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Zu den Gästen der Konferenz gehörten u.a. Professor Liming Wang, einer der renommiertesten, jungen Juristen Chinas, Vizepräsident der Chinesischen Juristischen Gesellschaft und Präsident der Forschungsgesellschaft für Zivilrecht (Renmin-Universität China), Prof. Zhongyuan Xu, Dekan der Juristischen Fakultät der Central South University, Professor Dr. Thomas M.J. Möllers und Professor Dr. Martin Maties von der Universität Augsburg sowie Professorin Liuhua Shen.

 

Professor Dr. Thomas M.J. Möllers (Foto: privat)
Professor Liming Wang (Foto: privat)
Professor Dr. Martin Maties (Foto: privat)
Professorin Liuhua Shen (Foto: privat)

 

Im Rahmen der Konferenz hielt Professor Dr. Thomas M.J. Möllers einen Vortrag mit dem Titel „Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit in China – Ein Vergleich zwischen deutschem und chinesischem Recht“, in dem er die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips im Zivilrecht beider Länder untersuchte und dessen Bedeutung für die Autonomie des Willens im Privatrecht hervorhob.

 

Professor Dr. Martin Maties referierte über „Die Prinzipien des deutschen Zivilgesetzbuches zur Risikoverteilung nach der Vertragserfüllung“, wobei er detailliert erläuterte, wie Risiken nach der Vertragserfüllung angemessen verteilt werden können und mehrere Schlüsselprinzipien aufzeigte.

 

Die Konferenz bestand aus mehreren thematischen Sitzungen, die sich auf zivilrechtliche Innovationen, das Schuldrecht, das Sachenrecht und das Familienrecht konzentrierten. Die teilnehmenden Wissenschaftler präsentierten nicht nur ihre Forschungsergebnisse, sondern führten auch intensive akademische Diskussionen über die Tradition und Innovation der Zivilgesetzbücher Chinas und Deutschlands.

 

Die Vorträge der acht deutschen Wissenschaftler auf der Konferenz:

 

  • Professor Dr. Thomas M.J. Möllers, Universität Augsburg, Direktor der Forschungsstelle für chinesisches Recht (RICE),
     „Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit in China – Ein Vergleich zwischen deutschem und chinesischem Recht“
     
  • Professor Dr. Martin Maties, Universität Augsburg,
    „Die Prinzipien des deutschen Zivilgesetzbuches zur Risikoverteilung nach der Vertragserfüllung“
     
  • Professor Dr. Reiner Karl-Heinz Schulze, Universität Münster,
    „Neue Konzepte und Strukturen im deutschen Schuldrecht – Das Zivilgesetzbuch im Übergang ins digitale Zeitalter“
     
  • Professor Dr. André Udo Janssen, Radboud-Universität,
    „Die westliche Perspektive auf das neue chinesische Zivilgesetzbuch“
     
  • Dr. Dorothee Schulze, Richterin am Landgericht Münster,
    „Aktuelle Herausforderungen im deutschen Familienrecht: Adoption und Leihmutterschaft“
     
  • Professor Dr. Robert Korves (Vertretung), Humboldt-Universität zu Berlin,
     „Beschädigung von Sicherungsvermögen“
     
  • Professor Dr. Frank Ludwig Schäfer, Universität Freiburg,
    „Geschäftsführung ohne Auftrag im deutschen und chinesischen Privatrecht“
     
  • Professor Dr. Johannes Meier (Assistent), Universität Marburg
    „Theorie der Vertretung ohne Vollmacht im chinesischen und deutschen Zivilrecht“
Die Konferenz erregte breite Aufmerksamkeit und bot neue Ansätze für den akademischen Austausch im Bereich des Zivilrechts zwischen China und Deutschland. Sie legte außerdem eine solide Grundlage für die künftige rechtliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern. Zahlreiche Medien berichteten über die Veranstaltung, darunter Minsheng Zhongguo Wochenzeitung, People Daily Marktbericht Stadt-Nachrichten, Dangjian Xianfeng Web, Zhongshi Ökologie- und Umweltschutz-Netz, Fazhi Morgenzeitung Wirtschaft und Recht, Toutiao, Shuzhi Zhongguo Magazin und Global Vision and Outlook.
 

Das Tagungsprogramm: Handbook Changsha

 
Medienberichte (auf Chinesisch):
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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