Das neue Kapitalanlagegesetzbuch
(...) Ziel der zweitägigen Tagung war es, das neue Gesetz mit seinen 355 Paragraphen vorzustellen und die Neuerungen zu diskutieren. Einleitend beschäftigten sich Dr. Magdalena Kuper (BVI) sowie Dr. Daniel Voigt (CMS Hasche Sigle) mit den europäischen Grundlagen des KAGB und aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht Prof. Dr. Marco Wilkens (Augsburg) mit der Bedeutung von Investmentsfonds. Sonach befassten sich Joachim Schneider (BaFin) und Prof. Dr. Raphael Koch mit dem sehr weiten Anwendungsbereich des KAGB. Mit dem neuen Managerbegriff setzte sich Dr. Claus Tollmann auseinander. Den Grundprinzipien des KAGB, insbesondere der Anlegerdichotomie und den Informationspflichten, wendeten sich Prof. Dr. Dirk Zetzsche (Liechtenstein) und Dr. Wolfgang Weitnauer (Weitnauer Rechtsanwälte) zu. Den ersten Tag schloss Prof. Dr. Michael Kort mit einem Vortrag zu Risikomanagement und Compliance.
Den zweiten Tag eröffneten Dr. Jean-Pierre Bußalb (BaFin) und Prof. Dr. Thomas M.J. Möllers mit Referaten zu den Neuerungen bei der Rechtsdurchsetzung aus öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Sicht. Über die Rechtslage in der Schweiz berichteten Dr. Catrina Luchsinger Gähwiler und Dr. Ansgar Schott (Froriep Renggli Rechtsanwälte). Sie befassten sich vor allem mit der Frage, ob die Neuregelung dazu führt, dass Anleger künftig ins Ausland „flüchten“. Rechtsvergleichend referierte auch Sherri Snelson (O‘Melveny & Myers LLP) über die Umsetzung der AIFM-Richtlinie in Großbritannien. Nach dem Blick ins Ausland widmeten sich Dr. Andreas Kloyer und Dr. Rolf Kobabe (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft) schließlich den praktischen Konsequenzen für die Beratungspraxis. Mit dem KAGB ist dem Gesetzgeber ein systematisches, aber auch komplexes Regelwerk gelungen, das der Wissenschaft und Praxis viel Zündstoff für Diskussionen und Auslegungsfragen liefern wird.
Ein Tagungsband erscheint im November 2013 bei C.H. Beck, ein ausführlicher Tagungsbericht in der JZ (Sabine Seidenschwann).
Die Tagung wurde organisatorisch und finanziell vom ACELR sowei der JUSTA unterstütz.