Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Bitte beachten Sie, dass für einen beeinträchtigungsbedingten Nachteilsausgleich die entsprechende Genehmigung des betreffenden Prüfungsausschusses vorgelegt werden muss (Beantragung über das Prüfungsamt mit Vorlage eines Attestes sowie ggf. eines unterstützenden Schreibens des Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, Prof. Dr. Oberdorfer). Informieren Sie sich über hilfreiche Kontaktadressen zur Gewährung von Nachteilsausgleichen.
Bitte informieren Sie frühzeitig im Semester - spätestens während der STUDIS-Anmeldephase - das Sekretariat des Modulbeauftragten, um rechtzeitig entsprechende Voraussetzungen für Sie schaffen zu können.