im Sommersemester 2023 zum Thema

Nationalsozialistisches Recht

– Rechtspolitik, Rechtsdogmatik, Rechtswissenschaft –

in der Seminarreihe „(Un-)Recht in Unrechtssystemen“

 

Prof. Dr. Phillip Hellwege, M.Jur. (Oxford)

Prof. Dr. Arnd Koch

Prof. Dr. Daniel Wolff, LL.M. (Yale)

 

 

 

Thema

Im Rahmen des Studiums der Rechtswissenschaft soll auch eine Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur erfolgen (§ 5a Abs. 2 S. 3 DRiG) und die Beschäftigung mit beiden Unrechtssystemen ist für alle angehenden Juristinnen und Juristen obligatorisch. Diesen gesetzgeberischen Impuls wollen wir durch ein jährlich stattfindendes und säulenübergreifendes propädeutisches Seminar zum Thema „(Un-)Recht in Unrechtssystemen“ aufgreifen. Eine Vortragsreihe mit drei wissenschaftlichen Vorträgen ergänzt die Seminare. Sie sind zugleich Ausgangspunkte für die Seminarleistungen der Studierenden. Die Seminare haben jedes Jahr ein anderes Thema, das dem Generalthema einen spezifischen Fokus gibt. Im Sommersemester 2023 lautet es „Nationalsozialistisches Recht – Rechtspolitik, Rechtsdogmatik, Rechtswissenschaft“. Konkret geht es um Spezifika des nationalsozialistischen Zivil-, Straf- und Öffentlichen Rechts, wobei NS-Recht umfassend als die gesamte während des Nationalsozialismus (fort-)geltende, praktizierte und gelehrte (kommunizierte) Rechtsordnung verstanden wird.

 

Konzept und Seminaranforderungen

Im Mittelpunkt des Seminars stehen drei wissenschaftliche Fachvorträge aus den drei Fachsäulen, die das Seminarthema aus der jeweiligen Perspektive exemplarisch beleuchten und hierbei eigene Schwerpunkte setzen. Der Besuch dieser öffentlichen Fachvorträge (Dauer des Vortrags jeweils ca. 30 Minuten zzgl. Diskussion) ist für die maximal 15 Seminarteilnehmenden verpflichtend. Im Sommersemester finden folgende Vorträge statt:

 

 

26.04.2023, 18:00 Uhr, Raum 2001
Prof. Dr. Horst Dreier (Universität Würzburg)
Vom Schwinden des Rechts

Literaturhinweis: Dreier, Die deutsche Staatsrechtslehre in der Zeit des Nationalsozialismus, in: VVDStRL 60 (2001), S. 9–72.

 

03.05.2023, 18:00 Uhr, Raum 2001
Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Rückert (Universität Frankfurt)
Privatrecht und Privatunrecht

Literaturhinweise: Kroeschell, Rechtsgeschichte Deutsch-lands im 20. Jahrhundert, 1992, S. 83–93;
Rückert, Unrecht durch Recht – zum Profil der Rechtsgeschichte der NS-Zeit, JZ 2015, S. 793–804.

 

24.05.2023, 12:00 Uhr, Raum 2001
Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli (Universität Hamburg)
Von der Relativierung des nulla-poena-Prinzips

Literaturhinweise: Deiseroth, War der Positivismus schuld? Anmerkungen zum Thema Juristen und NS-Regime achtzig Jahre nach dem 30. Januar 1933, Betrifft JUSTIZ 113 (März 2013), S. 5–10;
Kuhli, Die Weimarer Reichsverfassung und das Verbot ruckwirkender Strafverschärfung, S. 46–56.

 

 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars erhalten einen Proseminarschein, wenn sie folgende Anforderungen erfüllen:

 

  • Erstens ist eine 30–35.000 Zeichen umfassende Seminararbeit anzufertigen, die den Formalia wissenschaftlichen Arbeitens genügt sowie zum Gegenstand und den Thesen einer der drei Vorträge aus selbst gewählter Perspektive begründet Stellung bezieht.
  • Zweitens wird von jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer erwartet, in mindestens einer der sich an die Fachvorträge anschließenden Diskussionen eine Frage an den jeweiligen Referenten zu stellen.
  • Schließlich haben die Studierenden in einer nicht-öffentlichen Seminarsitzung am Ende des Semesters jeweils ein zehnminütiges thesenhaftes Referat zu halten, dessen thematischer Gegenstand sich aus der Seminararbeit ergibt.

 

Zeitplan

Das Seminar beginnt am 19.04. (17:30 bis 18:15 Uhr, Raum 1011a) mit einer Vorbesprechung. Die Vorträge finden am 26.04. und am 03.05. (jeweils 18:00 Uhr) sowie am 24.05. (12:00 Uhr) statt. Daran schließt sich der Bearbeitungszeitraum für die Seminararbeiten an (24.05. bis 22.06.). Die abschließende Seminarsitzung, in der die Vorträge gehalten werden, findet am 10./11.07. statt.

 

Anmeldung

Interessenten melden sich bitte unverbindlich bis zum 12.04. per E-Mail im Sekretariat von Professor Koch ( petra.geyer@jura.uni-augsburg.de) sowie in Digicampus an. Geben Sie dabei bitte an, zu welchem Vortrag sie Ihre Seminararbeit schreiben wollen (sowie ihre zweite Präferenz). Bitte geben Sie in Ihrer Anmelde-E-Mail zudem an, warum Sie an dem Seminar teilnehmen wollen. Sollte die Nachfrage die vorhandenen Plätze übersteigen, werden die Teilnehmenden anhand dieser maximal 1.000 Zeichen umfassenden Motivationsschreiben ausgewählt. Sie erhalten voraussichtlich am 14.04. Rückmeldung, ob Sie einen Platz im Seminar erhalten haben.

 

In der obligatorischen Vorbesprechung am 19.04. findet die (endgültige) Themenvergabe statt. Zur Teilnahme am Seminar ist eine Anmeldung bis zum 04.05. (12:00 Uhr) in STUDIS nötig. Eine Abmeldung vom Seminar ist bis zum Ablauf der Anmeldefrist möglich. Nach Ablauf der Anmeldefrist ist die Anmeldung verbindlich.

 

 

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