Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Europarecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung

 

 

Prof. Dr. Prof. h.c. Thomas M.J. Möllers

Weitere Informationen zum Lebenslauf, den Publikationen, sowie Vorträgen und Drittmittelprojekten von Prof. Dr. Prof. h.c. Thomas M.J. Möllers.

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Das Lehrstuhlteam

Kontaktinformationen des Sekretariats, der wissenschaftlichen Mitarbeiter und studentischen Hilfskräfte ebenso wie der Lehrbeauftragten und Honorarprofessoren.

Gruppenbild Lehrstuhl Professor Moellers

Lehre und Studium

Alles zu den Lehrveranstaltungen und dem Schwerpunkt des Lehrstuhls sowie zur Promotion.

Möllers Lehre
IMFS Distinguished Lecture
IMFS Distinguished Lecture an der Goethe Universtät Frankfurt mit Jens Weidmann (Vorsitzender der deutschen Bundesbank), Foto: Goethe University
KK WpÜG 3. Auflage
Foto: privat
Lambrecht
Stiftungskonferenz der Stiftung Geld und Währung mit der damaligen Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (im Vordergrund), Foto: Stiftung Geld und Währung
Methodenlehre
Foto: privat
Waigel
Tagung "Europa als Rechtsgemeinschaft, Währungsunion und Finanzkrise", 2012 an der Universtät Augsburg mit Theo Waigel (ehemaliger Bundesfinanzminister) und Franz-Christoph Zeitler (ehemaliger Vizepräsident der Deutschen Bundesbank), Foto: Universität Augsburg
deutschchinesischArbeitstechnik
10. Auflage der Juristischen Arbeitstechnik und ihre chinesische Übersetzung Foto: privat
IMFS Dombrovskis
IMFS Distinguished Lecture an der Goethe Universtät Frankfurt mit Valdis Dombrovskis (Vize-Präsident der EU-Kommission), 2. v. rechts, Foto: IMFS Frankfurt
Buch
privat

Aktuelles aus Wissenschaft und Forschung

Update zu Möllers, BKR 2025, 97–108: Bayerisches Oberstes Landesgericht hält Musterverfahren der Wirecard-Aktionäre gegen EY für unzulässig.

15.04.2025

In dem aktuellen Beitrag hat Professor Möllers gefragt , ob der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers eine öffentliche Kapitalmarktinformation i.S.d. § 1 Abs. 2 KapMuG darstellt. Für Altverfahren ist das – wie auch schon von Möllers, BKR 2022, 339 festgestellt – nicht der Fall.

Mit Teil-Musterentscheid v. 28.2.2025, Az. 101 Kap 1/22, hat das BayObLG jüngst ebenso entschieden: Die Feststellungsziele sind unzulässig. Gefolgt ist es dabei insbesondere den Gedanken der Beiträge zu unternehmensexternen Informationen (Rn. 173 ff.), zum historischen Willen des Gesetzgebers (Rn. 194 ff.), zu Fragen der Rückwirkung von Gesetzen (Rn. 207) und zur Haftung des Abschlussprüfers (Rn. 220 ff., 234).

Cover BKR 2025 Heft 3

Ausstellung und Buchvorstellung: Recht auf gut Deutsch. Ulrich Tenglers Layenspiegel in der europäischen Rechtstradition

03.04.25

Am 29. April 2025 wird um 18 Uhr s.t. der Tagungsband "Der Neü Layenspiegel von Ulrich Tengler – Das deutschsprachige Augsburger Rechtsbuch zwischen Mittelalter und Neuzeit Europas" in der Universitätsbibliothek Augsburg vorgestellt werden. Der vorzustellende Band dokumentiert die Beiträge zu der von den Herausgebern in Zusammenarbeit mit der Schwabenakademie Irsee veranstalteten Tagung "Der Neü Layenspiegel von Ulrich Tengler". Sie fand vom 24. bis zum 26. April 2024 im Kloster Irsee statt. Die Buchpräsentation wird mit der Eröffnung einer Ausstellung in der sogenannten „Schatzkammer“ der Universitätsbibliothek verbunden sein. Die Ausstellung bemüht sich, das Phänomen „Layenspiegel“ als Teil der europäischen Rechtsgeschichte einem breiten Publikum nahezubringen, und zeigt eine Reihe bibliophiler Kostbarkeiten mit Erläuterungen zu den Zusammenhängen. (...)

Screenshot Einladung Buchpräsentation Layenspiegel

Erschienen: Möllers, BKR 2025, 97–108

06.02.2025

Im aktuellen Heft der Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht ist von Professor Möllers der Beitrag „Der Anwendungsbereich des KapMuG – vor und nach dem Zweiten Gesetz zur Reform des KapMuG“ veröffentlich worden.
Anlässlich der jüngsten Reform des KapMuG 2024 sowie zweier zeitnah anstehender Gerichtsentscheidungen im Verfahren gegen Ernst & Young fragt der Beitrag erneut, ob der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers eine öffentliche Kapitalmarktinformation i.S.d. § 1 Abs. 2 KapMuG darstellt. Für Altverfahren bleibt es bei dem schon von Möllers, BKR 2022, 339 gefundenen Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk fällt nicht in den Anwendungsbereich des KapMuG und die Klagen im Wirecard-Komplex sind daher nicht musterverfahrensfähig.

Cover BKR 2025 Heft 3

Aus der Forschung

 

Forschungsschwerpunkte

 

  • Deutsches und europäisches Kapitalmarktrecht
  • Deutsches und europäisches Gesellschaftsrecht
  • Juristische Methodenlehre
  • Rechtsvergleichung
  • Europarecht
  • Wettbewerbsrecht

 

Institute und Forschungsstellen

 

Professor Thomas M.J. Möllers betreut

eine Reihe von Instituten und Forschungsstellen verschiedener Rechtsordnungen.

 

 

 

 

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