Prüfungsrelevantes

Sprachnachweise - Magister Theologiae

Informationen für Studierende des Magister Theologiae

 

Für das Studium Magister Theologiae benötigen Sie Nachweise über Kenntnisse in folgenden Sprachen:

 

• Latein (Latinum)    • Alt-Griechisch (Graecum)     • Hebräisch (Hebraicum)


Sprachnachweise - Anmeldung zur Prüfung:

 

1) Legen Sie Ihre Sprachnachweise (Kopien der Zeugnisse) im Zentralen Prüfungsamt bei Frau Annemarie Leichtle zur Anerkennung vor. Beantragen Sie ggf. eine Dispens von Sprachnachweisen für die noch nicht abgelegten Sprachprüfungen:

Antrag auf Dispens von Sprachnachweisen.pdf . Zur Anerkennung von auswärtig erbrachten Sprachleistungen verwenden Sie bitte das folgende Formular:

Antrag auf Anerkennung von auswaertig erbrachten Sprachleistungen im Studiengang Mag. theol..pdf .

 

2) Melden Sie sich mit dem Formblatt Anmeldung zur Prüfung im Modul KTH-0100 im Sekretariat des Modulbeauftragen (Prof. Dr. Erasmus Gaß) zur Teilnahme an der Prüfung an:

Prüfungsanmeldung-KTH-0100.pdf .

 

3) Tragen Sie sich in Studis zur Prüfung ein.


Weitere Informationen zur Dispens:

 

Die zeitlich befristete Dispens wird in der Regel bis zum Beginn des 5. Fachsemesters (konkret: 31. Oktober) gewährt und ermöglicht Ihnen eine Ablegung der Prüfung im o.g. Modul vor dem Erwerb aller notwendigen Sprachnachweise. Eine einmalige Verlängerung dieser Dispens - längstens bis zum Ende des 6. Fachsemesters - ist möglich.


Bitte stellen Sie die Anträge auf Dispens frühzeitig, d.h. mindestens vier Monate vor Ablegung der Prüfung, so dass ausreichend Zeit zur Prüfung Ihrer Unterlagen bleibt. Prüfungen zum Modul KTH-0100 finden zweimal im Jahr statt (Oktober / April).

 

Eine Verlängerung der Dispens aufgrund der Corona-Semester ist auf Antrag beim Prüfungsausschuss des Magister Theologiae möglich.


Ohne Sprachnachweise bzw. Dispens kann keine Prüfung im KTH-0100 abgelegt werden.

Prüfungsanmeldung

Termine:

 

Hebraicum: letzter Meldetermin zur Prüfung ist der 31.01.25

 

Die schrifltiche und mündliche Prüfung findet zu Beginn des SoSe 2025 statt.

   

 

 

Prüfung Grundkurs Hebräisch: letzter Meldetermin zur Prüfung ist der 15.11.24

 

Die schriftliche und mündliche Prüfung findet am Ende des WS 2024/25 statt.

   

 

 

Anmeldung:
 

 

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zur Sprachprüfung Hebräisch nicht über STUDIS sondern über das Zentrale Prüfungsamt (Frau Leichtle, Gebäude A Raum 2079) erfolgt.

 

Melden Sie sich bitte mit dem entsprechenden Anmeldeformular bei Frau Leichtle im Prüfungsamt an (das Formular finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes) und fügen Sie auch eine Immatrikulationsbescheinigung bei.

 

 

Annemarie Leichtle
Studiengänge der Katholisch-Theologischen Fakultät
Referat I/5 Zentrales Prüfungsamt B

E-Mail:

Hilfsmittel

Für die schriftlichen Sprachprüfungen in Hebräisch sind folgende Wörterbücher als Hilfsmittel zugelassen:

  • Wilhelm Gesenius, Hebräisches und Aramäisches Handwörterbuch über das Alte Testament, Berlin u.a. 182012.
  • Walter Baumgartner und Ludwig Koehler, Hebräisches und Aramäisches Lexikon zum Alten Testament, Leiden 31995.

Weiterhin ist nachwievor zugelassen:

  • Wilhelm Gesenius, Hebräisches und aramäisches Handwörterbuch über das Alte Testament, Berlin u.a 171962.

Prüfungsordnung

Die Sprachprüfungen im Fach Hebräisch folgen der Prüfungsordnung für die akademischen Prüfungen in Latein, Griechisch und Hebräisch (Grundkurs-Hebräisch und Hebraicum) an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Augsburg vom 23. November 2011

Prüfungseinsicht

Anders als die Prüfungsleistungen der modularisierten Studiengänge, sind die Klausuren im Rahmen der Sprachprüfung Hebräisch nicht an der Fakultät einzusehen.

 

Die Prüfungsunterlagen werden im zentralen Prüfungsamt der Universität Augsburg aufbewahrt und sind dort einzusehen. Ansprechpartner für die Einsicht in die Prüfungsunterlagen ist das Zentrale Prüfungsamt, Frau Leichtle.

Annemarie Leichtle
Studiengänge der Katholisch-Theologischen Fakultät
Referat I/5 Zentrales Prüfungsamt B

E-Mail:

Anerkennung

Prüfungsleistungen in Latein, Griechisch und Hebräisch, die Sie an der Schule oder einer anderen universitären Einrichtung erworben haben, können auf Antrag anerkannt werden. Reichen Sie hierzu bitte das folgende Antragsformular mit allen Nachweisen beim Zentralen Prüfungsamt (Frau Leichtle) ein.

 

Zuständig für die Anerkennung der Sprachleistungen ist in der Regel der Prüfungsausschuss für den Studiengang Magister Theologiae. Für Anerkennungen im Rahmen des Studiums "Lizentiat der katholischen Theologie" ist der Lizentiatsprüfungsausschuss zuständig, für Anerkennungen im Rahmen des Promotionsstudiums der Promotionsausschuss.

Annemarie Leichtle
Studiengänge der Katholisch-Theologischen Fakultät
Referat I/5 Zentrales Prüfungsamt B

E-Mail:

Dispens

Sollten Sie zur Ablegung der Prüfung KTH-0100 eine zeitlich befristete Dispens oder eine Dispens vom Hebraicum beantragen, reichen Sie bitte das folgende Formular mit allen Unterlagen beim Zentralen Prüfungsamt (Frau Leichtle) ein.

 

Zuständig für die Dispensierung ist der Sprachleistungen ist in der Regel der Prüfungsausschuss für den Studiengang Magister Theologiae. Für Dispensierungen im Rahmen des Studiums "Lizentiat der katholischen Theologie" ist der Lizentiatsprüfungsausschuss zuständig, für Dispensierungen im Rahmen des Promotionsstudiums der Promotionsausschuss.

Annemarie Leichtle
Studiengänge der Katholisch-Theologischen Fakultät
Referat I/5 Zentrales Prüfungsamt B

E-Mail:

Informationen für Gasthörer

Die Teilnahme von Gasthörerinnen und Gasthörern an Lehrveranstaltungen in Hebräisch ist nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Dozenten möglich. Sie setzt darüber hinaus die Immatrikulation als Gasthörer voraus. Diese ist im Kurs nachzuweisen.

 

Der Erwerb von Leistungsnachweisen ist nicht möglich.

Suche