Antisemitismus: Privatrecht – Ziviljustiz – Juristenausbildung

15.5.2024

 

Am 15. Mai 2024 hielt Prof. Dr. Hannes Ludyga von der Universität des Saarlandes unter dem Titel „Antisemitismus: Privatrecht – Ziviljustiz – Juristenausbildung“ den zweiten Vortrag im Rahmen der intradisziplinären Vortragsreihe „Antisemitismus und Recht“.

 

Einleitend ging Prof. Dr. Ludyga auf die verschiedenen Definitionen des Antisemitismus ein, um sodann die tatsächliche Zunahme von Antisemitismus in unserer Gesellschaft eindrücklich zu skizzieren. Vor diesem Hintergrund beleuchtete der Referent verschiedene Möglichkeiten, wie im bürgerlichen Recht auf die verschiedenen Erscheinungsformen des Antisemitismus reagiert werden kann. Schließlich erörterte der Referent noch tatsächliche Probleme der Ziviljustiz beim Umgang mit Antisemitismus, um schließlich ein Plädoyer für eine feste Verankerung des rechtlichen Umgangs mit Antisemitismus in den dogmatischen Fächern des juristischen Studiums zu halten.

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Zukunft und Zukunftsfähigkeit der Bayerischen Justiz

14.5.2024

 

Am 14. Mai 2024 war Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und Alumnus der Juristischen Fakultät Augsburg Prof. Dr. Frank Arloth Gast der Augsburger Rechtsgespräche, um sich mit den zahlreich erschienen Zuhörerinnen und Zuhörern aus Fakultät und Juristischer Gesellschaft über „Zukunft und Zukunftsfähigkeit der Bayerischen Justiz“ auszutauschen.

 

Einen ersten Schwerpunkt der Diskussionen bildeten Zukunftsfähigkeit und Attraktivität des Jurastudiums, insbesondere der Wunsch vieler juristischer Fakultäten, die während des Studiums erbrachten Leistungen der Jurastudierenden schon vor dem ersten Staatsexamen mit einem sog. integrierten Bachelor zu honorieren. Einigkeit bestand zwischen Publikum und Referent insoweit darüber, dass ein solcher Abschluss nichts am Staatsexamen als Eingangsprüfung zu Richteramt und Anwaltsberuf ändern dürfe. Anschließend kam die schwindende Rolle der Justiz im internationalen Wirtschaftsrecht, insbesondere im Vergleich zur Schiedsgerichtsbarkeit zur Sprache. In diesem Kontext wurden auch die sog. Münchener Thesen zur Zukunft des Zivilprozesses sowie die Einrichtung von Commercial Courts thematisiert, die einem möglichen Bedeutungsverlust der Justiz in großen Handelsstreitigkeiten durch spezialisierte Richterinnen und Richter und englischsprachige Verfahren entgegenwirken sollen. Professor Arloth sah die Zukunft der (bayerischen) Justiz vor dem Hintergrund der steigenden Fallzahlen im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Strafrecht keineswegs als bedroht an, konzedierte aber das Spannungsverhältnis zwischen Spezialisierung der Richterschaft einerseits und dem Erhalt der Fähigkeit andererseits, sich auch in unbekannte Rechtsgebiete einzuarbeiten. Schließlich wurden der effektive Zugang zum Recht und das Potential von Legal-Tech-Lösungen gerade für kleinere Verfahren Gegenstand der insgesamt äußerst abwechslungs- und facettenreichen Diskussion mit Herrn Professor Arloth.

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Antisemitisches Rechtsdenken im NS-Staat

8.5.2024

 

Zum Auftakt der Vortragsreihe „Antisemitismus und Recht“ referierte Prof. Dr. Christoph Gusy von der Universität Bielefeld zum Thema „Antisemitisches Rechtsdenken im NS-Staat“. Gusy skizzierte zunächst die Entwicklung von oppositionellem Antisemitismus gegen das Recht der Weimarer Republik hin zu einer Verrechtlichung des Antisemitismus und schließlich zu einer Entrechtung der Juden im NS-Staat.

 

Der Referent gliederte die Phasen des antisemitischen Rechtsdenkens im NS-Staat unter Bezugnahme auf Raul Hilberg in vier, sich teilweise überlappende Phasen: erstens die Definition dessen, wer Jude sei, zweitens die Diskriminierung durch rechtliche Ungleichbehandlung, drittens die Isolierung durch die Verdrängung der Juden aus der Öffentlichkeit und schließlich viertens ihre Vernichtung im Holocaust. Die letzte Phase zeichne sich durch eine vollständige Negation der Rechtsfähigkeit von Juden aus.

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Augsburger Rechtsgespräche: Auftaktveranstaltung mit Klaus Holetschek

29.4.2024

 

Die Augsburger Rechtsgespräche setzen die Tradition der „Werkstattgespräche“ fort und widmen sich in diesem Semester dem Generalthema „Rechtspolitik und Rechtsetzung“.

 

Für die Auftaktveranstaltung am 29. April 2024 war der Alumnus der Juristischen Fakultät Augsburg und Fraktionsvorsitzende der CSU im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek zu Gast, der seine Perspektiven auf die großen verfassungs- und rechtspolitischen Herausforderungen der Gegenwart skizzierte.

 

Um den Zusammenhalt in einer zunehmend pluralistischen und zudem polarisierten Gesellschaft zu bewahren, plädierte Holetschek für ein stärkeres Bewusstsein für die zentralen Werte des Grundgesetzes, namentlich Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Diese Werte seien aktuell unter anderem von rechtspopulistischen Parteien bedroht. Ein Verbot dieser Parteien sei allerdings nicht der richtige Weg. Vielmehr sei es Aufgabe der demokratischen Parteien, wieder stärker die echten Probleme der Bevölkerung effektiv zu lösen und Handlungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Gegenwärtig sei diese Handlungsfähigkeit vielfach durch überbordende bürokratische Lasten und Haftungsrisiken eingeschränkt. Hier gelte es anzusetzen. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Europawahl unterstrich Holetschek schließlich die große Bedeutung der Europäischen Union als Garantin von Sicherheit und Frieden in einer zunehmend unsicheren Welt. Anschließend entwickelte sich eine lebhafte Diskussion über aktuelle rechtspolitische Themen mit den zahlreich erschienenen Zuhörerinnen und Zuhörern.

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Legal Masterclass 2024

15.3.2024

 

Vom 13.3. bis 15.3.2024 diskutierten 20 Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sowie Studierende mit Prof. Dr. Thomas Weigend (Köln) über Grundlagenfragen des Straf- und Strafverfahrensrechts. Grundlage der von Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel und Prof. Dr. Daniel Wolff, LL.M. (Yale) geleiteten Diskussionen zu den einzelnen Sessions bildeten rund 50 ausgewählte Texte des Meisters und anderer Strafrechtswissenschaftlerinnen und Strafrechtswissenschaftler.

 

Die thematischen Gegenstände der Sitzungen reichten von der Strafe und ihren Zwecken über Kriminalisierungstheorien und kriminalpolitische Grenzfragen bis hin zum Wahrheitsanspruch des Strafverfahrens und die Rolle des Opfers im Prozess.  Ergänzt wurde die Meisterklasse durch einen öffentlichen Abendvortrag von Herrn Prof. Dr. Weigend zum Thema „Wohin entwickelt sich das Strafrecht?“.

 

Die deutschlandweit einmalige Legal Masterclass soll den wissenschaftlichen Nachwuchs und besonders interessierte Studierende unserer Fakultät mit einer herausragenden Vertreterin oder einem herausragenden Vertreter der Rechtswissenschaft in ein intensives fachliches Gespräch bringen. Sie fand erstmalig 2023 zu Fragen der Verfassungstheorie statt (Meister: BVR a.D. Prof. em. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Grimm, LL.M. (Harvard)) und wird 2025 mit einem zivilrechtstheoretischen Schwerpunkt fortgesetzt werden. Näheres wird in der zweiten Jahreshälfte bekanntgeben. 

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Deutsch-Japanisches Symposium

24.2.2024


Am 23. und 24. Februar 2024 veranstaltete die Forschungsstelle für Japanisches Recht der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg ein deutsch-japanisches Symposium zum Thema „Individualität und Kollektivität in Recht, Kultur und Rechtskultur“. Organisiert wurde die Tagung von Prof. Dr. Johannes Kaspar und Prof. Dr. Daniel Wolff gemeinsam mit Prof. Tomoaki Kurishima, seinerseits Professor von der Saitama Universität sowie gegenwärtig Gastprofessor an der Universität Augsburg.

 

Die zehn Referentinnen und Referenten aus Deutschland, Japan und der Schweiz diskutierten gemeinsam mit den Organisatoren sowie mit knapp 40 weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern über die Konzeptualisierung der Verhältnisse Individualismus und Kollektivismus bzw. Individuen und Kollektiven im deutschen und japanischen Recht. Dabei kamen neben rechtlichen Aspekten auch soziologische, historische und kulturwissenschaftliche Perspektiven zur Sprache.


Die Schriftfassungen der Manuskripte werden in absehbarer Zeit in einem Sammelband im Verlag Mohr Siebeck erscheinen.


Kooperationspartner der Veranstaltung waren die Deutsch-Japanische Juristenvereinigung sowie die Gesellschaft der Freunde der Universität Augsburg, ohne deren Unterstützung das Symposium nicht hätte stattfinden können

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Bericht zum Werkstattgespräch mit Prof. Kurishima

7.2.2024

 

Am 7. Februar referierte Prof. Tomoaki Kurishima von der Universität Saitama zum Thema „Vom Feindbild zum Vorbild? - Die Rezeption des Grundgesetzes in Japan“. Zunächst skiziierte er den historischen Ausgangspunkt: Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts habe Japan über kein modernes Rechtssystem verfügt. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts habe sich die Rechtswissenschaft daher an westlichen Rechtssystemen orientiert, auch und insbesondere am deutschen. Nach dem zweiten Weltkrieg sei in Japan bereits im Jahr 1946 eine unter US-amerikanischem Einfluss gestaltete Verfassung in Kraft getreten. Das etwas später geschaffene deutsche Grundgesetz galt dagegen als Negativbeispiel, die deutsche Staatsrechtslehre als überwinden – die US-amerikanische Verfassung hingegen als Vorbild.

 

Nachhaltigen Einfluss hatte das US-amerikanische Verfassungsrecht allerdings nicht. Stärkeren praktischen Einfluss erlangte später – trotz der vorherigen Entfremdung – wieder das deutsche Verfassungsrecht. Die japanische Verfassungsdogmatik entlehnte diesem etwa die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte, die Rechtsfähigkeit juristischer Personen und die Drei-Stufen-Theorie der Berufsfreiheit. Gleichwohl schränkt das japanische Verfassungsrecht den Gesetzgeber wesentlich seltener ein als den deutschen, wurden doch in Japan erst zwölf Parlamentsgesetze gerichtlich als verfassungswidrig verworfen. Nichtsdestotrotz attestiert Prof. Kurishima dem Grundgesetz einen großen dogmatischen Einfluss auf das japanische Verfassungsrecht. So habe sich in jüngerer Zeit der Prüfungsausbau mit Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung in der Lehre und zunehmend auch der Rechtsprechung etabliert.

 

 

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Bericht zum Werkstattgespräch mit BVR Prof. Dr. Radtke

29.1.2024

 

Am 29. Januar 2024 referierte der Richter des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Henning Radtke in der Reihe „Die Klimakrise und das Recht“ zum Thema „Die Rolle des Verfassungsrechts beim Schutz des Klimas“. Radtke fokussierte auf den Klimabeschluss vom 24. März 2021, legte dessen Dogmatik dar und erläuterte das methodische Vorgehen des Ersten Senats.

 

Ausgangspunkt des Beschlusses sei die in Art. 20a GG niedergelegte Verpflichtung des Staates, die „natürlichen Lebensgrundlagen“ zu schützen, worunter das Bundesverfassungsgericht auch den Klimaschutz gefasst habe. Das Ziel des Klimaschutzes bedürfe freilich weitergehender Konkretisierung, die der Gesetzgeber in Umsetzung des Pariser Klimaabkommens durch Erlass des Klimaschutzgesetzes vorgenommen habe. Diese Festlegungen ermöglichten zusammen mit der wissenschaftsbasiert linearen Verknüpfung zwischen CO2-Emissionen und der Erderwärmung die Skizzierung eines zur Verfügung stehenden CO2-Budgets. Dieses Budgetmodell – das sich außerhalb des Klimakontextes nicht finde – sei konzeptionelle Grundlage der verfassungsdogmatischen Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts gewesen.

 

Budgetmodell und besagte lineare Verknüpfung ermöglichten es bereits heute vorhersagen zu können, dass zu großzügige Emissionen in der Gegenwart zwangsläufig zu staatlichen Freiheitsverkürzungen in der Zukunft führen werden. Dieser Zusammenhang sei Ansatzpunkt der im Klimabeschluss entwickelten Figur intertemporaler Freiheitssicherung gewesen.

 

 

 

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Bericht zum Werkstattgespräch mit Prof. Kaspar

17.1.2024

 

Am 17. Januar 2024 referierte Prof. Dr. Johannes Kaspar in der Reihe „Die Klimakrise und das Recht“ zum Thema „Volles Verständnis oder volle Härte – zur strafrechtlichen Sanktionierung von Klima-AktivistInnen“. Sitzblockaden beschäftigen das Strafrecht schon seit mehreren Jahrzehnten. Trotz gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung und drei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, stellen die Sitzblockaden der Letzten Generation das Strafrecht erneut auf die Probe.

 

Vor dem Hintergrund des Bestimmtheitsgebots aus Art. 103 II GG überzeuge die gefestigte und von einigen schon als selbstverständlich angesehene Zweite-Reihe-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Gewaltbegriff nicht. Der Fahrer eines im Stau stehenden Autos – so der Referent – unterliege nämlich keinem physischen Zwang im Sinne eines „unüberwindbaren Hindernisses“. Ihm als Person stehe es frei, das Auto zu verlassen. Auto und Fahrer dürften, wenn man das Kriterium der „körperlichen“ Zwangswirkung ernst nehme, nicht einfach als Einheit betrachten. Dass die „zweite Reihe“ daran gehindert sei, weiter geradeaus zu fahren, sei eine Beeinträchtigung der Willenentschließungsfreiheit – das sei aber der Nötigungserfolg, der nach den Grundsätzen des „Verschleifungsverbotes“ des BVerfG nicht mit der Gewalt gleichgesetzt werden könne.

 

Ferner erweist sich die Verwerflichkeitsprüfung des § 240 II StGB als herausfordernd. Gleiche Sachverhalte würden von verschiedenen Gerichten uneinheitlich beurteilt werden. Es bestehe erhebliche Unsicherheit, in welchem Umfang Fernziele und die Wahrnehmung von Grundrechten bei der Verwerflichkeitsprüfung eine Rolle spielen dürfen oder müssen. Ist die Hürde zur Strafbarkeit genommen, sieht sich das Strafrecht auf Strafzumessungsebene weiteren Herausforderungen ausgesetzt. So ziehen Gerichte für Strafschärfungen u.a. das rechtsstaatswidrige Verhalten der Angeklagten sowie ihre Anwendung von Gewalt auf Kosten anderer heran. Der Referent betonte die Problematik dieses Vorgehens vor dem Hintergrund des Doppelverwertungsverbots aus § 46 III StGB.

 

Zwar seien Spielräume für Gerichte unverzichtbar. Doch eröffneten diese ein Einfallstor für persönliche Einstellungen der Richter. Der Gesetzgeber sollte gerade im Strafrecht auf allzu unbestimmte Rechtsbegriffe wie die „Verwerflichkeit“ in § 240 II StGB möglichst verzichten. Geboten sei außerdem eine dem ultima-ratio-Gedanken gerecht werdende restriktive Auslegung und Anwendung des Strafrechts durch die Gerichte.

 

 

 

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Bericht zum Werkstattgespräch mit Prof. Kasiske

 

29.11.2023

 

Am 29. November 2023 referierte Prof. Dr. Peter Kasiske in der Reihe „Die Klimakrise und das Recht“ zum Thema „Nachhaltigkeitsregulierung als Herausforderung für das Wirtschaftsstrafrecht“. Er erläuterte, dass der vom Gesetzgeber gewählte regulatorische Klimaschutzansatz in erster Linie auf eine indirekte Steuerung setze, die klimaschädigende Verhaltensweisen nicht unmittelbar untersagen, sondern wirtschaftliche Rahmenbedingungen schaffen wolle, in denen die Akteure freiwillig solche Verhaltensweisen unterlassen und ihre wirtschaftlichen Aktivitäten stattdessen nachhaltig gestalten.

 

In der Folge spiele das Umweltstrafrecht, das als akzessorisches Sekundärrecht auf unmittelbar verhaltenslenkende verwaltungsrechtliche Ge- und Verbote angewiesen sei, für den Klimaschutz derzeit noch keine Rolle. Stattdessen seien es Tatbestände aus dem Wirtschaftsstrafrecht, die zumindest mittelbar den Zielen des Klimaschutzes dienstbar gemacht werden. Denn auch die indirekte Steuerung bedürfe bestimmter regulierter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Indem wirtschaftsstrafrechtliche Tatbestände die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Klimaschutzpolitik garantierten, dienten diese sie somit mittelbar auch dem Klimaschutz.

 

Weil eine indirekte Steuerung auf konkrete Verhaltensanweisungen verzichte, könne sie es sich erlauben, ihre Vorgaben unschärfer und flexibler zu formulieren, solange höherrangiges Recht beachtet werde. Die sich dabei stellenden Probleme illustrierte der Referent am Beispiel der rechtswissenschaftlich diskutierten Strafbarkeit des sog. Greenwashing von Kapitalanlagen gem. § 264a StGB. Eine zentrale Herausforderung für das Wirtschaftsstrafrecht bestehe im Ergebnis darin, einerseits die durch die Klimapolitik bewirkte teilweise Neuausrichtung des ordnungspolitischen Rahmens der Wirtschaft zu rezipieren, andererseits dabei zugleich auch die strafverfassungsrechtlichen Grenzen zu beachten.

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Werkstattgespräch mit Prof. Lindner: Freiheit in der Klimakrise

 

22.11.2023


Am 22. November 2023 referierte Prof. Dr. Josef Franz Lindner zum Thema „Freiheit in der Klimakrise“. Zu Beginn erläuterte Lindner das komplexe Wechselverhältnis von Freiheit und Klimakrise. So könne CO2-relevante Freiheitsentfaltung die Klimakrise nicht nur befördern, sondern auch mitigieren helfen. Die Klimakrise selbst sowie staatliche Klimaschutzmaßnahmen hätten wiederum das Potenzial (gegenwärtige) Freiheit zu beschränken.

 

Nachdem der Referent in einem zweiten Schritt die theoretische sowie die verfassungsrechtliche Diskussion über den Freiheitsbegriff entfaltet und sich nachdrücklich für ein formal-entnormativiertes und damit weites Freiheitsverständnis ausgesprochen hatte, ging er auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts ein. Während er den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Gedanken des Schutzes künftiger Freiheit ausdrücklich begrüßte, hielt er die Figur intertemporaler Freiheitssicherung für dogmatisch entbehrlich, könne grundrechtliche Freiheit doch bereits über die lang etablierte Schutzpflichtendogmatik abgebildet werden.

 

Schließlich zeigte der Referent Möglichkeiten auf, grundrechtliche Freiheit in der Gegenwart krisenresilient(er) auszugestalten. Mit Blick auf die Verhältnismäßigkeitskontrolle plädierte er für eine stärkere Fokussierung des verfassungsrechtlich legitimen Zwecks, für eine Schärfung der konkreten Abwägung im Rahmen der Angemessenheitsprüfung und für einen zurückhaltenderen Umgang mit der Figur des gesetzgeberischen Einschätzungsspielraums. Schließlich schlug er mit dem Erfordernis eines tatsächlichen Zweckverwirklichungsbedürfnisses und der Aufgliederung der Angemessenheitsprüfung in eine bipolare sowie eine multipolare Abwägung zwei ergänzende Prüfungsschritte für die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor.

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Podiumsdiskussion "Ne bis in idem: Die Entscheidung des BVerfG zur Wiederaufnahme"

 

15.11.2023

 

Am 8.11.2023 fand an der Juristischen Fakultät vor großem Publikum – rund 350 Personen im Hörsaal und im Zoom-Raum – ein moderierter Gesprächsabend zum Grundsatzurteil des BVerfG zu Art. 103 Abs.  GG bzw. die Verfassungswidrigkeit des neu geschaffenen § 362 Nr. 5 StPO statt.

 

Mit Herrn Prof. Dr. Kaspar (Sachverständiger) und Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Kubiciel (Prozessvertreter einer Bundestagsfraktion) waren gleich zwei Augsburger Strafrechtswissenschaftler an dem Verfahren beteiligt, die in der mündlichen Verhandlung unterschiedliche Auffassung vertreten haben.

 

In dem von Prof. Daniel Wolff moderierten Gespräch stellten sie ihre jeweilige Sicht auf die Mehrheitsentscheidung des Senats und das Minderheitenvotum vor und teilten ihren persönlichen Eindruck von der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Einig war sich beide Diskutanten über die wichtige Rolle das Bundesverfassungsgericht bei der Konkretisierung der offenen Verfassung. Die Diskussion schloss mit sowohl interessanten als auch kritischen Fragen aus der Zuhörerschaft.

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Symposium: Zukunftsicherndes Verfassungsrecht


31.7.2023

 

Im Mittelpunkt des von Prof. Dr. Gregor Kirchhof und Prof. Dr. Daniel Wolff organisierten Symposiums „Zukunftsicherndes Verfassungsrecht“, das am 7. und 8. Juli 2023 an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg stattfand, stand die Frage, ob und wie das Grundgesetz zentrale Verfassungspositionen auch „über die Zeit“ schützt, d.h. der Gegenwart Vorgaben macht, damit auch in Zukunft Menschen unter dem Grundgesetz in den Genuss von Grundrechten, Demokratie und Sozialstaatlichkeit kommen. Vor der Folie der strukturell bedingten Gegenwartsfixierung des politischen Prozesses galt es konkret die nicht zuletzt seit dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts diskutierten verfassungsrechtlichen Instrumente zu systematisieren, zu konturieren und womöglich fortzuentwickeln.
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Nach einer thematischen Einführung durch Prof. Dr. Daniel Wolff skizzierte Prof. Dr. Kirsten Schmalenbach (Salzburg) völkerrechtliche Rahmenbedingungen sowie Impulse der Zukunftsicherung durch Verfassungsrecht, die durch entsprechende unionsrechtliche Ausführungen von Prof. Dr. Dr. Armin Steinbach (Paris) sekundiert wurden. Sodann sprach Prof. Dr. Gregor Kirchhof über Potenziale und Risiken der jüngst vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Dogmatik intertemporaler Freiheitsicherung, bevor Prof. Dr. Judith Froese (Konstanz) die grundrechtlichen Schutzpflichten auf ihr zukunftsicherndes Potenzial hin untersuchte. Prof. Dr. Gabriele Britz (Gießen) analysierte im Anschluss den Begriff der Gleichheit in der Zeit und damit einen gleichheitsrechtlich orientierten Ansatz des verfassungsrechtlichen Zukunftsschutzes in Kontrastierung zur stärker freiheitsrechtlich geprägten intertemporalen Freiheitssicherung, die die Referentin als Berichterstatterin im Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts seinerzeit mitentwickelt hatte.

 

Am zweiten Tag des Symposiums befragte zunächst Prof. Dr. Christian Calliess (Berlin) das Grundgesetz auf ein übergreifendes Verfassungsprinzip der Zukunftsicherung, konnte allerdings außerhalb von Art. 20a GG und dem Staatsschuldenrecht kaum ein solches finden. Vor einer Politisierung des Grundgesetzes warnte darauffolgend Prof. Dr. Tristan Barczak (Passau), der sich kritisch gegenüber einem prospektiven Schutz demokratischer Selbstbestimmung zeigte. Am Ende des zweitägigen Symposiums erörterte Prof. Dr. Thorsten Kingreen (Regensburg), welche Rolle verfassungsrechtliche Zukunftsicherung mit Blick auf das Sozialstaatsprinzip zukommt und welche Schlüsse der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts auf diese ebenfalls langfristig angelegte Materie zulässt.

Die Referate sowie Berichte über die kontroversen Diskussionen werden zeitnah in einem Tagungsband bei Mohr Siebeck erscheinen. Das Symposium wurde vom ACELR und von der Kanzlei Sonntag & Partner großzügig unterstützt.

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Das Verwaltungsrecht der Klimakrise – Anstrengungen beim Ausbau erneuerbarer Energien

 

17.7.2023

 

Im siebten Werkstattgespräch der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" zeichnete Prof. Dr. Martin Kment eine Skizze der gesetzgeberischen Anstrengungen zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Polykrise.

 

Der Referent erläuterte das WindBG, mit dem verbindliche Windkraft-Flächenziele für die Länder definiert wurden, schilderte die weitreichenden Konsequenzen beim Verfehlen dieser Ziele sowie erleichterte Genehmigungsverfahren für die Windkraft. Schließlich schlüsselte Kment Neuerungen der unionsrechtlichen und artenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen auf. Insgesamt bewertete er die Gesetzesänderungen mit Blick auf den zuletzt schleppenden Windkraftausbau positiv, warnte allerdings vor Umgehungsmöglichkeiten, die das neue, hochkomplexe Regelungswerk eröffne. Auf einer grundsätzlichen Ebene kritisierte er den Ansatz der Reform Flächen- und nicht Energiezielen zu definieren.

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Klimaschutz, Klimawandelfolgen und der Schutz der menschlichen Gesundheit

 

3.7.2023

 

Im sechsten Werkstattgespräch der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" befasste sich Prof. Dr. Andrea Kießling von der Goethe Universität Frankfurt mit dem Verhältnis von Klima- und Gesundheitsrecht. Die Referentin argumentierte, dass die Abwehr akuter Gesundheitsgefahren ein blinder Fleck des Klimarechts sei und vor allem dem Gesundheitsrecht überlassen bleibe. Ein spezifisches „klimawandelfolgenrechtliches Gesundheitsrecht“ habe sich allerdings auch noch nicht herausgebildet. Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit würde im bestehenden Gesundheitsrechts in der Folge nicht hinreichend adressiert. An dieser Stelle seien die Rechtswissenschaft und vor allem der Gesetzgeber gefordert, ein integratives Klimaanpassungs- und Gesundheitsrecht zu entwickeln.

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Klimaklagen zwischen Rechtsvollzug und Rechtsgestaltung

 

14.6.2023

 

Im fünften Werkstattgespräch der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" befasste sich Prof. Dr. Matthias Rossi mit Klimaklagen und dem damit einhergehenden Spagat der Judikative zwischen Rechtsvollzug und Rechtsgestaltung.

 

Während der Referent die Legalität und Legitimität von Klimaklagen explizit bejahte, meldete er Zweifel an, ob die Gerichtsbarkeit die in sie gesetzten Hoffnungen erfüllen kann und sollte, eine maßgebliche Rolle bei der Intensivierung und Gestaltung der Klimapolitik zu spielen. Neben demokratietheoretischen Überlegungen führte Rossi für seine These vor allem Gewaltenteilungserwägungen an. Konkret argumentierte er, dass Gerichte institutionell nicht zur Rechtsgestaltung in der Lage seien, da ihre Verfahren und Maßstäbe sowie ihr Modus der Informationsgenerierung dafür nicht ausgelegt seien. Erst recht gelte dies im Kontext der Klimapolitik, die sich durch eine besonders hohe tatsächliche und normative Komplexität auszeichne. Abschließend gab Rossi zu bedenken, dass gerichtliche Entscheidungen, die Klimaklagen durch allzu weitreichende Neuinterpretationen unter Verabschiedung überkommener Dogmatiken zum Erfolg verhülfen, die Vertrauenswürdigkeit des Rechts gefährdeten.

 

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Normative Weichenstellung in der Klimaethik

 

7.6.2023

 

Das vierte Werkstattgespräch der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" wagte einen interdisziplinären Austausch und blickte aus der Perspektive der Klimaethik auf die Klimakrise. Es sprach Prof. Dr. Kerstin Schlögl-Flierl, Inhaberin des Lehrstuhls für Moraltheologie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Augsburg und Mitglied im Deutschen Ethikrat, zu "Normativen Weichenstellungen in der Klimaethik".

 
Prof. Schlögl-Flierl zeigte dabei die Vielschichtigkeit und Komplexität der ethischen Probleme auf, denen wir uns als Folge der Klimakrise ausgesetzt sehen. Sie begann ihre Ausführungen mit einer Problemanalyse aus dem Blickwinkel der Klimaethik, analysierte den Klimawandel im Anschluß an Stephen Gardiner als "perfekten moralischen Sturm", bettete ihre Problemanalyse in einen postkolonialistischen Theorierahmen ein, arbeitete die verschiedenen berührten Gerechtigkeitsebenen heraus und schloss ihre Ausführungen mit möglichen Positionen im Gerechtigkeitsdiskurs. Die anschließende Diskussion vertiefte nicht nur die klimaethische Analyse, sondern versuchte auch, Schlüsse für die juristische Diskussion zu ziehen.

 

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Klimaklagen gegen Private

 

5.6.2023

 

Im dritten Werkstattgespräch der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" führte Prof. Dr. Leonhard Hübner in die vielfältigen dogmatischen Probleme ein, die Klimaklagen gegen Private aufwerfen. Ausgangspunkt der Betrachtungen waren zum einen das niederländische Shell-Urteil, zum anderen der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz. Im Fokus des Vortrags standen sodann die aktuellen CO2-Reduktionsklagen gegen deutsche Automobilhersteller vor deutschen Gerichten. Hübner beleuchtete dabei eingehend die vielfältigen rechtlichen Fragestellungen, die sich im Rahmen der Prüfung von quasinegatorischen Unterlassungsansprüchen, aber auch von deliktischen Schadensersatzansprüchen nach deutschem materiellem Recht stellen. So ging er etwa detailliert auf die Frage nach dem verletzten Recht, auf Probleme im Rahmen der Kausalität und der Rechtswidrigkeit sowie auf Probleme auf Rechtsfolgenseite ein.

 

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Von der Relativierung des nulla-poena-Prinzips

 

30.5.2023

 

Der dritte und abschließende Vortrag der Reihe "(Un-)Recht in Unrechtssystemen" war dem Strafrecht gewidmet. Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli (Universität Hamburg) sprach über die "Relativierung des nulla-poena-Prinzips".

 

Das Gesetzlichkeitsprinzip gilt als rechtsstaatlicher Fundamentalgrundsatz. Es steht an der Spitze des Strafgesetzbuchs (§ 1 StGB) und ist zudem verfassungsrechtlich verankert (Art. 103 Abs. 2 GG). Als Ahnherr des Satzes "nulla poena sine lege" gilt Paul Johann Anselm Feuerbach (1775-1833). Der Referent schilderte eindringlich, dass es bereits unmittelbar nach der "Machtergreifung" aus Anlass des Reichstagsbrands - mit Billigung des Reichsgerichts - zu einer einschneidenden Relativierung des Rückwirkungsverbots kam ("lex van der Lubbe": rückwirkende Anwendung der Todesstrafe für schwere Brandstiftung). Das nunmehr als "liberalistisch" denunzierte Analogieverbot wurde im Jahre 1935 durch die sog. "Analogienovelle" geschliffen. Maßgeblich war fortan nicht mehr der Gesetzeswortlaut, sondern das (vermeintliche) Strafbedürfnis des "gesunden Volksempfindens".

 

In der nachfolgenden, eingehenden Diskussion richteten sich die Fragen der zahlreich erschienenen Studierenden nicht allein auf das NS-Strafrecht, sondern auch auf die Problematik des Gesetzlichkeitsprinzips im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des NS- und DDR-Unrechts.

 

Aufgrund der außerordentlich großen Beteiligung der Studierenden erfährt die Vortragsreihe "(Un-)Recht in Unrechtssystemen" im kommenden Sommersemester eine Fortsetzung.

 

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Klimawandelfolgenrecht

 

15.5.2023

 

Im zweiten Werkstattgespräch der Reihe "Die Klimakrise und das Recht" stellte Prof. Dr. Sina Fontana vor mehr als 60 im Hörsaal anwesenden und via Zoom zugeschalteten Zuschauerinnen und Zuschauern das "Klimawandelfolgenrecht" als analytische Betrachtungsweise mit einheitsstiftender Funktion vor.

 

Diese ergebe sich aus den Auswirkungen des Klimawandels auf eine Vielzahl von Lebensbereichen und ihrer Regelung durch das Recht. Fontana untergliederte das Klimarecht in das Klimaschutzrecht sowie das Klimawandelfolgenrecht und argumentierte, dass das Klimaanpassungsrecht bisher überwiegend umwelt- und infrastrukturrechtlich geprägt sei und sich folglich auf ökologische Aspekte konzentriere. Sie zeigte anhand übergreifender Analysekriterien auf, wie mithilfe der Betrachtungsweise des  Klimawandelfolgenrechts Synergieeffekte und Koordinierungspotentiale genutzt sowie Wechselwirkungen adäquat aufgelöst werden können, um auch soziale und ökonomische Konsequenzen der Erderwärmung in die rechtswissenschaftliche Auseinandersetzung einzubeziehen.

 

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Privatrecht und Privatunrecht

 

15.5.2023

 

Im zweiten Vortrag in der Reihe „Nationalsozialistisches Recht – Rechtspolitik, Rechtsdogmatik, Rechtswissenschaft“ zeigte Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Rückert unter dem Titel „Privatrecht und Privatunrecht“ auf, wie das Zivilrecht von den Nationalsozialisten instrumentalisiert wurde.

 

Nachdem der Referent zunächst die These widerlegte, dass die Zivilrechtsjustiz im NS-Unrechtssystem „standhaft“ geblieben sei, legte er dar, dass der Schwerpunkt des Privatunrechts nicht auf der Gesetzgebung, sondern auf der Rechtsanwendung durch die Justiz gelegen habe. Mithilfe von Generalklauseln und anderen offenen Rechtsbegriffen sowie einer völlig entstellten Zivilrechtsdogmatik und Methodenlehre sei das Zivilrecht auf die Linie nationalsozialistischer Ideologie und Politik gebracht worden. Dieses „Umdenken der Rechtsbegriffe“ (Carl Schmitt) habe zu schlicht „unkorrekter“ Rechtsanwendung und vielfach grob ungerechten gerichtlichen Entscheidungen geführt. Rückert schloss seinen Vortrag mit dem Aufruf an die zuhörenden (Nachwuchs-)Jurist:innen: „Gehorchen Sie dem Gesetz gewissenhaft und loyal und vergessen Sie nicht das Kritische zu kritisieren.“

 

Die sich anschließende intensive Diskussion mit den über 80 Teilnehmenden im Hörsaal und zugeschaltet via Zoom bestehend aus Teilnehmenden am Seminar „(Un-)Recht in Unrechtssystemen“, Lehrenden, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft behandelte unter anderem die sog. Positivismuslegende. Ferner wurde die vielfach ungenügende Behandlung der juristischen Methodenlehre im heutigen Studium des Rechts thematisiert.

 

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Vom Schwinden des Rechts

 

2.5.2023

 

Im ersten Vortrag in der Reihe „Nationalsozialistisches Recht – Rechtspolitik, Rechtsdogmatik, Rechtswissenschaft“ beschrieb Prof. Dr. Horst Dreier unter dem Titel „Vom Schwinden des Rechts“ den Zerfall des Staatsrechts in der Zeit des Nationalsozialismus.

 

Eingangs zeigte der Referent auf, wie Föderalismus, Demokratie, Rechtsstaat und die Grundrechte als die zentralen Elemente des föderalen Verfassungsstaates vom NS-Regime zerschlagen wurden. Dies habe – so Dreier – zu Zerfall und Aushöhlung der Rechtsetzungsinstitutionen geführt und letztlich zu einer vollständigen Verlagerung der Macht vom Reichstag zur Reichsregierung und damit letztlich zu Hitler. Die Vorstellung vom „Willen des Führers“ als einzige wahre Kompetenzquelle habe ihrerseits eine Formindifferenz und schließlich einen Formverlust von Recht und Gesetz nach sich gezogen. Ergebnis von alledem sei der Zerfall des Staatsrechts gewesen, dessen Gehalt auf einen einzigen Satz reduziert worden war: „Es gilt der Wille des Führers.“

 

Die sich anschließende intensive Diskussion mit den über 80 Teilnehmenden im Hörsaal und zugeschaltet via Zoom bestehend aus Teilnehmenden am Seminar „(Un-)Recht in Unrechtssystemen“, Lehrenden, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft konzentrierte sich insbesondere auf die Frage, wie es zu einem solch tiefen „Fall der Staatsrechtswissenschaft“ hatte kommen können.

 

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Erfolgreicher Auftakt eines neuen Lehr- und Veranstaltungsformats

30.3.2023

 

Vom 22. bis 24. März 2023 fand unter Leitung der Professoren Michael Kubiciel und Daniel Wolff die erste Legal Masterclass der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg zum Thema „Verfassung, Verfassungsgericht, Demokratie“ statt. Damit feierte ein neues Lehrformat seine Premiere, das in der deutschen Fakultätslandschaft eine neu- und einzigartige Stellung einnimmt. Im Rahmen der Legal Masterclass wird eine renommierte Persönlichkeit aus der Rechtswissenschaft (der Meister bzw. die Meisterin) mit einer Gruppe von ausgewählten Nachwuchswissenschaftler:innen und besonders interessierten Studierenden ins Gespräch gebracht. Konkret wird über ein von der jeweils eingeladenen Persönlichkeit intensiv und prägend erforschtes Generalthema auf Grundlage von Publikationen des/der Meister:in diskutiert.

 

Meister der ersten Masterclass war Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Grimm, LL.M. (Harvard). Dieter Grimm ist ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld und der HU Berlin, Rektor des Wissenschaftskollegs zu Berlin und langjähriger Gastprofessor an der Yale Law School. Mit ihm konnte nicht nur einer der führenden Denker des Öffentlichen Rechts der Nachkriegszeit, sondern auch ein international und interdisziplinär wahrgenommener Wissenschaftler und public intellectual gewonnen werden.

 

Im Gespräch mit dem Meister behandelten die Schüler:innen über drei Tage hinweg in sechs 90-minütigen Sitzungen aus dogmatischer, theoretischer, historischer und vergleichender Perspektive das Spannungsverhältnis von sowie das Zusammenspiel zwischen Verfassung, Verfassungsgerichtsbarkeit und Demokratie auf nationaler und internationaler Ebene. Grundlage und Ausgangspunkt bildeten hierbei ausgewählte Publikationen des Meisters sowie thesenartige Impulsvorträge der Schüler:innen.

 

Hinzutraten ein gemeinsames Mittag- sowie Abendessen des Meisters, der Schüler:innen und der Organisatoren sowie ein öffentlicher Abendvortrag von Dieter Grimm zum Thema „Geltung und Wirkung – Die Rolle von Grundgesetz und Verfassungsrechtsprechung in der geschichtlichen Entwicklung der Bundesrepublik“. In diesem skizzierte Grimm, in welchem Ausmaß das Grundgesetz Gesellschaft und Politik der Bundesrepublik geprägt hat, ohne dass Historiker:innen diesen Faktor in ihren maßgeblichen Darstellungen der Geschichte der Bundesrepublik angemessen gewürdigt hätten. Vor rund 80 Zuhörer:innen aus Fakultät und Stadtgesellschaft rief er die Geschichtswissenschaften zu einem „constitutional turn“ auf.

 

Insgesamt kann auf drei Tage intensiven Austausches zurückgeblickt werden, die angeregt, inspiriert und begeistert haben. Für die finanzielle Unterstützung der Masterclas seien der Gesellschaft der Freunde der Universität Augsburg sowie der Juristischen Gesellschaft Augsburg e.V. für die freundliche Unterstützung der Veranstaltung herzlich gedankt. Im Frühjahr 2024 soll das Format mit einer Masterclass fortgesetzt werden, die ihren Schwerpunkt im Strafrecht hat.

 

Der Meister der ersten Legal Masterclass, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Grimm, LL.M. (Harvard) © Universität Augsburg

Werkstattgespräch: Digitalisierung und Recht – Alles neu oder nur alter Wein in neuen Schläuchen?

 

1.2.2023


Im dritten und letzten Werkstattgespräch in der Reihe „Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft“ skizzierte Prof. Dr. Benedikt Buchner vor über 30 Teilnehmer:innen im Hörsaal und zugeschaltet via Zoom die Herausforderungen für das Datenschutzrecht, welche sich im Umgang mit großen Digitalkonzernen stellen. Buchner argumentierte, dass die zentralen Problemlagen weniger auf Ebene des materiellen Rechts als auf derjenigen der Durchsetzung des Datenschutzrechts lägen. Vor diesem Hintergrund sei die faktisch bedeutsamste Reform des Datenschutzrechts durch die Datenschutz-Grundverordnung weniger in den durch sie bewirkten letztlich eher überschaubaren materiell-rechtlichen Modifikationen zu finden als in den neuen Sanktionsmechanismen, zu denen gerade auch empfindliche Geldbußen gehören. Angelehnt an Rudolf von Jhering diagnostizierte er zusammenfassend einen bevorstehenden und bisweilen bereits stattfindenden „Kampf um das (Datenschutz-)Recht“.

Universität Augsburg

Werkstattgespräch: Klimaprotest und Strafrecht

 

25.1.2023


Im ersten Werkstattgespräch in der Reihe „Die Klimakrise und das Recht“ setzte sich Prof. Dr. Dr. h. c. Michael Kubiciel mit der strafrechtlichen Dimension der aktuellen Klimaproteste und im Besonderen mit der dogmatischen Konstruktion des „Klimanotstands“ durch das Amtsgericht Flensburg in dessen Urteil vom 7. November 2022 auseinander.

 

Nachdem zunächst die besondere Beziehung zwischen zivilem Ungehorsam und strafrechtlicher Sanktionierung dargestellt wurde, ging Kubiciel auf das Urteil des Amtsgerichts Flensburg ein, in dem mithilfe der dogmatischen Konstruktion eines „Klimanotstands“ ein tatbestandlicher Hausfriedensbruch gerechtfertigt worden war. Der Referent betonte, dass die Argumentation des Gerichts ein schwerwiegendes Problem nach sich ziehe. Denn wenn ein überindividuelles Rechtsgut wie das vom Amtsgericht Flensburg bemühte „humane Klima“ grundsätzlich als notstandsfähig angesehen werde, setzte sich dieses gegenüber konkurrierenden Rechtsgütern auf der Ebene der Interessenabwägung nahezu ausnahmslos durch. Ein gewichtigeres Rechtsgut als die Existenzbedingung zukünftiger Generationen sei nämlich kaum vorstellbar. Der damit drohenden Ausuferung des Notstandsrechts habe das Amtsgericht auch bei der Prüfung der weiteren Voraussetzungen des § 34 StGB nicht konsequent entgegengewirkt. Im Gegenteil. So hielt es das Amtsgericht Flensburg für die Erforderlichkeit der Notstandshandlung für ausreichend, wenn die Tathandlung nur in Kumulation mit tatsächlich oder potenziellen Verhaltensweise Dritter einen erforderlichen Beitrag leisten kann. Dies führe – so Kubiciel – die Erforderlichkeitsprüfung ad absurdum.

 

Kubiciel argumentierte auf, dass das vom Amtsgericht Flensburg postulierte Notstandsverständnis missbrauchsanfällig sei, könne es doch durch weniger legitime politische Bewegungen, als es die Klimabewegung sei, übernommen und für ihre jeweiligen politischen Zwecke genutzt werden. Er warnte vor einer Erosion der (Straf-)Rechtspflege für den Fall, dass sich ihre Vertreter:innen dezidiert politischen Programmatiken verschreiben, seien diese auch noch so ehrenwert.

 

In der anschließenden lebhaften Diskussion mit den über 80 Teilnehmer:innen im Hörsaal und zugeschaltet via Zoom bestehend aus Lehrenden, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft wurde dem Referenten überwiegend dahingehend beigepflichtet, dass die persönliche Einstellung oder Sympathie zu den Protesten der Klimaaktivist:innen keinen Einfluss auf die rechtliche Bewertung nehmen dürfe. Auf die Nachfrage, ob unsere Regierungsform überhaupt den Anforderungen der Klimakrise gewachsen sei, schloss Kubiciel mit dezidiert optimistischen Ausführungen: Die Geschichte zeige, dass die Demokratie deutlicher resilienter sei als bisweilen angenommen. Und auch wenn Entscheidungen bisweilen Zeit bräuchten, so würden sie – einmal getroffen – deutlich nachhaltig ausfallen und von der Gesellschaft besser akzeptiert werden, als dies etwa in autoritären oder totalitären Regimen der Fall sei.

Universität Augsburg

Werkstattgespräch: Das Internationale Privatrecht der Digitalisierung

 

14.12.2022


Im zweiten von drei Werkstattgesprächen in der Reihe „Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft“ zeigte Prof. Dr. Tobias Lutzi die digitalisierungsbedingten Herausforderungen für das Internationale Privatrecht auf und stellte anschließend Lösungsansätze vor. Im Vortrag selbst sowie auch in der lebhaften Diskussion mit den etwa 30 Teilnehmer:innen bestehend aus Professoren, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft zeigte sich, dass die bisherigen gesetzgeberischen und höchstrichterlichen Problemlösungsangebote nicht hinreichend sind. Über den genauen rechtspolitischen und rechtsdogmatischen „way forward“ konnte allerdings unter den Diskutanten (noch) kein Einvernehmen erzielt werden. Die Diskussion wird aber sicherlich im nächsten Werkstattgespräch am 1.2.2023 fortgesetzt werden.

 

© Universität Augsburg

Werkstattgespräch: Praxisperspektiven auf Forschung und Lehre zum Recht der Digitalisierung

 

8.11.2022


Im ersten von drei Werkstattgesprächen in der Reihe „Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft“ trugen Dr. Andreas Katzer (Sonntag & Partner) und Dr. Sebastian Kraska (IITR Datenschutz GmbH) Praxisperspektiven auf Forschung und Lehre zum Recht der Digitalisierung vor und diskutierten mit den etwa 30 anwesenden Teilnehmer:innen, bestehend aus Professoren, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft. Es zeigte sich, dass die facettenreiche Digitalisierung große und bislang noch nicht bewältigte Herausforderungen an Lehre und Forschung des Rechts stellt. Die Diskussion zu diesem Thema wird in den folgenden Werkstattgesprächen fortgesetzt werden, die am 14.12.22 und am 1.2.23 stattfinden werden.

 

Universität Augsburg

Vortrag: Absonderlichkeiten infektionsschutzrechtlicher Absonderungen

 

7.11.2022


Auf der von Frau Prof. Dr. Andrea Kießling organisierten inter- und intradisziplinären Tagung „Quarantäne“ hielt Herr Wolff am 3. November 2022 in Frankfurt am Main einen Vortrag mit dem Titel „Absonderlichkeiten infektionsschutzrechtlicher Absonderungen“, in dem er Absonderungen aus verwaltungsrechtlicher, verfassungsrechtlicher und rechtspolitischer Perspektive beleuchtete. Eine ausführliche Schriftfassung des Vortrags wird in Co-Autorenschaft mit Clara Folger im Jahr 2023 in der Zeitschrift Verwaltungsarchiv und in einem von Andrea Kießling herausgegebenen Tagungsband erscheinen.

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Veranstaltungsbericht: Bundesverfassungsrichterin Wiltraut Rupp-von Brünneck

 

2.11.2022


Anlässlich der seit dem Jahr 2021 bestehenden geschlechterparitätischen Besetzung des Bundesverfassungsgerichts und in Anknüpfung an eine vorangegangene Vortragsveranstaltung zum Thema „Frauen an Verfassungsgerichten“ im Juni 2022 wurde der Blick auf die weibliche Seite der Verfassungsgerichtsbarkeit nun mit einer Retrospektive komplettiert. Herr Jun.-Prof. Dr. Fabian Michl von der Universität Leipzig referierte auf Einladung von [fam] und Herrn Prof. Dr. Daniel Wolff am 2.11.2022 zum Thema „Ein Juristinnenleben für Gleichberechtigung, Sozialstaat und Demokratie – Bundesverfassungsrichterin Wiltraut Rupp-von Brünneck (1912-1977)“ vor mehr als 70 Teilnehmer:innen. Michl portraitierte die von 1963 bis zu ihrem Tod als zweite Richterin des Bundesverfassungsgerichts amtierende Richterin, die erste Karriereschritte in der Zeit des Nationalsozialismus gemacht hatte, und stellte vor dem Hintergrund biographischer Prägungen und Ambivalenzen den Einfluss der Ausnahmejuristin auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts heraus. Im Anschluss an den Vortrag stand, moderiert von der fam-Sprecherin Sophie Borchert, der Raum für Fragen und Diskussionen offen, der vom Publikum rege genutzt wurde.

Universität Augsburg

Vortrag: One size fits all? Criteria for assigning tasks to urban and rural local governments


20.10.2022


Herr Wolff hat am 13. Oktober 2022 auf der Mid-term Conference des EU-Projekts „Local Government and the changing urban-local interplay” (logov-rise.eu) einen Vortrag mit dem Thema “One size fits all? Criteria for assigning tasks to urban and rural local governments” gehalten, in dem er ein rechtsordnungsübergreifendes Konzept für die Zuordnung von Kompetenzen zu Kommunen entwickelte.

LOGOV

Werkstattgespräch: Corona vor Gericht

 

13.7.2022


Die Corona-Pandemie hat unseren Alltag abrupt, tiefgreifend und langanhaltend verändert. Die meisten staatlichen Eindämmungsmaßnahmen wurden gerichtlich angegriffen – angefangen von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen über Versammlungsverbote und Geschäftsschließungen bis hin zu den 2G/3G-Regeln.


Vor diesem Hintergrund fand am 13.7. ein von Phillip Hellwege und Daniel Wolff organisiertes und gemeinsam mit der Juristischen Gesellschaft Augsburg veranstaltetes Werkstattgespräch zum Thema "Corona vor Gericht – Die Pandemie aus der Perspektive der Verwaltungsgerichtsbarkeit" an der Juristischen Fakultät statt. Der Referent, Dr. Philip Hahn, Richter am für das Infektionsschutzrecht zuständigen 20. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, erläuterte, wie die Pandemie den Arbeitsalltag des Verwaltungsgerichtshofs geprägt hat, wie sich das Mit- und (bisweilen) Gegeneinander von Rechtsprechung, Politik, Verwaltung und Rechtswissenschaft in der Krise dargestellt hat, und welche Lehren aus der Pandemie für die (Verwaltungs-) Gerichtsbarkeit zu ziehen sind. Die sich aus Professor:innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft zusammensetzenden über 40 Teilnehmer:innen erlebten einen facettenreichen Vortrag, an den sich eine engagierte Diskussion anschloss.

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Veranstaltungsbericht: Frauen am Bundesverfassungsgericht


22.6.2022


Seit dem vergangenen Jahr setzt sich das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal in seiner Geschichte aus mehr weiblichen als männlichen Richter*innen zusammen. Das nahm die Juristische Fakultät zum Anlass, um im Rahmen einer von dem Netzwerk „[fam] – Frauen arbeiten miteinander“ und Prof. Dr. Daniel Wolff organisierten sowie von der Juristischen Gesellschaft Augsburg e.V. unterstützten Veranstaltung über Geschichte, Verdienste und Einfluss von Frauen am Bundesverfassungsgericht nachzudenken. Es war gelungen, die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts und emeritierte Professorin der Universität Bielefeld, Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Gertrude Lübbe-Wolff als Referentin zu gewinnen. Nach einem Grußwort von Frau Prof. Dr. Martina Benecke, der Frauenbeauftragten der Fakultät, hielt Frau Lübbe-Wolff einen engagierten, durch empirische Studien, rechtsvergleichende Überlegungen und persönliche Erfahrungen fundierten Vortrag zum Thema „Frauen an Verfassungsgerichten – Was hängt an ihrer Präsenz?“. Der Gedankenreichtum des Vortrags motivierte die insgesamt 80 Präsenz- und Zoom-Teilnehmer*innen zu facettenreichen Fragen und Stellungnahmen, sodass sich im Anschluss an den Vortrag eine spannende Diskussion entwickelte.

 

 

Video zur Veranstaltung

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Vortrag: Recht und Unrecht - Verantwortung von Jurist:innen


2.6.2022


Herr Wolff hat am 2.6.2022 an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz im Rahmen der Vortragsreihe "Recht und Unrecht - Verantwortung von Jurist:innen" einen Vortrag zur Rehabilitierung der nach § 175 StGB verurteilten homosexuellen Männer gehalten. Gegenstand von Vortrag und Diskussion waren die Geschichte des § 175 StGB, die Entwicklung der politischen Rehabilitierungsdebatte sowie deren verfassungsrechtliche Dimension.

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Filmvorführung und Diskussion: RGB – Ein Leben für die Gerechtigkeit


2.5.2022


Herr Wolff hat für die Juristische Fakultät der Universität Augsburg und für die Juristische Gesellschaft Augsburg an einer gemeinsam mit dem Katholischen Deutschen Frauenbund (Stadtverband Augsburg) organisierten Veranstaltung zum Thema „RGB – Ein Leben für die Gerechtigkeit“ mitgewirkt. Die Teilnehmer:innen sahen sich zunächst gemeinsam den preisgekrönten Dokumentarfilm über Ruth Bader Ginsburg an, eine 2020 verstorbene Richterin des Supreme Court der Vereinigten Staaten von Amerika. Im Anschluss diskutierte Herr Wolff gemeinsam mit der stellvertretenden Vorsitzenden des Katholischen Frauenbunds in Bayern, Frau Sabine Slawik, und den Teilnehmer:innen über gesellschaftliche Transformation durch Rechtsprechung, Besonderheiten des US-amerikanischen Rechtssystems und den Faktor Mensch bei der Rechtsanwendung.

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Vortrag: Lernen im juristischen Studium


27.4.2022


Zu Beginn des Sommersemesters 2022 hat Herr Wolff einen Vortrag gehalten, der auf Grundlage empirischer Studien zum Lernprozess in- und außerhalb des juristischen Studiums Strategien und Methoden für das individuelle Lernen zum Inhalt hatte. Da das individuelle Lernen immense Bedeutung für den Studienerfolg hat und Studierenden bislang dafür kaum Anleitung gegeben wurde, versucht der in Zukunft regelmäßig zu haltende Vortrag eine Lücke im bisherigen Curriculum zu schließen und den Studierenden Hilfestellung für eine strukturierte, entspannte und erfolgreiche Examensvorbereitung ab dem ersten Semester zu geben. Das vortragsbegleitende Skript kann dauerhaft auf der Homepage der Juniorprofessur (unter "Lehrveranstaltungen") abgerufen werden.

 

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Vortragsabend: Verfassungsjubiläum und Jubiläumsverfassung


27.1.2022


Am 27.1.2022 moderierte Herr Wolff einen von ihm initiierten und von ihm sowie den Kollegen Lindner und Wollenschläger organisierten Vortrags- und Diskussionsabend zum 75. Jubiläum der Bayerischen Verfassung, an dem der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Herr Dr. Hans-Joachim Heßler, der Richter des Bundesverfassungsgerichts und Ordinarius an der LMU München Herr Prof. Dr. Peter M. Huber sowie - ebenfalls von der LMU München - Frau Prof. Dr. Birgit Schmidt am Busch, LL.M. (Iowa) referierten und zu dem etwa 240 Gäste aus Verwaltung, Gerichtsbarkeit und Wissenschaft angemeldet und via Zoom zugeschaltet waren. Themen des Abends waren unter anderem, welche rechtliche und praktische Bedeutung die Bayerische Verfassung im Laufe der letzten 75 Jahre im Freistaat Bayern sowie im deutschen Bundesstaat entfaltet hat, welche Besonderheiten sie auszeichnen und wie es um ihre Zukunft bestellt ist. In absehbarer Zeit wird ein Tagungsbericht zu dieser Veranstaltung in den Bayerischen Verwaltungsblättern erscheinen. Ein Tagungsband, der die Referate des Abends enthält, ist ebenfalls in Arbeit.

M. Ihn-Danner

Proseminar/Seminar: Verfassungskonflikte polarisierter Gesellschaften


25.1.2022


Polarisierung. Kaum ein Konzept wurde in letzter Zeit häufiger für den Zustand der deutschen und vieler weiterer westlicher Gesellschaften verwendet. Während ein gewisser Grad an Polarisierung im Sinne eines lebendigen Pluralismus wichtig für erkennbare Unterschiede in der politischen Debatte ist, sind starke Polarisierungen, bei denen sich Teile der Bevölkerung verständnis- sowie kompromisslos und damit letztlich unversöhnlich gegenüberstehen, für ein demokratisches Gemeinwesen zumindest nicht unproblematisch.


Das Seminar widmet sich den die Gesellschaft vermeintlich und tatsächlich spaltenden Konflikten aus der Perspektive der Verfassungsrechtswissenschaft, verstanden hier als die Summe dogmatischer, theoretischer, philosophischer, historischer und vergleichender Zugänge zum Verfassungsrecht. Etliche der zentralen gesellschaftlichen Streitfragen, angefangen bei der Frage nach der gerechten Verteilung des gesellschaftlichen Wohlstands über die Migrationspolitik bis hin zur Thematik des Klimaschutzes, werden nämlich auch und gerade verfassungsrechtlich formuliert, diskutiert und entschieden.

 

Details zum Seminar finden Sie in der ausführlichen Seminarankündigung.

Deutschlandfunk Kultur/Getty Images/DigitalVision Vectors/smart

Vortrag: Qualitätsstandards rechtswissenschaftlicher Forschung


8.12.2021


Herr Wolff hat im Rahmen des Graduiertenzentrums der Juristischen Fakultät vor Promovierenden aller drei Fachsäulen einen Themenvortrag mit dem Titel „Qualitätsstandards rechtswissenschaftlicher Forschung“ gehalten. Diskutiert wurde darüber, warum es keine konzertierten Qualitätskriterien in der Rechtswissenschaft gibt, welche Qualitätskriterien gleichwohl maßgeblich sind bzw. sein sollten und welche Möglichkeiten indirekter Qualitätsmessung es gibt.

Wikimedia Commons

Proseminar/Seminar: Zeit für ein neues Grundgesetz?


14.7.2021


Im Wintersemester 2021/2022 bietet Herr Wolff ein Pro- und Schwerpunktbereichsseminar zum Thema "Zeit für ein neues Grundgesetz?" an. Das Seminar richtet sich sowohl an Studierende im Grundstudium, die ihre propädeutische Seminarleistung erbringen wollen als auch an Studierende des Schwerpunktbereichs IX (Grundlagen des Rechts).

 

Weitere Informationen erhalten Sie in der Seminarausschreibung.

Bundeszentrale für politische Bildung

Vortrag: Lehren aus der Pandemie für die Rechtswissenschaft


10.11.2021


Herr Wolff hat am 10. November im Rahmen der Ringvorlesung „Krisenresilienz des Rechts? Lehren aus der Coronakrise“ der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg einen Vortrag zum Thema „Alles neu oder alles wie gehabt? Inhalte, Formate und Methoden rechtswissenschaftlicher Forschung und Ausbildung nach der Pandemie“ gehalten. Konkret wurde analysiert, wie sich „die Rechtswissenschaft” in der Krise geschlagen hat, welche Stärken und Schwächen rechtswissenschaftlicher Forschung und Lehre sich gezeigt haben und welche Reformvorschläge sich daraus ableiten lassen.

© Universität Augsburg

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