mitglieder aus allen Bereichen des Rechtslebens, die sich mit Umweltrecht befassen. Der Verein hat sich der Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Umweltrechts verschrieben und fördert die wissenschaftliche Pflege und Fortentwicklung des Umweltrechts. Überdies befasst er sich mit der Wertung und dem Vergleich rechtswissenschaftlicher Aktivitäten auf nationaler und internationaler Ebene im Umweltbereich und veranstaltet wissenschaftlicher Tagungen zum Umweltrecht, deren Ergebnisse er dokumentiert.
Kommentierung zum Grundgesetz in 16. Auflage
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bildet das Fundament der deutschen Rechtsordnung. Daher ist das Verständnis dieser rechtlichen Grundlagen so bedeutsam für die rechtswissenschaftliche und rechtspraktische Arbeit. Prof. Kment hat sich der Kommentierung der Art. 30, Art. 70-101 und Art. 104a-108 GG angenommen. Seine Bearbeitung ist in dem namhaften Standardwerk von Hans D. Jarass und Bodo Pieroth, GG – Kommentar, in der 16. Auflage im Verlag C. H. Beck erschienen.
Nachtrag: Inzwischen wurde das Werk durch eine Neuauflage abgelöst.
Gutachten zum 73. Deutschen Juristentag erschienen
Die Corona-Pandemie hat auch nicht vor dem 73. Deutschen Juristentag Halt gemacht. Die Tagung musste leider in das Jahr 2022 verschoben werden; Bonn wird der neue Ausrichtungsort sein. Ungeachtet dieser Verzögerung ist nunmehr die Schriftfassung des von Prof. Martin Kment verfassten Gutachtens zum Thema „Die nachhaltige Stadt der Zukunft – Welche Neuregelungen empfehlen sich zu Verkehr, Umweltschutz und Wohnen?“ im Verlag C.H.Beck erschienen. Das 85 Seiten starke Werk befasst sich eingehend mit der Neuausrichtung der Mobilität in den deutschen Städten, dem urbanen Flächenmanagement und der Wohnraumversorgung in Zeiten der Wohnungsnot. Es schließt mit 24 Empfehlungen und Thesen.
Neues Buch von Prof. Martin Kment zur Flexibilisierung von Netzverknüpfungspunkten
Die Steuerungsansätze zur Beschleunigung des Ausbaus der deutschen Energienetzinfrastruktur sind vielfältig, haben aber noch nicht ihre vollen Potentiale ausgeschöpft. Zur Bewältigung dieses drängenden Problems stellt Martin Kment in seinem neuen Buch dem breiten Spektrum bislang unterbreiteter Empfehlungen und Anregungen einen neuen Optimierungsvorschlag an die Seite: die Flexibilisierung der Netzverknüpfungspunkte. Detailliert erläutert er hierzu die Bestimmungstypik der Netzverknüpfungspunkte und bestimmt den Grad ihrer Verbindlichkeit für die Projektidentifikation. Auf dieser Grundlage werden an den Gesetzgeber adressierte Vorschläge zur Flexibilisierung der Netzverknüpfungspunkte und damit des Netzausbaus formuliert. Die Untersuchung führt auch zu Abgrenzungsfragen zwischen und innerhalb der deutschen Staatsgewalten.
Prof. Martin Kment in den Wissenschaftlichen Beirat der Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft (ARL) berufen
Prof. Martin Kment ist zu Beginn des Jahres 2020 in den Wissenschaftlichen Beirat der Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft (ARL) berufen worden. Der Wissenschaftliche Beirat besteht aus international ausgewiesenen Persönlichkeiten aus dem In- und Ausland, die nicht der Akademie angehören. Er berät Kuratorium und Präsidium in allen wissenschaftlichen und organisatorischen Fragen. Hierzu gehören insbesondere die Aufstellung der mittel- und langfristigen Forschungsplanung sowie die Verfahren und Kriterien für die Bewertung der Arbeitsergebnisse. Der Wissenschaftliche Beirat bewertet die Ergebnisse der laufenden Forschungsarbeit und führt in regelmäßigen Abständen ein sogenanntes Audit durch, um die Leistungsfähigkeit der Akademie auch zwischen den Evaluierungsterminen zu überprüfen.
- Telefon: +49(0)821 598-4535
Kontakt Sekretariat:
Tel.: +49 (0) 821 598-4536
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