Aktuelles
Rechtsberatung und Haltung
12.11.2024
Am 06.11.2024 eröffnete Rechtsanwalt und „Legal Influencer“ Chan-jo Jun die Augsburger Rechtsgespräche, die in diesem Wintersemester unter dem Oberthema „Recht und Haltung“ stehen, mit einem Gespräch „Rechtsberatung und Haltung“. Dabei stellte er eingangs fest, dass die hergebrachte Auffassung, dass Recht „eigentlich überhaupt nichts“ mit Haltung zu tun habe, von jungen Juristinnen und Juristen immer weiter in Frage gestellt werde. Diese sähen sich nicht mehr nur als „Söldner und Gladiatoren“ ihrer Mandant:innen, sondern legten auch Wert darauf, nur das rechtlich zu vertreten, was sie auch tatsächlich überzeuge. Damit gehe einher, dass das Recht – insbesondere durch bezahlte Litigation-PR – für politische Positionen genutzt werde. Dies liege insbesondere daran, dass das Recht weiterhin eine hohe Glaubwürdigkeit und Autorität genieße, die von der Gesellschaft gesucht werde. Diese Eigenschaften des Rechts würden aber auch von Akteuren genutzt, die ihre vermeintliche Rechtsposition dogmatisch nicht untermauern könnten und daher schlicht „Quatschjura“ vermittelten. Dabei würden auch unumstrittene Grundlagen – wie die Verfassungsordnung – in Frage gestellt. Da das Recht für den Normalbürger nicht leicht zugänglich sei, sei es die Aufgabe von Juristinnen und Juristen, aufzustehen und Haltung zu zeigen, wo solche Grundsätze in Frage gestellt werden.
In der anschließenden Diskussion mit etwa 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Studierendenschaft, Fakultät und Juristischer Gesellschaft ging es insbesondere um die Frage, wie Haltung auch Teil der juristischen Ausbildung werden könne, sowie um die Dichotomie zwischen Stellung als Organ der Rechtspflege und eigener politischen Überzeugung in der Rechtsberatung.
Zwei Klausuren in der Juristischen Schulung (JuS) erschienen
4.11.2024
Obwohl das Bundesverfassungsgericht die Drei-Stufen-Lehre mittlerweile aufgegeben hat, hat diese Entwicklung noch keinen uneingeschränkten Eingang in der juristischen Ausbildung gefunden. Auf der anderen Seite hat der Europäische Gerichtshof die sog. Keck-Formel aufgegeben und legt mittlerweile einen Drei-Stufen-Test zugrunde.
Die von Herrn Wolff und Herrn Okur in Heft 10 der Juristischen Schulung (2024, S. 943-948) veröffentlichte Anfängerklausur zeigt, wie eine Lösung am Maßstab der Berufsfreiheit gelingen kann, die nicht mehr der Drei-Stufen-Lehre folgt. Gleichzeitig bringt die in Heft 11 (2024, S. 1042-1047) veröffentlichte Semesterabschlussklausur den Studierenden den unionsrechtlichen Drei-Stufen-Test näher.
Neuerscheinung: Strategische Verfassungsprozessführung, das Bundesverfassungsgericht und der Klimaschutz
2.11.2024
In einem jüngst in der DVBl. (2024, S. 1402 -1406) erschienen Aufsatz entwickelt Herr Wolff drei Thesen zum Verhältnis von strategischer Prozessführung, Bundesverfassungsgericht und Klimaschutz. Erstens wird die Geeignetheit des Verfassungsbeschwerdeverfahrens für strategische Prozessführung verneint, zweitens der Einfluss von strategischer Prozessführung auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2021 bestritten und drittens die Legitimation klimapolitischer Interventionen des Bundesverfassungsgerichts nachdrücklich bejaht.
Zwei Tagungsberichte zu Deutsch-Japanischen Symposium
„Individualität und Kollektivität in Recht, Kultur und Rechtskultur“ erschienen
5.9.2024
Zu dem von Johannes Kaspar und Daniel Wolff gemeinsam mit Tomoaki Kurishima organisierten Symposium „Individualität und Kollektivität in Recht, Kultur und Rechtskultur“ sind Tagungsberichte in der JZ sowie in der ZJapanR erschienen, die von Salih Okur sowie von Jana Hillenbrand und Mona Langbein (studentische Hilfskräfte an der Juniorprofessur Wolff) angefertigt wurden. Das Symposium, das am 23. und 24. Februar 2024 an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg stattfand, untersuchte, wie das Verhältnis von Individuum und Kollektiv in Deutschland und Japan konzeptualisiert wird, wobei inter- und transnationale Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die jeweiligen Rechtsordnungen und ihre Rechtskulturen mitberücksichtigt wurden.
Salih Okur berichtet über das aus fünf Panels mit insgesamt zehn Vorträgen und fünf Diskussionsrunden bestehende Symposium in der JuristenZeitung (JZ 2024, S. 510–512). Jana Hillenbrands und Mona Langbeins Tagungsbericht erschien in der Zeitschrift für Japanisches Recht (ZJapanR 57 (2024), S. 257–264). In detaillierter Form werden die Beiträge der Referenten zudem zeitnah in einem Tagungsband bei Mohr Siebeck erscheinen.
Neuerscheinung: Zukunftssicherndes Verfassungsrecht
19.8.2024
Die erste Aufgabe der Politik ist es, dem Gemeinwohl zu dienen. Dennoch stehen die Grundrechte, der soziale Rechtsstaat und die Demokratie angesichts einer latenten Gegenwartsfixierung der Politik unter Druck. Ein gemeinsam mit Gregor Kirchhof von Herrn Wolff herausgegebene Band "Zukunftssicherndes Verfassungsrecht" fragt daher nach zukunftssichernden Maßstäben des Grundgesetzes. Neben den Herausgebern haben Tristan Barczak, Gabriele Britz, Christian Calliess, Judith Froese, Thorsten Kingreen, Martin Nettesheim und Kirsten Schmalenbach eigene Beiträge verfasst. Autorinnen und Autoren von Diskussionsberichten sind Clara Folger und Salih Okur von der Juniorprofessur sowie David Sedlmayr und Annalena Lederer vom Lehrstuhl Kirchhof.
Der von Herrn Wolff verfasste Beitrag thematisiert die Notwendigkeit verfassungsdogmatischen Nach- und Weiterdenkens angesichts unzureichender Zukunftspolitik (S. 3–28).
Neuerscheinung: Das Leiden anderer betrachten – Die digitale Vorführung von Kriegsgefangenen zwischen Propaganda und Kriegsverbrechen
24.7.2024
Trotz – oder vielleicht gerade wegen – ihres archaischen Charakters ist die Zurschaustellung von Kriegsgefangenen auch im Zeitalter der sozialen Medien fester Bestandteil propagandistischer Konfliktpraxis.
Gleichwohl ist noch nicht abschließend bestimmt, wo die völkerrechtlichen Grenzen digitaler Zurschaustellungen konkret verlaufen.
In einem jüngst in der Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (ZaöRV) erschienenen Aufsatz konturiert Clara Folger, studentische Mitarbeiterin an der Juniorprofessur, ebendiesen Verlauf (Open access nachzulesen in ZaöRV 84 (2024), S. 365-391
unter).
Der Aufsatz wurde von der Ludwig-Maximilians-Universität München mit dem LMU Forschungspreis für exzellente Studierende ausgezeichnet.
Symposium: Verwaltung der Klimakrise
22.7.2024
Am 19. und 20. Juli 2024 fand in der Akademie für Politische Bildung in Tutzing das von Prof. Dr. Christoph Krönke und Prof. Dr. Daniel Wolff organisierte und von der Fritz Thyssen Stiftung geförderte Symposium " Verwaltung der Klimakrise: Die Vermessung des Klimaverwaltungsrechts" statt. Aus Anlass des 60. Geburtstags von Martin Burgi diskutierten die acht Referentinnen und Referenten mit den 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern über das vom Jubilar terminologisch gefasste Klimaverwaltungsrechts und loteten Mittel und Wege für eine bessere rechtliche Steuerung klimapolitischen Handelns aus. Aus dem Symposium wird zeitnah ein Beiheft der Zeitschrift "Die Verwaltung" hervorgehen.
Neuerscheinung: Klimakrisenrecht
18.7.2024
Die Klimakrise stellt Staat und Gesellschaft und damit auch das Recht vor große Herausforderungen, gilt es doch eine große Transformation zu bewerkstelligen, gesellschaftliche Reaktionen darauf zu moderieren und bereits eingetretene Klimakrisenfolgen zu bekämpfen. Der vorliegende, von Phillip Hellwege und Daniel Wolff herausgegebene Band beleuchtet diesen als "Klimakrisenrecht" konzeptionell gefassten Problemkomplex aus inter- und intradisziplinären Perspektiven. Der Band ist aus den sogenannten Werkstattgesprächen hervorgegangen, die die Herausgeber für die Juristische Fakultät in Kooperation mit der Juristischen Gesellschaft Augsburg e.V. organisiert und im Kalenderjahr der Klimakrise als Generalthema gewidmet haben. Neben den beiden Herausgebern haben sich achtzehn Autorinnen und Autoren aus der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg sowie fünf externe Autorinnen und Autoren an dem Band beteiligt.
Vortrag: Strategische Prozessführer oder strategisches BVerfG?
21.6.2024
Herr Wolff hielt am 21. Juni 2024 auf dem Workshop "Strategische Prozessführung - Dienst an der Gesellschaft oder Missbrauch der Gerichte" einen Vortrag zum Thema "Strategische Prozessführer oder strategisches BVerfG? Das Beispiel des Klimabeschlusses". Er argumentierte, dass sich der Verfassungsprozess entgegen weit verbreiteter Auffassung nicht besonders gut, sondern besonders schlecht für strategische Prozessführung eignet, strategische Prozessführung für das Ergebnis des Klimabeschlusses keine maßgebliche Rolle gespielt hat und in der Klimapolitik verfassungsgerichtliche Intervention gut legitimiert sind. Der Workshop wurde von der Bayerischen Akademie der Wissenschaften veranstaltet und von Christiane von Bary und Tobias Lutzi organisiert.
Radiosendung zu § 175 StGB
11.6.2024
Bis Ende der 1960er-Jahre wurden auf Grundlage von § 175 StGB homosexuelle Männer in Deutschland strafrechtlich verfolgt. Die Betroffenen verloren ihre Würde, ihre Existenz und oft auch ihre Hoffnung. Vor genau dreißig Jahren verschwand der Unrechtsparagraph aus dem Strafgesetzbuch. Aber erst vor wenigen Jahren wurden dessen Opfer vollständig rehabilitiert. Warum das so lange gedauert hat und über viele andere Frage diskutierte Herr Wolff mit Birgit Bosold (Vorstandsmitglied Schwules Museum Berlin), Corny Littmann (Theatermacher) und Klaus Schirdewahn (Zeitzeuge) unter der Moderation von Thomas Ihm im Forum von SWR Kultur. Die Sendung ist unter folgendem Link abrufbar.
Der Zweck heiligt die (Regulierungs-)Mittel?
4.6.2024
Am 4. Juni 2024 durfte die Fakultät Prof. Dr. Alexander Hellgardt, LL.M. (Harvard) in der Vortragsreihe „Rechtspolitik und Rechtsetzung“ als Redner zum Thema „Der Zweck heiligt die (Regulierungs-)Mittel?“ willkommen heißen.
In den Mittelpunkt seines Vortrags stellte der Referent die Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsprinzips als Grenze der gesetzgeberischen Entscheidungsmacht. Dabei betonte er das unterschätzte Potenzial der Erforderlichkeitsprüfung zur Steuerung staatlicher Regulierungsentscheidungen: Während die Festlegung möglicher Regulierungsziele eine politische, dem Gesetzgeber vorbehaltene und einer gerichtlichen Kontrolle damit weitgehend entzogene Entscheidung sei, könne dieser Maßstab nicht für die Auswahl der Regulierungsinstrumente gelten. Vielmehr seien Gesetzgeber und BVerfG im Rahmen der Erforderlichkeitsprüfung gerade dazu angehalten, sämtliche Alternativen ernsthaft in den Vergleich einzustellen. Ob alternative Regulierungsinstrumente gleich wirksam oder weniger grundrechtsinvasiv seien, müsse auf Grundlage empirischer Erkenntnisse bewertet werden. Ein Verweis auf den Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers sei frühestens geboten, wenn sichere Zukunftsprognosen aufgrund etwaiger Informationsdefizite nicht möglich sind. Der Gesetzgeber sei aber dennoch verpflichtet, seine Regulierungsinstrumente weiter auf ihre Erforderlichkeit hin zu überprüfen; eine zunächst verfassungskonforme Maßnahme könne nämlich verfassungswidrig werden, wenn aufgrund neuer empirischer Erkenntnisse gleich wirksame und weniger grundrechtsinvasive Instrumente zur Verfügung stünden.
Antisemitismus: Eine Herausforderung für das Strafrecht
28.5.2024
Am 28. Mai 2024 endete die dreiteilige, intradisziplinäre Veranstaltungsreihe "Antisemitismus und Recht" mit einem Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Heger (Humboldt Universität zu Berlin). Das Thema der erneut gut besuchten Veranstaltung lautete: "Der 'richtige' Umgang mit Antisemitismus als (straf-)rechtliche Herausforderung in der Bundesrepublik Deutschland".
In seinem Überblick über den strafrechtlichen Umgang mit Antisemitismus in der Bundesrepublik Deutschland zeigte Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Heger zunächst historische Entwicklungslinien auf. Im Zentrum seiner strafrechtlichen Überlegungen stand sodann der Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB), der in den 1990er Jahren durch die Einbeziehung der sog. "Auschwitz-Lüge" eine entscheidende Erweiterung erfahren hatte. Der Referent ging auf aktuelle Problematiken ein (z.B. antisemitische Kunst auf der Documenta, antisemitisches Relief an der Stadtkirche Wittenberg, Protestformen gegen die israelische Militäraktion in Gaza) und analysierte abschließend Gesetzesvorhaben zur Erweiterung des § 130 StGB.
Die Veranstalter der Reihe (Prof. Dr. Phillip Hellwege, Prof. Dr. Arnd Koch, Prof. Dr. Daniel Wolff) danken den Zuhörerinnen und Zuhörern für ihre Teilnahme sowie für die wertvollen Diskussionsbeiträge.
Neuerscheinung: Meisterkurse in der Rechtswissenschaft
27.5.2024
Das in Deutschland neu- und einzigartige Lehrformat der Legal Masterclass hat Herr Wolff gemeinsam mit Michael Kubiciel im vergangenen Jahr mit einem Meisterkurs mit Dieter Grimm an der Universität Augsburg etabliert. Anhand dieses Anwendungsbeispiels stellt er Struktur, didaktische Konzeption und praktische Umsetzung juristischer Meisterkurse als wissenschaftlich-reflexives Lehr- und Lernformat gemeinsam mit Clara Folger, studentische Hilfskraft an der Juniorprofessur und Teilnehmerin der besagten Masterclass, in der Zeitschrift Rechtswissenschaft vor (2023, S. 527-535).
Antisemitismus: Privatrecht – Ziviljustiz – Juristenausbildung
15.5.2024
Am 15. Mai 2024 hielt Prof. Dr. Hannes Ludyga von der Universität des Saarlandes unter dem Titel „Antisemitismus: Privatrecht – Ziviljustiz – Juristenausbildung“ den zweiten Vortrag im Rahmen der intradisziplinären Vortragsreihe „Antisemitismus und Recht“.
Einleitend ging Prof. Dr. Ludyga auf die verschiedenen Definitionen des Antisemitismus ein, um sodann die tatsächliche Zunahme von Antisemitismus in unserer Gesellschaft eindrücklich zu skizzieren. Vor diesem Hintergrund beleuchtete der Referent verschiedene Möglichkeiten, wie im bürgerlichen Recht auf die verschiedenen Erscheinungsformen des Antisemitismus reagiert werden kann. Schließlich erörterte der Referent noch tatsächliche Probleme der Ziviljustiz beim Umgang mit Antisemitismus, um schließlich ein Plädoyer für eine feste Verankerung des rechtlichen Umgangs mit Antisemitismus in den dogmatischen Fächern des juristischen Studiums zu halten.
Zukunft und Zukunftsfähigkeit der Bayerischen Justiz
14.5.2024
Am 14. Mai 2024 war Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und Alumnus der Juristischen Fakultät Augsburg Prof. Dr. Frank Arloth Gast der Augsburger Rechtsgespräche, um sich mit den zahlreich erschienen Zuhörerinnen und Zuhörern aus Fakultät und Juristischer Gesellschaft über „Zukunft und Zukunftsfähigkeit der Bayerischen Justiz“ auszutauschen.
Einen ersten Schwerpunkt der Diskussionen bildeten Zukunftsfähigkeit und Attraktivität des Jurastudiums, insbesondere der Wunsch vieler juristischer Fakultäten, die während des Studiums erbrachten Leistungen der Jurastudierenden schon vor dem ersten Staatsexamen mit einem sog. integrierten Bachelor zu honorieren. Einigkeit bestand zwischen Publikum und Referent insoweit darüber, dass ein solcher Abschluss nichts am Staatsexamen als Eingangsprüfung zu Richteramt und Anwaltsberuf ändern dürfe. Anschließend kam die schwindende Rolle der Justiz im internationalen Wirtschaftsrecht, insbesondere im Vergleich zur Schiedsgerichtsbarkeit zur Sprache. In diesem Kontext wurden auch die sog. Münchener Thesen zur Zukunft des Zivilprozesses sowie die Einrichtung von Commercial Courts thematisiert, die einem möglichen Bedeutungsverlust der Justiz in großen Handelsstreitigkeiten durch spezialisierte Richterinnen und Richter und englischsprachige Verfahren entgegenwirken sollen. Professor Arloth sah die Zukunft der (bayerischen) Justiz vor dem Hintergrund der steigenden Fallzahlen im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Strafrecht keineswegs als bedroht an, konzedierte aber das Spannungsverhältnis zwischen Spezialisierung der Richterschaft einerseits und dem Erhalt der Fähigkeit andererseits, sich auch in unbekannte Rechtsgebiete einzuarbeiten. Schließlich wurden der effektive Zugang zum Recht und das Potential von Legal-Tech-Lösungen gerade für kleinere Verfahren Gegenstand der insgesamt äußerst abwechslungs- und facettenreichen Diskussion mit Herrn Professor Arloth.
Antisemitisches Rechtsdenken im NS-Staat
8.5.2024
Zum Auftakt der Vortragsreihe „Antisemitismus und Recht“ referierte Prof. Dr. Christoph Gusy von der Universität Bielefeld zum Thema „Antisemitisches Rechtsdenken im NS-Staat“. Gusy skizzierte zunächst die Entwicklung von oppositionellem Antisemitismus gegen das Recht der Weimarer Republik hin zu einer Verrechtlichung des Antisemitismus und schließlich zu einer Entrechtung der Juden im NS-Staat.
Der Referent gliederte die Phasen des antisemitischen Rechtsdenkens im NS-Staat unter Bezugnahme auf Raul Hilberg in vier, sich teilweise überlappende Phasen: erstens die Definition dessen, wer Jude sei, zweitens die Diskriminierung durch rechtliche Ungleichbehandlung, drittens die Isolierung durch die Verdrängung der Juden aus der Öffentlichkeit und schließlich viertens ihre Vernichtung im Holocaust. Die letzte Phase zeichne sich durch eine vollständige Negation der Rechtsfähigkeit von Juden aus.
Augsburger Rechtsgespräche: Auftaktveranstaltung mit Klaus Holetschek
29.4.2024
Die Augsburger Rechtsgespräche setzen die Tradition der „Werkstattgespräche“ fort und widmen sich in diesem Semester dem Generalthema „Rechtspolitik und Rechtsetzung“.
Für die Auftaktveranstaltung am 29. April 2024 war der Alumnus der Juristischen Fakultät Augsburg und Fraktionsvorsitzende der CSU im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek zu Gast, der seine Perspektiven auf die großen verfassungs- und rechtspolitischen Herausforderungen der Gegenwart skizzierte.
Um den Zusammenhalt in einer zunehmend pluralistischen und zudem polarisierten Gesellschaft zu bewahren, plädierte Holetschek für ein stärkeres Bewusstsein für die zentralen Werte des Grundgesetzes, namentlich Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Diese Werte seien aktuell unter anderem von rechtspopulistischen Parteien bedroht. Ein Verbot dieser Parteien sei allerdings nicht der richtige Weg. Vielmehr sei es Aufgabe der demokratischen Parteien, wieder stärker die echten Probleme der Bevölkerung effektiv zu lösen und Handlungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Gegenwärtig sei diese Handlungsfähigkeit vielfach durch überbordende bürokratische Lasten und Haftungsrisiken eingeschränkt. Hier gelte es anzusetzen. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Europawahl unterstrich Holetschek schließlich die große Bedeutung der Europäischen Union als Garantin von Sicherheit und Frieden in einer zunehmend unsicheren Welt. Anschließend entwickelte sich eine lebhafte Diskussion über aktuelle rechtspolitische Themen mit den zahlreich erschienenen Zuhörerinnen und Zuhörern.
Legal Masterclass 2024
15.3.2024
Vom 13.3. bis 15.3.2024 diskutierten 20 Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sowie Studierende mit Prof. Dr. Thomas Weigend (Köln) über Grundlagenfragen des Straf- und Strafverfahrensrechts. Grundlage der von Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel und Prof. Dr. Daniel Wolff, LL.M. (Yale) geleiteten Diskussionen zu den einzelnen Sessions bildeten rund 50 ausgewählte Texte des Meisters und anderer Strafrechtswissenschaftlerinnen und Strafrechtswissenschaftler.
Die thematischen Gegenstände der Sitzungen reichten von der Strafe und ihren Zwecken über Kriminalisierungstheorien und kriminalpolitische Grenzfragen bis hin zum Wahrheitsanspruch des Strafverfahrens und die Rolle des Opfers im Prozess. Ergänzt wurde die Meisterklasse durch einen öffentlichen Abendvortrag von Herrn Prof. Dr. Weigend zum Thema „Wohin entwickelt sich das Strafrecht?“.
Die deutschlandweit einmalige Legal Masterclass soll den wissenschaftlichen Nachwuchs und besonders interessierte Studierende unserer Fakultät mit einer herausragenden Vertreterin oder einem herausragenden Vertreter der Rechtswissenschaft in ein intensives fachliches Gespräch bringen. Sie fand erstmalig 2023 zu Fragen der Verfassungstheorie statt (Meister: BVR a.D. Prof. em. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Grimm, LL.M. (Harvard)) und wird 2025 mit einem zivilrechtstheoretischen Schwerpunkt fortgesetzt werden. Näheres wird in der zweiten Jahreshälfte bekanntgeben.
Neuerscheinung: Die deutsche Unrechtsvergangenheit in der Lehre des Rechts – Stand und Optionen der Umsetzung von § 5a Abs. 2 S. 3 Hs. 2 DRiG
14.3.2024
Die Integration der Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur in die juristische Ausbildung ist seit der Novellierung von § 5a DRiG verpflichtend. Jedoch ist zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung weiterhin unklar, wie die Implementierung der neuen Rechtslage konkret aussehen kann und soll. Ein von Herrn Wolff und Arvid Kerschnitzki (studentische Hilfskraft an der Juniorprofessur) im Journal der Juristischen Zeitgeschichte (JoJZG) erschienener Beitrag analysiert die bisherige Umsetzungspraxis und wirbt für ein an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg bereits erprobtes Kombinationsmodell bestehend aus Vortragsreihe und damit verknüpftem Seminar.
Vortrag: Die Energiewende als kontroverse Richtungsentscheidung
4.3.2024
Auf der interdisziplinären Tagung „Kontroverse Richtungsentscheidung“, die von der Bayerischen Akademie der Wissenschaft veranstaltet und von Prof. Dr. Christian Walter und Prof. Dr. Andreas Wirsching organisiert wurde, hielt Herr Wolff am 1. März 2024 in München einen Vortrag mit dem Titel „Die Energiewende als kontroverse Richtungsentscheidung – Die zentrale Rolle des Rechts“. Eine ausführliche Schriftfassung des Vortrags wird in einen bei Mohr Siebeck erscheinenden Tagungsband eingehen.
Deutsch-Japanisches Symposium
24.2.2024
Am 23. und 24. Februar 2024 veranstaltete die Forschungsstelle für Japanisches Recht der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg ein deutsch-japanisches Symposium zum Thema „Individualität und Kollektivität in Recht, Kultur und Rechtskultur“. Organisiert wurde die Tagung von Prof. Dr. Johannes Kaspar und Prof. Dr. Daniel Wolff gemeinsam mit Prof. Tomoaki Kurishima, seinerseits Professor von der Saitama Universität sowie gegenwärtig Gastprofessor an der Universität Augsburg.
Die zehn Referentinnen und Referenten aus Deutschland, Japan und der Schweiz diskutierten gemeinsam mit den Organisatoren sowie mit knapp 40 weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern über die Konzeptualisierung der Verhältnisse Individualismus und Kollektivismus bzw. Individuen und Kollektiven im deutschen und japanischen Recht. Dabei kamen neben rechtlichen Aspekten auch soziologische, historische und kulturwissenschaftliche Perspektiven zur Sprache.
Die Schriftfassungen der Manuskripte werden in absehbarer Zeit in einem Sammelband im Verlag Mohr Siebeck erscheinen.
Kooperationspartner der Veranstaltung waren die Deutsch-Japanische Juristenvereinigung sowie die Gesellschaft der Freunde der Universität Augsburg, ohne deren Unterstützung das Symposium nicht hätte stattfinden können
Bericht zum Werkstattgespräch mit Prof. Kurishima
7.2.2024
Am 7. Februar referierte Prof. Tomoaki Kurishima von der Universität Saitama zum Thema „Vom Feindbild zum Vorbild? - Die Rezeption des Grundgesetzes in Japan“. Zunächst skiziierte er den historischen Ausgangspunkt: Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts habe Japan über kein modernes Rechtssystem verfügt. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts habe sich die Rechtswissenschaft daher an westlichen Rechtssystemen orientiert, auch und insbesondere am deutschen. Nach dem zweiten Weltkrieg sei in Japan bereits im Jahr 1946 eine unter US-amerikanischem Einfluss gestaltete Verfassung in Kraft getreten. Das etwas später geschaffene deutsche Grundgesetz galt dagegen als Negativbeispiel, die deutsche Staatsrechtslehre als überwinden – die US-amerikanische Verfassung hingegen als Vorbild.
Nachhaltigen Einfluss hatte das US-amerikanische Verfassungsrecht allerdings nicht. Stärkeren praktischen Einfluss erlangte später – trotz der vorherigen Entfremdung – wieder das deutsche Verfassungsrecht. Die japanische Verfassungsdogmatik entlehnte diesem etwa die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte, die Rechtsfähigkeit juristischer Personen und die Drei-Stufen-Theorie der Berufsfreiheit. Gleichwohl schränkt das japanische Verfassungsrecht den Gesetzgeber wesentlich seltener ein als den deutschen, wurden doch in Japan erst zwölf Parlamentsgesetze gerichtlich als verfassungswidrig verworfen. Nichtsdestotrotz attestiert Prof. Kurishima dem Grundgesetz einen großen dogmatischen Einfluss auf das japanische Verfassungsrecht. So habe sich in jüngerer Zeit der Prüfungsausbau mit Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung in der Lehre und zunehmend auch der Rechtsprechung etabliert.
Bericht zum Werkstattgespräch mit BVR Prof. Dr. Radtke
29.1.2024
Am 29. Januar 2024 referierte der Richter des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Henning Radtke in der Reihe „Die Klimakrise und das Recht“ zum Thema „Die Rolle des Verfassungsrechts beim Schutz des Klimas“. Radtke fokussierte auf den Klimabeschluss vom 24. März 2021, legte dessen Dogmatik dar und erläuterte das methodische Vorgehen des Ersten Senats.
Ausgangspunkt des Beschlusses sei die in Art. 20a GG niedergelegte Verpflichtung des Staates, die „natürlichen Lebensgrundlagen“ zu schützen, worunter das Bundesverfassungsgericht auch den Klimaschutz gefasst habe. Das Ziel des Klimaschutzes bedürfe freilich weitergehender Konkretisierung, die der Gesetzgeber in Umsetzung des Pariser Klimaabkommens durch Erlass des Klimaschutzgesetzes vorgenommen habe. Diese Festlegungen ermöglichten zusammen mit der wissenschaftsbasiert linearen Verknüpfung zwischen CO2-Emissionen und der Erderwärmung die Skizzierung eines zur Verfügung stehenden CO2-Budgets. Dieses Budgetmodell – das sich außerhalb des Klimakontextes nicht finde – sei konzeptionelle Grundlage der verfassungsdogmatischen Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts gewesen.
Budgetmodell und besagte lineare Verknüpfung ermöglichten es bereits heute vorhersagen zu können, dass zu großzügige Emissionen in der Gegenwart zwangsläufig zu staatlichen Freiheitsverkürzungen in der Zukunft führen werden. Dieser Zusammenhang sei Ansatzpunkt der im Klimabeschluss entwickelten Figur intertemporaler Freiheitssicherung gewesen.
Bericht zum Werkstattgespräch mit Prof. Kaspar
17.1.2024
Am 17. Januar 2024 referierte Prof. Dr. Johannes Kaspar in der Reihe „Die Klimakrise und das Recht“ zum Thema „Volles Verständnis oder volle Härte – zur strafrechtlichen Sanktionierung von Klima-AktivistInnen“. Sitzblockaden beschäftigen das Strafrecht schon seit mehreren Jahrzehnten. Trotz gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung und drei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, stellen die Sitzblockaden der Letzten Generation das Strafrecht erneut auf die Probe.
Vor dem Hintergrund des Bestimmtheitsgebots aus Art. 103 II GG überzeuge die gefestigte und von einigen schon als selbstverständlich angesehene Zweite-Reihe-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Gewaltbegriff nicht. Der Fahrer eines im Stau stehenden Autos – so der Referent – unterliege nämlich keinem physischen Zwang im Sinne eines „unüberwindbaren Hindernisses“. Ihm als Person stehe es frei, das Auto zu verlassen. Auto und Fahrer dürften, wenn man das Kriterium der „körperlichen“ Zwangswirkung ernst nehme, nicht einfach als Einheit betrachten. Dass die „zweite Reihe“ daran gehindert sei, weiter geradeaus zu fahren, sei eine Beeinträchtigung der Willenentschließungsfreiheit – das sei aber der Nötigungserfolg, der nach den Grundsätzen des „Verschleifungsverbotes“ des BVerfG nicht mit der Gewalt gleichgesetzt werden könne.
Ferner erweist sich die Verwerflichkeitsprüfung des § 240 II StGB als herausfordernd. Gleiche Sachverhalte würden von verschiedenen Gerichten uneinheitlich beurteilt werden. Es bestehe erhebliche Unsicherheit, in welchem Umfang Fernziele und die Wahrnehmung von Grundrechten bei der Verwerflichkeitsprüfung eine Rolle spielen dürfen oder müssen. Ist die Hürde zur Strafbarkeit genommen, sieht sich das Strafrecht auf Strafzumessungsebene weiteren Herausforderungen ausgesetzt. So ziehen Gerichte für Strafschärfungen u.a. das rechtsstaatswidrige Verhalten der Angeklagten sowie ihre Anwendung von Gewalt auf Kosten anderer heran. Der Referent betonte die Problematik dieses Vorgehens vor dem Hintergrund des Doppelverwertungsverbots aus § 46 III StGB.
Zwar seien Spielräume für Gerichte unverzichtbar. Doch eröffneten diese ein Einfallstor für persönliche Einstellungen der Richter. Der Gesetzgeber sollte gerade im Strafrecht auf allzu unbestimmte Rechtsbegriffe wie die „Verwerflichkeit“ in § 240 II StGB möglichst verzichten. Geboten sei außerdem eine dem ultima-ratio-Gedanken gerecht werdende restriktive Auslegung und Anwendung des Strafrechts durch die Gerichte.
Neuerscheinung: Lernen im Jurastudium
4.12.2023
Studierende der Rechtswissenschaft verbringen sehr viel Zeit mit dem Selbststudium. In der universitären Ausbildung werden die für erfolgreiches selbstreguliertes Lernen notwendigen Informationen und Kompetenzen allerdings kaum je thematisiert. Der von Herrn Wolff jüngst in der Juristischen Schulung (2023, S. 1089-1098) veröffentlichte Beitrag soll diese Lücke schließen und Studierenden ab dem ersten Semester bis hin zur Examensvorbereitung dabei helfen, reflektierter, effizienter und effektiver zu lernen.
Bericht zum Werkstattgespräch mit Prof. Kasiske
29.11.2023
Am 29. November 2023 referierte Prof. Dr. Peter Kasiske in der Reihe „Die Klimakrise und das Recht“ zum Thema „Nachhaltigkeitsregulierung als Herausforderung für das Wirtschaftsstrafrecht“. Er erläuterte, dass der vom Gesetzgeber gewählte regulatorische Klimaschutzansatz in erster Linie auf eine indirekte Steuerung setze, die klimaschädigende Verhaltensweisen nicht unmittelbar untersagen, sondern wirtschaftliche Rahmenbedingungen schaffen wolle, in denen die Akteure freiwillig solche Verhaltensweisen unterlassen und ihre wirtschaftlichen Aktivitäten stattdessen nachhaltig gestalten.
In der Folge spiele das Umweltstrafrecht, das als akzessorisches Sekundärrecht auf unmittelbar verhaltenslenkende verwaltungsrechtliche Ge- und Verbote angewiesen sei, für den Klimaschutz derzeit noch keine Rolle. Stattdessen seien es Tatbestände aus dem Wirtschaftsstrafrecht, die zumindest mittelbar den Zielen des Klimaschutzes dienstbar gemacht werden. Denn auch die indirekte Steuerung bedürfe bestimmter regulierter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Indem wirtschaftsstrafrechtliche Tatbestände die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Klimaschutzpolitik garantierten, dienten diese sie somit mittelbar auch dem Klimaschutz.
Weil eine indirekte Steuerung auf konkrete Verhaltensanweisungen verzichte, könne sie es sich erlauben, ihre Vorgaben unschärfer und flexibler zu formulieren, solange höherrangiges Recht beachtet werde. Die sich dabei stellenden Probleme illustrierte der Referent am Beispiel der rechtswissenschaftlich diskutierten Strafbarkeit des sog. Greenwashing von Kapitalanlagen gem. § 264a StGB. Eine zentrale Herausforderung für das Wirtschaftsstrafrecht bestehe im Ergebnis darin, einerseits die durch die Klimapolitik bewirkte teilweise Neuausrichtung des ordnungspolitischen Rahmens der Wirtschaft zu rezipieren, andererseits dabei zugleich auch die strafverfassungsrechtlichen Grenzen zu beachten.
Podiumsdiskussion "Ne bis in idem: Die Entscheidung des BVerfG zur Wiederaufnahme"
8.11.2023
An der Juristischen Fakultät fand vor großem Publikum – rund 350 Personen im Hörsaal und im Zoom-Raum – ein moderierter Gesprächsabend zum Grundsatzurteil des BVerfG zu Art. 103 Abs. GG bzw. die Verfassungswidrigkeit des neu geschaffenen § 362 Nr. 5 StPO statt.
Mit Herrn Prof. Dr. Kaspar (Sachverständiger) und Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Kubiciel (Prozessvertreter einer Bundestagsfraktion) waren gleich zwei Augsburger Strafrechtswissenschaftler an dem Verfahren beteiligt, die in der mündlichen Verhandlung unterschiedliche Auffassung vertreten haben.
In dem von Prof. Daniel Wolff moderierten Gespräch stellten sie ihre jeweilige Sicht auf die Mehrheitsentscheidung des Senats und das Minderheitenvotum vor und teilten ihren persönlichen Eindruck von der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Einig war sich beide Diskutanten über die wichtige Rolle das Bundesverfassungsgericht bei der Konkretisierung der offenen Verfassung. Die Diskussion schloss mit sowohl interessanten als auch kritischen Fragen aus der Zuhörerschaft.
Zwei Tagungsberichte zu Symposium „Zukunftsicherndes Verfassungsrecht“ erschienen
15.9.2023
Zu dem von Prof. Dr. Gregor Kirchhof und Prof. Dr. Daniel Wolff organisierten Symposium „Zukunftsicherndes Verfassungsrecht“ sind zwei Tagungsberichte in der JuS und JZ erschienen, die von Arvid Kerschnitzki sowie von Julia Wiederrich und Philipp Wehrmann (studentische Hilfskräfte an der Juniorprofessur Wolff) verfasst wurden. Das Symposium, das am 7. und 8. Juli 2023 an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg stattfand, verfolgte das Anliegen, das prospektive Verfassungsrecht dogmatisch zu vermessen und zu konturieren und womöglich im grundgesetzlich vorgegebenen Rahmen fortzuentwickeln.
Kerschnitzki berichtet über das aus fünf Panels mit insgesamt acht Vorträgen und fünf Diskussionsrunden bestehende Symposium in der Juristischen Schulung (JuS-Aktuell 9/2023, S. 29–31). Wiederrichs und Wehrmanns Tagungsbericht erschien in der JuristenZeitung (JZ 2023, S. 818–819). In detaillierter Form werden die Referate sowie Berichte über die kontroversen Diskussionen zudem zeitnah in einem Tagungsband bei Mohr Siebeck erscheinen.
Neuerscheinung: Beitrag im neuen Handbuch Öffentliches Recht des Unternehmens
7.8.2023
Zum soeben bei C.H. Beck erschienenen und von Martin Burgi und Mathis Habersack herausgegebenen Handbuch "Öffentliches Recht des Unternehmens" hat Herr Wolff die unionsrechtlichen Schutzgewährleistungen zugunsten privatwirtschaftlicher Unternehmen beleuchtet, die diese gerade gegenüber verwaltungsrechtlichen Vorgaben in Stellung bringen können, die nicht die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens betreffen, sondern das Unternehmen selbst (§ 6, S. 103–128).
Neuerscheinungen: „Gesundheitsschutz durch Separierung“ sowie „Absonderlichkeiten infektionsschutzrechtlicher Absonderungen“
3.8.2023
Ein Beitrag über das infektionsschutzrechtliche Absonderungsrecht von Herrn Wolff und Clara Folger (studentische Hilfskraft an der Juniorprofessur), der sich § 30 IfSG aus verwaltungsrechtlicher, verfassungsrechtlicher sowie rechtspolitischer Perspektive nähert, ist soeben in zwei verschiedenen Versionen erschienen. Der Aufsatz „Gesundheitsschutz durch Separierung“, der § 30 IfSG im Schwerpunkt einer verfassungsrechtlichen Analyse unterzieht, ist nun in der Zeitschrift Verwaltungsarchiv (VerwArch 114 (2023), S. 297–335) veröffentlicht.
Eine modifizierte Fassung dieses Aufsatzes findet sich außerdem in dem Beitrag „Absonderlichkeiten infektionsschutzrechtlicher Absonderungen“ von Herrn Wolff und Clara Folger in dem von Frau Professorin Andrea Kießling herausgegebenen und nun im Campus Verlag erschienenen Sammelband „Quarantäne, Isolation, Abschottung – Interdisziplinäre Perspektiven auf das Infektionsschutzrecht“ (S. 37–78), der sich aus verschiedenen disziplinären Blickwinkeln mit der Geschichte der Quarantäne sowie mit Fragen ihrer Rechtmäßigkeit befasst.
Neuerscheinung: Klausurtaktik und -technik
25.7.2023
Klausurspezifische Taktik und Technik sind neben juristischer Sach- und Methodenkompetenz wesentliche Faktoren für den Klausurerfolg. Damit das hiermit angesprochene planmäßige Vorgehen in Klausursituationen gelingt, skizziert ein von Julia Wiederrich und Daniel Wolff verfasster Beitrag in der Juristische Schulung (2023, S. 711 - 715) zehn Hinweise für Studierende in den Anfangssemestern.
Neuerscheinung: Tagungsbericht „Quarantäne“
8.5.2023
Absonderungsmaßnahmen bildeten während der COVID-19-Pandemie einen festen Bestandteil der infektionsschutzrechtlichen Schutzpraxis. Die Tagung „Quarantäne“ im November 2022 an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, in deren Rahmen Herr Wolff einen Vortrag über die „Absonderlichkeiten infektionsschutzrechtlicher Absonderungen“ hielt, widmete sich diesem Forschungsgegenstand aus interdisziplinärer Perspektive. Ein in der JZ erschienener Bericht über die Veranstaltung von Clara Folger, studentische Hilfskraft an der Juniorprofessur für Öffentliches Recht, stellt nun die zentralen Erkenntnisse der Tagung vor (JZ 2023, S. 405–407).
Neuerscheinung: Rechtswissenschaftliche Forschung lehren
27.4.2023
In einem soeben in der Zeitschrift für Rechtsdidaktik erschienenen Beitrag (ZDRW 2022, S. 316–328) setzt sich Herr Wolff gemeinsam mit Patrick Zimmermann mit der Frage auseinander, wie im Zusammenhang einer universitären Lehrveranstaltung Theorie und Praxis rechtswissenschaftlicher Forschung nähergebracht werden können und stellt als Antwort das Konzept des „Tutorial Legal Scholarship“ vor.
Werkstattgespräch: Digitalisierung und Recht – Alles neu oder nur alter Wein in neuen Schläuchen?
1.2.2023
Im dritten und letzten Werkstattgespräch in der Reihe „Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft“ skizzierte Prof. Dr. Benedikt Buchner vor über 30 Teilnehmer:innen im Hörsaal und zugeschaltet via Zoom die Herausforderungen für das Datenschutzrecht, welche sich im Umgang mit großen Digitalkonzernen stellen. Buchner argumentierte, dass die zentralen Problemlagen weniger auf Ebene des materiellen Rechts als auf derjenigen der Durchsetzung des Datenschutzrechts lägen. Vor diesem Hintergrund sei die faktisch bedeutsamste Reform des Datenschutzrechts durch die Datenschutz-Grundverordnung weniger in den durch sie bewirkten letztlich eher überschaubaren materiell-rechtlichen Modifikationen zu finden als in den neuen Sanktionsmechanismen, zu denen gerade auch empfindliche Geldbußen gehören. Angelehnt an Rudolf von Jhering diagnostizierte er zusammenfassend einen bevorstehenden und bisweilen bereits stattfindenden „Kampf um das (Datenschutz-)Recht“.
Werkstattgespräch: Klimaprotest und Strafrecht
25.1.2023
Im ersten Werkstattgespräch in der Reihe „Die Klimakrise und das Recht“ setzte sich Prof. Dr. Dr. h. c. Michael Kubiciel mit der strafrechtlichen Dimension der aktuellen Klimaproteste und im Besonderen mit der dogmatischen Konstruktion des „Klimanotstands“ durch das Amtsgericht Flensburg in dessen Urteil vom 7. November 2022 auseinander.
Nachdem zunächst die besondere Beziehung zwischen zivilem Ungehorsam und strafrechtlicher Sanktionierung dargestellt wurde, ging Kubiciel auf das Urteil des Amtsgerichts Flensburg ein, in dem mithilfe der dogmatischen Konstruktion eines „Klimanotstands“ ein tatbestandlicher Hausfriedensbruch gerechtfertigt worden war. Der Referent betonte, dass die Argumentation des Gerichts ein schwerwiegendes Problem nach sich ziehe. Denn wenn ein überindividuelles Rechtsgut wie das vom Amtsgericht Flensburg bemühte „humane Klima“ grundsätzlich als notstandsfähig angesehen werde, setzte sich dieses gegenüber konkurrierenden Rechtsgütern auf der Ebene der Interessenabwägung nahezu ausnahmslos durch. Ein gewichtigeres Rechtsgut als die Existenzbedingung zukünftiger Generationen sei nämlich kaum vorstellbar. Der damit drohenden Ausuferung des Notstandsrechts habe das Amtsgericht auch bei der Prüfung der weiteren Voraussetzungen des § 34 StGB nicht konsequent entgegengewirkt. Im Gegenteil. So hielt es das Amtsgericht Flensburg für die Erforderlichkeit der Notstandshandlung für ausreichend, wenn die Tathandlung nur in Kumulation mit tatsächlich oder potenziellen Verhaltensweise Dritter einen erforderlichen Beitrag leisten kann. Dies führe – so Kubiciel – die Erforderlichkeitsprüfung ad absurdum.
Kubiciel argumentierte auf, dass das vom Amtsgericht Flensburg postulierte Notstandsverständnis missbrauchsanfällig sei, könne es doch durch weniger legitime politische Bewegungen, als es die Klimabewegung sei, übernommen und für ihre jeweiligen politischen Zwecke genutzt werden. Er warnte vor einer Erosion der (Straf-)Rechtspflege für den Fall, dass sich ihre Vertreter:innen dezidiert politischen Programmatiken verschreiben, seien diese auch noch so ehrenwert.
In der anschließenden lebhaften Diskussion mit den über 80 Teilnehmer:innen im Hörsaal und zugeschaltet via Zoom bestehend aus Lehrenden, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft wurde dem Referenten überwiegend dahingehend beigepflichtet, dass die persönliche Einstellung oder Sympathie zu den Protesten der Klimaaktivist:innen keinen Einfluss auf die rechtliche Bewertung nehmen dürfe. Auf die Nachfrage, ob unsere Regierungsform überhaupt den Anforderungen der Klimakrise gewachsen sei, schloss Kubiciel mit dezidiert optimistischen Ausführungen: Die Geschichte zeige, dass die Demokratie deutlicher resilienter sei als bisweilen angenommen. Und auch wenn Entscheidungen bisweilen Zeit bräuchten, so würden sie – einmal getroffen – deutlich nachhaltig ausfallen und von der Gesellschaft besser akzeptiert werden, als dies etwa in autoritären oder totalitären Regimen der Fall sei.
Neuerscheinung: „Klimakleber“ als Nachweis der Verfassungswidrigkeit des § 240 StGB
9.1.2023
Arvid Kerschnitzki, studentische Hilfskraft an der Juniorprofessur für Öffentliches Recht, legt in einem
Beitrag auf dem JuWiss-Blog dar, wie die Diskussion um die „Letzte Generation“ einmal mehr zeigt, dass das Merkmal der „Verwerflichkeit“ in § 240 StGB dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG nicht genügt. Es wird aufgezeigt, dass die Rechtsprechung es nicht geschafft hat, die Verwerflichkeitsklausel des § 240 Abs. 2 StGB hinreichend zu konkretisieren. Hieraus erwächst durch die Möglichkeit richterlicher Einflussnahme eine konkrete Gefahr für den demokratischen Prozess, weshalb der Gesetzgeber zum Handeln aufgerufen ist.
Neuerscheinung: KI-Biases im Gesundheitswesen (Teil 2)
2.1.2023
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen soll dort zu mehr Gleichheit führen, bewirkt bisweilen aber genau das Gegenteil. In einem in der Zeitschrift Datenschutz und Datensicherheit (DuD) veröffentlichten Aufsatz behandelt Herr Wolff das damit angesprochene Problem von KI-Biases. Während der bereits veröffentlichte erste Teil eine Bias-Typologie herausarbeitet (DuD 2022, S. 733–738), widmet sich der soeben erschienene zweite Teil der unionsrechtlichen Adressierung der Bias-Problematik (DuD 2023, S. 37–41).
Neuerscheinung: (Post-)Pandemische Rechtswissenschaft
23.12.22
Wie hat sich die Rechtswissenschaft in der COVID-19-Pandemie geschlagen? Welche Stärken und Schwächen rechtswissenschaftlicher Forschung und Lehre haben sich gezeigt? Und welche Zukunftsperspektiven und Reformvorschläge lassen sich daraus ableiten? In einem soeben in der Zeitschrift "Rechtswissenschaft" veröffentlichten Beitrag (2022, S. 319–353) versucht sich Herr Wolff daran, auf diese Fragen erste tentative Antworten in Form von zehn Thesen zu geben.
Werkstattgespräch: Das Internationale Privatrecht der Digitalisierung
14.12.2022
Im zweiten von drei Werkstattgesprächen in der Reihe „Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft“ zeigte Prof. Dr. Tobias Lutzi die digitalisierungsbedingten Herausforderungen für das Internationale Privatrecht auf und stellte anschließend Lösungsansätze vor. Im Vortrag selbst sowie auch in der lebhaften Diskussion mit den etwa 30 Teilnehmer:innen bestehend aus Professoren, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft zeigte sich, dass die bisherigen gesetzgeberischen und höchstrichterlichen Problemlösungsangebote nicht hinreichend sind. Über den genauen rechtspolitischen und rechtsdogmatischen „way forward“ konnte allerdings unter den Diskutanten (noch) kein Einvernehmen erzielt werden. Die Diskussion wird aber sicherlich im nächsten Werkstattgespräch am 1.2.2023 fortgesetzt werden.
Neuerscheinung: KI-Biases im Gesundheitswesen (Teil 1)
1.12.2022
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen soll dort zu mehr Gleichheit führen, bewirkt bisweilen aber genau das Gegenteil. In einem in der Zeitschrift Datenschutz und Datensicherheit (DuD) veröffentlichten Aufsatz behandelt Herr Wolff das damit angesprochene Problem von KI-Biases. Während der bereits veröffentlichte erste Teil eine Bias-Typologie herausarbeitet, widmet sich der in in Heft 01/2023 erscheinende zweite Teil der unionsrechtlichen Adressierung der Bias-Problematik.
Neuerscheinung: Das Ende der Isolierungspflicht für COVID-19-Infizierte
23.11.2022
In einem
Beitrag auf dem Verfassungsblog bieten Frau Folger und Herr Wolff eine verfassungsrechtliche Perspektive auf die kürzlich ergangene Entscheidung der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein, die Pflicht zur Isolierung für COVID-19-Infizierte aufzuheben. Hierin wird aufgezeigt, dass eine Absonderungspflicht für Infizierte mittlerweile unverhältnismäßig und die infektionsschutzrechtliche Rechtsgrundlage für Absonderungsanordnungen verfassungswidrig ist, sodass die Entscheidung der vier Länder nicht nur rechtspolitisch begrüßenswert, sondern sogar verfassungsrechtlich geboten ist.
Werkstattgespräch: Praxisperspektiven auf Forschung und Lehre zum Recht der Digitalisierung
8.11.2022
Im ersten von drei Werkstattgesprächen in der Reihe „Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft“ trugen Dr. Andreas Katzer (Sonntag & Partner) und Dr. Sebastian Kraska (IITR Datenschutz GmbH) Praxisperspektiven auf Forschung und Lehre zum Recht der Digitalisierung vor und diskutierten mit den etwa 30 anwesenden Teilnehmer:innen, bestehend aus Professoren, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft. Es zeigte sich, dass die facettenreiche Digitalisierung große und bislang noch nicht bewältigte Herausforderungen an Lehre und Forschung des Rechts stellt. Die Diskussion zu diesem Thema wird in den folgenden Werkstattgesprächen fortgesetzt werden, die am 14.12.22 und am 1.2.23 stattfinden werden.
Vortrag: Absonderlichkeiten infektionsschutzrechtlicher Absonderungen
7.11.2022
Auf der von Frau Prof. Dr. Andrea Kießling organisierten inter- und intradisziplinären Tagung „Quarantäne“ hielt Herr Wolff am 3. November 2022 in Frankfurt am Main einen Vortrag mit dem Titel „Absonderlichkeiten infektionsschutzrechtlicher Absonderungen“, in dem er Absonderungen aus verwaltungsrechtlicher, verfassungsrechtlicher und rechtspolitischer Perspektive beleuchtete. Eine ausführliche Schriftfassung des Vortrags wird in Co-Autorenschaft mit Clara Folger im Jahr 2023 in der Zeitschrift Verwaltungsarchiv und in einem von Andrea Kießling herausgegebenen Tagungsband erscheinen.
Veranstaltungsbericht: Bundesverfassungsrichterin Wiltraut Rupp-von Brünneck
2.11.2022
Anlässlich der seit dem Jahr 2021 bestehenden geschlechterparitätischen Besetzung des Bundesverfassungsgerichts und in Anknüpfung an eine vorangegangene Vortragsveranstaltung zum Thema „Frauen an Verfassungsgerichten“ im Juni 2022 wurde der Blick auf die weibliche Seite der Verfassungsgerichtsbarkeit nun mit einer Retrospektive komplettiert. Herr Jun.-Prof. Dr. Fabian Michl von der Universität Leipzig referierte auf Einladung von [fam] und Herrn Prof. Dr. Daniel Wolff am 2.11.2022 zum Thema „Ein Juristinnenleben für Gleichberechtigung, Sozialstaat und Demokratie – Bundesverfassungsrichterin Wiltraut Rupp-von Brünneck (1912-1977)“ vor mehr als 70 Teilnehmer:innen. Michl portraitierte die von 1963 bis zu ihrem Tod als zweite Richterin des Bundesverfassungsgerichts amtierende Richterin, die erste Karriereschritte in der Zeit des Nationalsozialismus gemacht hatte, und stellte vor dem Hintergrund biographischer Prägungen und Ambivalenzen den Einfluss der Ausnahmejuristin auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts heraus. Im Anschluss an den Vortrag stand, moderiert von der fam-Sprecherin Sophie Borchert, der Raum für Fragen und Diskussionen offen, der vom Publikum rege genutzt wurde.
Veröffentlichte Seminararbeit: Konstitutionalisierung der Informationszugangsfreiheit
21.10.2022
Ein ursprünglich in Herrn Wolffs Proseminar „Zeit für ein neues Grundgesetz?“ entstandener Beitrag ist in der Zeitschrift für das gesamte Informationsrecht erschienen (ZGI 2022, S. 205-211). Philipp Wehrmann begründet darin anlässlich der von der Regierungskoalition geplanten Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem Bundestransparenzgesetz, warum es dem Informationsfreiheitsrecht an einem hinreichenden verfassungsrechtlichen Fundament fehlt und ein Grundrecht auf Informationszugangsfreiheit geschaffen werden müsste.
Vortrag: One size fits all? Criteria for assigning tasks to urban and rural local governments
20.10.2022
Herr Wolff hat am 13. Oktober 2022 auf der Mid-term Conference des EU-Projekts „Local Government and the changing urban-local interplay” (logov-rise.eu) einen Vortrag mit dem Thema “One size fits all? Criteria for assigning tasks to urban and rural local governments” gehalten, in dem er ein rechtsordnungsübergreifendes Konzept für die Zuordnung von Kompetenzen zu Kommunen entwickelte.
Neuerscheinung: Verfassungsjubiläum einer Jubiläumsverfassung?
8.9.2022
Die Bayerische Verfassung spielt im Verfassungsverbund nicht die Hauptrolle und wird und soll dies auch nicht tun. Strukturell kommt ihr aber im deutschen (Verfassungs-)Föderalismus durchaus eine wichtige Nebenrolle zu. Herr Wolff versucht in einem jüngst in den Bayerischen Verwaltungsblättern erschienenen Beitrag (2022, S.595ff.) Anregungen dafür zu geben, wie die Bayerische Verfassung diesen ihr zugedachten Platz tatsächlich einnehmen und an praktischer Bedeutung gewinnen kann.
Werkstattgespräch: Corona vor Gericht
13.7.2022
Die Corona-Pandemie hat unseren Alltag abrupt, tiefgreifend und langanhaltend verändert. Die meisten staatlichen Eindämmungsmaßnahmen wurden gerichtlich angegriffen – angefangen von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen über Versammlungsverbote und Geschäftsschließungen bis hin zu den 2G/3G-Regeln.
Vor diesem Hintergrund fand am 13.7. ein von Phillip Hellwege und Daniel Wolff organisiertes und gemeinsam mit der Juristischen Gesellschaft Augsburg veranstaltetes Werkstattgespräch zum Thema "Corona vor Gericht – Die Pandemie aus der Perspektive der Verwaltungsgerichtsbarkeit" an der Juristischen Fakultät statt. Der Referent, Dr. Philip Hahn, Richter am für das Infektionsschutzrecht zuständigen 20. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, erläuterte, wie die Pandemie den Arbeitsalltag des Verwaltungsgerichtshofs geprägt hat, wie sich das Mit- und (bisweilen) Gegeneinander von Rechtsprechung, Politik, Verwaltung und Rechtswissenschaft in der Krise dargestellt hat, und welche Lehren aus der Pandemie für die (Verwaltungs-) Gerichtsbarkeit zu ziehen sind. Die sich aus Professor:innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft zusammensetzenden über 40 Teilnehmer:innen erlebten einen facettenreichen Vortrag, an den sich eine engagierte Diskussion anschloss.
Veranstaltungsbericht: Frauen am Bundesverfassungsgericht
22.6.2022
Seit dem vergangenen Jahr setzt sich das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal in seiner Geschichte aus mehr weiblichen als männlichen Richter*innen zusammen. Das nahm die Juristische Fakultät zum Anlass, um im Rahmen einer von dem Netzwerk „[fam] – Frauen arbeiten miteinander“ und Prof. Dr. Daniel Wolff organisierten sowie von der Juristischen Gesellschaft Augsburg e.V. unterstützten Veranstaltung über Geschichte, Verdienste und Einfluss von Frauen am Bundesverfassungsgericht nachzudenken. Es war gelungen, die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts und emeritierte Professorin der Universität Bielefeld, Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Gertrude Lübbe-Wolff als Referentin zu gewinnen. Nach einem Grußwort von Frau Prof. Dr. Martina Benecke, der Frauenbeauftragten der Fakultät, hielt Frau Lübbe-Wolff einen engagierten, durch empirische Studien, rechtsvergleichende Überlegungen und persönliche Erfahrungen fundierten Vortrag zum Thema „Frauen an Verfassungsgerichten – Was hängt an ihrer Präsenz?“. Der Gedankenreichtum des Vortrags motivierte die insgesamt 80 Präsenz- und Zoom-Teilnehmer*innen zu facettenreichen Fragen und Stellungnahmen, sodass sich im Anschluss an den Vortrag eine spannende Diskussion entwickelte.
Vortrag: Recht und Unrecht - Verantwortung von Jurist:innen
2.6.2022
Herr Wolff hat am 2.6.2022 an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz im Rahmen der Vortragsreihe "Recht und Unrecht - Verantwortung von Jurist:innen" einen Vortrag zur Rehabilitierung der nach § 175 StGB verurteilten homosexuellen Männer gehalten. Gegenstand von Vortrag und Diskussion waren die Geschichte des § 175 StGB, die Entwicklung der politischen Rehabilitierungsdebatte sowie deren verfassungsrechtliche Dimension.
Neuerscheinung: Beitrag zu Fragen interpretativer Methodologie im Verfassungsrecht
16.5.2022
Fundamental debates about methodology in constitutional law have unfolded with little attention to conceptual and jurisprudential concepts. The pretension generally present on all sides of the debate is that the respective positions are commonsensical and without need for jurisprudential analysis or foundations. Daniel Wolff has just published a paper (in: Bender (ed.), The Law between Objectivity and Power, Nomos/Hart, 2022, S. 163–192) arguing that the resulting lack of the debate’s conceptual and jurisprudential rigor has led to a situation where the debaters regularly talk past each other. To clear up this indeterminacy and in order to make a more fruitful debate possible, the paper shows, first, that labeling most debates on methodology in constitutional law as disputes over constitutional interpretation is inaccurate. Second, it argues that the most dominant jurisprudential categorizations of constitutional originalism by non-originalists (living constitutionalists) does not standup to scrutiny, namely the claim that originalism is a combination of a positivist conception of constitutional law and a formalist theory of adjudication. Third, it demonstrates which theories of constitutional law, constitutional reasoning, and constitutional adjudication the different methodological camps actually put forward.
Neuerscheinung: Tagungsbericht „Verfassungsjubiläum und Jubiläumsverfassung“
5.5.2022
Der Tagungsbericht zum von Herrn Wolff initiierten und mitorganisierten Vortrags- und Diskussionsabend zum 75. Jubiläum der Bayerischen Verfassung vom 27.1.2022 (s. gesonderte Meldung) ist erschienen. Der von Clara Folger und Juliana Talg verfasste Bericht stellt die Beiträge der Redner:innen sowie die abschließende Diskussion rund um Historie, Bedeutung und Besonderheiten der Bayerischen Verfassung bündig dar. Der Bericht ist hier abrufbar. Zudem werden die Referate der Veranstaltung noch in diesem Jahr gebündelt in der BayVBl. erscheinen.
Filmvorführung und Diskussion: RGB – Ein Leben für die Gerechtigkeit
2.5.2022
Herr Wolff hat für die Juristische Fakultät der Universität Augsburg und für die Juristische Gesellschaft Augsburg an einer gemeinsam mit dem Katholischen Deutschen Frauenbund (Stadtverband Augsburg) organisierten Veranstaltung zum Thema „RGB – Ein Leben für die Gerechtigkeit“ mitgewirkt. Die Teilnehmer:innen sahen sich zunächst gemeinsam den preisgekrönten Dokumentarfilm über Ruth Bader Ginsburg an, eine 2020 verstorbene Richterin des Supreme Court der Vereinigten Staaten von Amerika. Im Anschluss diskutierte Herr Wolff gemeinsam mit der stellvertretenden Vorsitzenden des Katholischen Frauenbunds in Bayern, Frau Sabine Slawik, und den Teilnehmer:innen über gesellschaftliche Transformation durch Rechtsprechung, Besonderheiten des US-amerikanischen Rechtssystems und den Faktor Mensch bei der Rechtsanwendung.
Vortrag: Lernen im juristischen Studium
27.4.2022
Zu Beginn des Sommersemesters 2022 hat Herr Wolff einen Vortrag gehalten, der auf Grundlage empirischer Studien zum Lernprozess in- und außerhalb des juristischen Studiums Strategien und Methoden für das individuelle Lernen zum Inhalt hatte. Da das individuelle Lernen immense Bedeutung für den Studienerfolg hat und Studierenden bislang dafür kaum Anleitung gegeben wurde, versucht der in Zukunft regelmäßig zu haltende Vortrag eine Lücke im bisherigen Curriculum zu schließen und den Studierenden Hilfestellung für eine strukturierte, entspannte und erfolgreiche Examensvorbereitung ab dem ersten Semester zu geben. Das vortragsbegleitende Skript kann dauerhaft auf der Homepage der Juniorprofessur (unter "Lehrveranstaltungen") abgerufen werden.
Neuerscheinung: Karlsruhe macht „Klimapolitik“ – und das ist auch gut so!
25.4.2022
Juliana Talg, wissenschaftliche Hilfskraft an der Juniorprofessur für Öffentliches Recht, hat zusammen mit ihrer Münchener Kommilitonin Hannah von Minden in der Bayreuther Zeitschrift für Rechtswissenschaft einen Essay zum Thema „Karlsruhe macht ,Klimapolitik’ – und das ist auch gut so!“ veröffentlicht (abrufbar unter: https://openjournals.uni-bayreuth.de/index.php/bayzr/issue/view/dritte_ausgabe). Der als einer der fünf besten Texte des letztjährigen Essaywettbewerbs der Bundesfachschaft Jura ausgezeichnete Beitrag widmet sich dem sog. Klima-Beschluss des BVerfG vom März letzten Jahres 2021, an dem vielfach kritisiert worden ist, dass die Karlsruher Richter:innen ihre Kompetenzen überschritten hätten. Der Essay hält dieser Kritik entgegen, dass das BVerfG lediglich die ihm zugewiesene Aufgabe als „Hüter der Verfassung“ wahrgenommen hat. Unter Rekurs auf Konzeptionen verfassungsgerichtlicher Legitimation argumentieren die Autorinnen, dass eine Ausschöpfung des weiten verfassungsgerichtlichen Auslegungsspielraums in langfristigen Thematiken wie der des Klimaschutzes gerechtfertigt ist.
Neuerscheinung: Codification of Constitutional Amendments
22.3.2022
Professor Wolff has published an article on the codification of constitutional amendments in the Max Planck Encyclopedia of Comparative Constitutional Law [MPECCoL]. The technique of codifying constitutional amendments has received little attention in comparative constitutional law (amendment or revision of constitutions). This is not justified on the merits, because a closer look shows that the codification model chosen has far-reaching consequences for the preconceptions of constitutional interpreters, the methodology of constitutional interpretation, the systematic and hierarchical relationship between the original constitution and its amendments, and for the public perception of the constitutional law in question.
Neuerscheinung: Anforderungen im Konzessionsvergabeverfahren
18.3.2022
In der vierten Auflage von Band 1 des Beck’schen Vergaberechts(groß)kommentars hat Herr Wolff zusammen mit Martin Burgi mit § 152 GWB die Kernbestimmung des Konzessionsvergaberechts kommentiert. Band 1 des Beck´schen Vergaberechtskommentars behandelt die Vergaberechtsnormen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff. GWB) und enthält nun erstmals auch eine Vollkommentierung der Vorschriften des neuen Wettbewerbsregistergesetzes. Auf über 2000 Seiten bieten die Autoren, allesamt versierte Vergaberechtsexpertinnen und Vergaberechtsexperten, eine professionelle, wissenschaftlich vertiefte und zugleich praxisorientierte Kommentierung auf aktuellem Stand.
Neuerscheinung: Die Verteilung knapper Güter
4.3.2022
Der Staat schaltet sich nicht zuletzt in der Pandemie regelmäßig in die Lösung von Verteilungskonflikten ein und übernimmt bisweilen selbst die Verteilung knapper Güter. Engagiert sich der Staat auf diese Weise »verteilend«, stellt sich aus juristischer Sicht die Frage nach den dafür maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen. Der soeben erschienene Beitrag mit dem Titel "Die Verteilung knapper Güter und das grundrechtliche Teilhaberecht (JURA 2022, S. 440–453) versucht sich an einer Antwort auf diese Frage, indem zunächst Struktur und Anwendungsfelder des eigenständigen verwaltungsrechtlichen Verfahrenstyps »Verteilungsverfahren« vorgestellt werden. Sodann wird der verfassungsrechtliche Rahmen staatlicher Verteilungsentscheidungen skizziert und die Dogmatik des grundrechtlichen Teilhaberechts entfaltet.
Neuerscheinung: Function Follows Form
7.2.2022
Wie werden (formelle) Verfassungsänderungen im Rechtsvergleich kodifiziert, d.h., wie kann man dem jeweiligen Verfassungstext entnehmen, ob, wann und an welcher Stelle er in der Vergangenheit geändert wurde? Warum weisen verschiedene Verfassungen verschiedene Kodifikationsmodelle auf und welche Auswirkungen haben sie? Diese Fragen sind von der deutschen Verfassungsrechtswissenschaft bislang kaum gestellt, geschweige denn abschließend beantwortet worden. Herr Wolff zeigt in einem im Archiv des öffentlichen Rechts erschienenen Beitrag (Band 146, 2021, S. 353–392), dass das geringe wissenschaftliche Interesse an diesen Fragen sachlich nicht begründet ist, da das gewählte Kodifikationsmodell weitreichende Folgen für die Vorverständnisse der Verfassungsinterpreten, die Methodik der Verfassungsauslegung, das systematische und hierarchische Verhältnis zwischen Ursprungsverfassung und späteren Änderungen sowie für die öffentliche Wahrnehmung des jeweiligen Verfassungsrechts hat.
Vortragsabend: Verfassungsjubiläum und Jubiläumsverfassung
27.1.2022
Am 27.1.2022 moderierte Herr Wolff einen von ihm initiierten und von ihm sowie den Kollegen Lindner und Wollenschläger organisierten Vortrags- und Diskussionsabend zum 75. Jubiläum der Bayerischen Verfassung, an dem der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Herr Dr. Hans-Joachim Heßler, der Richter des Bundesverfassungsgerichts und Ordinarius an der LMU München Herr Prof. Dr. Peter M. Huber sowie - ebenfalls von der LMU München - Frau Prof. Dr. Birgit Schmidt am Busch, LL.M. (Iowa) referierten und zu dem etwa 240 Gäste aus Verwaltung, Gerichtsbarkeit und Wissenschaft angemeldet und via Zoom zugeschaltet waren. Themen des Abends waren unter anderem, welche rechtliche und praktische Bedeutung die Bayerische Verfassung im Laufe der letzten 75 Jahre im Freistaat Bayern sowie im deutschen Bundesstaat entfaltet hat, welche Besonderheiten sie auszeichnen und wie es um ihre Zukunft bestellt ist. In absehbarer Zeit wird ein Tagungsbericht zu dieser Veranstaltung in den Bayerischen Verwaltungsblättern erscheinen. Ein Tagungsband, der die Referate des Abends enthält, ist ebenfalls in Arbeit.
Proseminar/Seminar: Verfassungskonflikte polarisierter Gesellschaften
25.1.2022
Polarisierung. Kaum ein Konzept wurde in letzter Zeit häufiger für den Zustand der deutschen und vieler weiterer westlicher Gesellschaften verwendet. Während ein gewisser Grad an Polarisierung im Sinne eines lebendigen Pluralismus wichtig für erkennbare Unterschiede in der politischen Debatte ist, sind starke Polarisierungen, bei denen sich Teile der Bevölkerung verständnis- sowie kompromisslos und damit letztlich unversöhnlich gegenüberstehen, für ein demokratisches Gemeinwesen zumindest nicht unproblematisch.
Das Seminar widmet sich den die Gesellschaft vermeintlich und tatsächlich spaltenden Konflikten aus der Perspektive der Verfassungsrechtswissenschaft, verstanden hier als die Summe dogmatischer, theoretischer, philosophischer, historischer und vergleichender Zugänge zum Verfassungsrecht. Etliche der zentralen gesellschaftlichen Streitfragen, angefangen bei der Frage nach der gerechten Verteilung des gesellschaftlichen Wohlstands über die Migrationspolitik bis hin zur Thematik des Klimaschutzes, werden nämlich auch und gerade verfassungsrechtlich formuliert, diskutiert und entschieden.
Details zum Seminar finden Sie in der ausführlichen Seminarankündigung.
Neuerscheinung: Der Parlamentsvorbehalt in der COVID-19-Pandemie (Teil 2)
18.1.2022
Nachdem Teil 1 des Aufsatzes „Der Parlamentsvorbehalt in der COVID-19-Pandemie“ (JURA 2022, S. 13–21) die Dogmatik des Parlamentsvorbehalts entfaltet und die Regelungen zu den Schutzmaßnahmen an diesem Maßstab gemessen hat, widmet sich Teil 2 (JURA 2022, S. 148–158) der Impfpriorisierung, der Verordnungsermächtigung des § 5 Abs. 2 IfSG und weiteren Problemkonstellationen des Parlamentsvorbehalts in der aktuellen Gesundheitskrise. Abschließend wird aus einer verfassungspolitischen Perspektive der Umgang mit den Vorgaben des Parlamentsvorbehalts in der Pandemie kritisch reflektiert.
Neuerscheinung: Festtagstorten, der US‑amerikanische Kulturkampf und das Recht
20.12.2021
Zum fünfzigjährigen Bestehen der Juristischen Fakultät ist eine von den Herren Koch, Kubiciel, Wollenschläger und Wurmnest herausgegebene Festschrift im Verlag Mohr Siebeck erschienen. Der von Herrn Wolff in dieser Festschrift verfasste Beitrag (S. 623–650) beleuchtet das Spannungsverhältnis zwischen Antidiskriminierungsrecht auf der einen und Religions- sowie Meinungsfreiheit auf der anderen Seite am Beispiel zweier aufsehenerregender Fälle des US-amerikanischen und des britischen Supreme Courts. Im Zentrum des Beitrags stehen Hochzeitstorten, gleichgeschlechtliche Ehen und polarisierte Gesellschaften.
Vortrag: Qualitätsstandards rechtswissenschaftlicher Forschung
8.12.2021
Herr Wolff hat im Rahmen des Graduiertenzentrums der Juristischen Fakultät vor Promovierenden aller drei Fachsäulen einen Themenvortrag mit dem Titel „Qualitätsstandards rechtswissenschaftlicher Forschung“ gehalten. Diskutiert wurde darüber, warum es keine konzertierten Qualitätskriterien in der Rechtswissenschaft gibt, welche Qualitätskriterien gleichwohl maßgeblich sind bzw. sein sollten und welche Möglichkeiten indirekter Qualitätsmessung es gibt.
Neuerscheinung: Der Parlamentsvorbehalt in der COVID-19-Pandemie (Teil 1)
26.11.2021
Der pandemiebedingte Regelungsbedarf wurde überwiegend durch die Exekutive von Bund und Ländern gestillt, die eine Vielzahl von Rechtsverordnungen erlassen haben. Da diese Normierungen mit Grundrechtseingriffen einher gingen, die in der bundesrepublikanischen Geschichte beispiellos sind, stellt sich die Frage, ob diese Form des Pandemiemanagements mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Parlamentsvorbehalts vereinbar war (und ist). Der zweiteilige, zusammen mit Patrick Zimmermann verfasste Aufsatz versucht diese Frage zu beantworten. Der soeben erschienene Teil 1 (JURA 2022, S. 13–21) entfaltet die Dogmatik des Parlamentsvorbehalts und misst die Regelungen zu den Schutzmaßnahmen an diesem Maßstab.
Vortrag: Lehren aus der Pandemie für die Rechtswissenschaft
10.11.2021
Herr Wolff hat am 10. November im Rahmen der Ringvorlesung „Krisenresilienz des Rechts? Lehren aus der Coronakrise“ der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg einen Vortrag zum Thema „Alles neu oder alles wie gehabt? Inhalte, Formate und Methoden rechtswissenschaftlicher Forschung und Ausbildung nach der Pandemie“ gehalten. Konkret wurde analysiert, wie sich „die Rechtswissenschaft” in der Krise geschlagen hat, welche Stärken und Schwächen rechtswissenschaftlicher Forschung und Lehre sich gezeigt haben und welche Reformvorschläge sich daraus ableiten lassen.
Neuerscheinung: Rückkehr in die (hybriden) Hörsäle
23.9.2021
Aufgrund der weit fortgeschrittenen Impfkampagne stellt sich die verfassungsrechtliche Frage, in welchem Umfang Präsenzveranstaltungen an Hochschulen weiterhin durch landesrechtliche Vorgaben limitiert werden dürfen. Herr Wolff zeigt in einem in der Neuen Juristischen Wochenschrift erschienenen Aufsatz (NJW 2021, S. 2866–2871) auf, dass es aus grundrechtlichen Gründen geboten ist vollständig geimpften Studierenden den Zugang zu Präsenzveranstaltungen wieder zu eröffnen. Für den Umgang mit freiwillig ungeimpften Studierenden lässt das Grundgesetz hingegen verschiedene regulatorische Optionen zu, die in dem gemeinsam mit Patrick Zimmermann verfassten Beitrag diskutiert werden.
Proseminar/Seminar: Zeit für ein neues Grundgesetz?
14.7.2021
Im Wintersemester 2021/2022 bietet Herr Wolff ein Pro- und Schwerpunktbereichsseminar zum Thema "Zeit für ein neues Grundgesetz?" an. Das Seminar richtet sich sowohl an Studierende im Grundstudium, die ihre propädeutische Seminarleistung erbringen wollen als auch an Studierende des Schwerpunktbereichs IX (Grundlagen des Rechts).
Weitere Informationen erhalten Sie in der Seminarausschreibung.
Neuerscheinung: „Nie wieder“ als Argument – Richterliches Lernen aus dunkler Vergangenheit
7.6.2021
Ebenso wie Politiker_innen rekurrieren auch Gerichte regelmäßig bei der Entscheidung konkreter Rechtsfälle auf Lehren aus der Vergangenheit. In seinem im Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart erschienen Beitrag (Band 69, 2021, S. 117–153) widmet sich Herr Wolff diesem Phänomen am Beispiel der „Nie-wieder-Judikatur“ des israelischen Supreme Courts sowie des (deutschen) Bundesverfassungsgerichts, zeigt die damit zusammenhängende geschichtstheoretische und verfassungsdogmatische Problematik auf und unterbreitet schließlich einen Vorschlag, wie Gerichte zukünftig mit Lehren aus der Vergangenheit umgehen sollten.
Neuerscheinung: Wege zur Herdenimmunität – Gastbeitrag auf F.A.Z. Einspruch
7.5.2021
Um Herdenimmunität zu erreichen, werden sich mehr Menschen impfen müssen, als dazu bisher bereit sind. In seinem zusammen mit Patrick Zimmermann verfassten Gastbeitrag für F.A.Z. Einspruch diskutiert Herr Wolff, verschiedene Möglichkeiten des Staates, eine hohe Impfquote zu erreichen, zeigt deren (verfassungs-)rechtlichen Rahmen auf und appelliert an die Politik, sich zeitnah dieser Thematik anzunehmen, um weitere Schnellschüsse zu vermeiden.
Neuerscheinung: Repräsentative und plebiszitäre Demokratie auf Kommunalebene
1.3.2021
Das Verhältnis zwischen repräsentativer und plebiszitärer Demokratie auf Ebene der Gemeinden und Kreise stellt sich als Konkurrenzverhältnis dar, das rechtlicher Ordnung bedarf. In seinem gemeinsam mit Martin Burgi verfassten Aufsatz (NdsVBl. 2021, S. 65–70) analysiert Herr Wolff dieses Konkurrenzverhältnis und zeigt unter Rekurs auf politikwissenschaftliche Studien auf, welche Anpassungen des Kommunalverfassungsrechts vorzunehmen sind, damit die Vorteile beider Spielarten der Demokratie noch besser zum Tragen kommen, sie sich nicht in dysfunktionaler Weise behindern und Effektivität sowie Akzeptanz kommunalen Demokratie gesteigert werden.