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31.1.2022 | Am 13. Januar hat der Staatsschutzsenat des OLG Koblenz im Al Khatib-Verfahren den ehemaligen syrischen Geheimdienstoffizier Anwar R. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Völkerstrafgesetzbuch zu lebenslanger Haft verurteilt. Es ist das erste Verfahren weltweit, in dem die brutale Niederschlagung des „arabischen Frühlings“ in Syrien systematisch durch ein Strafgericht aufgearbeitet worden ist. Das Koblenzer Urteil wird daher zu Recht – weit über die deutschen Grenzen hinaus – als historische Wegmarke gefeiert.

 

Auch wenn das Koblenzer Verfahren somit geradezu ein Musterbeispiel für die Sinnhaftigkeit und Leistungsfähigkeit des Weltrechtsprinzips bildet, wirft es zugleich ein Schlaglicht auf eine offene Flanke bei seiner Anwendung: Wie verhält sich das Weltrechtsprinzip zur Immunität staatlicher Amtsträger vor ausländischen Gerichten? Bestand im Strafverfahren gegen Anwar R. nicht von Beginn an ein völkerrechtliche Verfahrenshindernis, da er die ihm vorgeworfenen Taten in seiner dienstlichen Eigenschaft als Offizier des syrischen Geheimdienstes begangen hat?

 

In einer aufsehenerregenden Grundsatzentscheidung, in der es um ein vergleichbares Verfahren gelangte der BGH zu der Feststellung, „dass nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts die funktionelle Immunität ausländischer Amtsträger einer Strafverfolgung von völkerrechtlichen Verbrechen in Deutschland nicht entgegensteht.“ Prof. Rensmann wird in seinem Vortrag erläutern, warum diese weitreichende Durchbrechung der Immunität ausländischer Amtsträger aus völkerrechtlicher Sicht problematisch ist.

 

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Prof. Dr. Thilo Rensmann, LL. M. - Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht

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