Das Bild zeigt die Referenten und Referentin der Veranstaltung DPM 2019 sowie die Organisatoren Prof. Güthoff und Dr. Selge
ReferentInnen und Organisatoren DPM 2019 (Regina Schwarz / Fach Kirchenrecht)

 

 

25 Jahre „De Processibus Matrimonialibus“

 

Am 21. und 22. November 2019 fand „De Processibus Matrimonialibus“ (kurz „DPM“) im Italienischen Kulturinstitut in München statt. Seit 25 Jahren treffen sich Wissenschaftler, Kanonisten und Studierende einmal im Jahr im Rahmen von DPM, um sich über aktuelle Entwicklungen im Eheprozessrecht zu informieren und in regen Austausch miteinander zu treten. 1994 fand DPM erstmals statt und war zunächst als Fortbildung für das Gerichtspersonal gedacht. Inzwischen ist DPM eine in Wissenschaftskreisen anerkannte sowie bei Teilnehmenden beliebte Veranstaltung zur Vertiefung der Kenntnisse im Eheprozessrecht geworden. Studierende haben zudem die Möglichkeit, einen Seminarschein zu erwerben und sich um den DPM-Studierendenpreis zu bewerben, der in diesem Jahr zweifach vergeben wurde.

 

Nach einer feierlichen Eröffnung durch Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff und einem kurzen Rückblick auf 25 Jahre DPM hielt Prof. Dr. Christoph Ohly aus Trier das erste Fachreferat. Sein Thema lautete: Das Motu Proprio Vos estis lux mundi – Perspektiven und Anmerkungen. Er stellte das Motu Proprio vor und zeigte den Wandel der Kirche im Umgang mit den Missbrauchsfällen auf. So fand unter anderem eine Ausweitung der Gruppe möglicher Opfer auf Schutzbefohlene statt, also auch auf volljährige Novizen oder Seminaristen.

Im zweiten Referat mit dem Titel: Concordantia discordantium canonum oder warum die Gesetzgebungstechnik des Heiligen Stuhls zu Beginn des 21. Jahrhunderts einen neuen Gratian bräuchte nahm Generalvikar Offizial Prälat Dr. Markus Walser die päpstliche Gesetzgebung genau unter die Lupe. Er stellte fest, dass die Gesetzgebungstechnik des Apostolischen Stuhls sowohl was die Entstehung der Gesetze angeht, aber auch, was die Art und Weise der  Promulgation betrifft, Verbesserungspotential hätte. Zwar rechne er in naher Zukunft nicht damit, dass sich die momentane Praxis des Heiligen Stuhls grundlegend ändere, dennoch appellierte er an den wissenschaftlichen Nachwuchs, das Kirchenrecht eifrig zu studieren und sich intensiv mit der Gesetzgebungstechnik zu befassen, um das entsprechende Werkzeug parat zu haben, wenn es gebraucht und angefragt werde.

Den Nachmittag eröffnete Dr. Melanie-Katharina Kraus aus Rottenburg. Sie stellte Überlegungen zur Abschaffung der obligatorischen II. Instanz durch das Motu Proprio Mitis Iudex Dominus Iesus an. Vor allem wies sie auf die erhöhte Verantwortung in der ersten Instanz hin, die sich schon alleine daraus ergebe, dass das Urteil nicht mehr per se überprüft werde. Es sei nicht selten vorgekommen, dass ein zweitinstanzliches Urteil vom Urteil erster Instanz abgewichen sei. Umso größer sei in Folge dessen nun die Verantwortung des Ehebandverteidigers.

Prof. Dr. Thomas Meckel sprach anschließend zu Ehe, Familie und Ehevorbereitung in verfassungsrechtlicher Perspektive. Er brachte unter anderem die Frage auf, ob man die Ehevorbereitung intensivieren und verpflichtend machen könne, was einerseits wünschenswert wäre, andererseits dem Grundrecht auf Ehe zuwiderlaufen würde. So bleibe nur, Ehevorbereitungskurse möglichst attraktiv zu gestalten und dafür zu werben.

Anschließend wurden die 25 Jahre DPM bei einem kleinen Sektempfang gefeiert, jedoch nicht ohne vorher Professor Güthoff herzlich zu danken, ohne dessen großartiges Engagement DPM nicht möglich wäre.

 

Der Freitagvormittag begann mit einem Beitrag von P. Dr. Dr. Noach Heckl zum Thema Der Kirchenaustritt im kanonischen Eherecht – Anmerkungen zur eherechtlichen Praxis in Deutschland. Der Kirchenaustritt sei nicht unbedingt ein tatsächlicher Trennungswille von der Kirche, allerdings werde der Austritt vor dem Staat mit dem Glaubensabfall gleichgesetzt. Ist nur einer der Nupturienten aus der Kirche ausgetreten, sei eine kirchliche Trauung unter den gleichen Bedingungen möglich, wie bei einer religionsverschiedenen Ehe, anders sehe die Situation aus, wenn beide aus der Kirche ausgetreten seien. Die Motive des Kirchenaustritts spielen dabei keine Rolle, so P. Dr. Dr. Noach Heckl.

Anschließend referierte RA Christoph Lerg über Die Aufwertung der Parteiaussagen durch das Motu Proprio Mitis Iudex Dominus Iesus aus Sicht des Anwaltes. Er wies unter anderem darauf hin, dass ein gerichtliches Geständnis normalerweise der eigenen Intention, des eigenen Interesses, entgegenstehe. Anders sei die Situation im kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren. Nach allen Vorträgen gab es die Möglichkeit zur Diskussion, die gerne wahrgenommen wurde und an der sich sowohl Studierende als auch Kanonisten aus Wissenschaft und Gerichtspraxis beteiligten.

 

Am Ende der Veranstaltung galt es noch, die Gewinner des diesjährigen DPM-Studierendenpreises zu verkünden und sie mit einem Applaus und einer Urkunde für ihre Leistung auszuzeichnen. Der Preis wurde in diesem Jahr doppelt vergeben. Anna-Maria Bader aus Augsburg gewann ihn für ihr Abstract und Poster zum Ehebandverteidiger und dessen veränderte Bedeutung seit 2015, Veronika Laußer aus Eichstätt für ihre Arbeit zum Privilegium Paulinum. Ausschlaggebend bei der Bewertung waren die inhaltliche Qualität des Abstracts, eine gute Darstellung des Themas auf einem wissenschaftlichen Poster sowie die gute und überzeugende Präsentation.

Alle Referate werden in DPM  27 (2020) veröffentlicht und können dort nachgelesen werden.

 

Bericht: Regina Maria Schwarz

 

Kontakt

e-Mail: dpm@kthf.uni-augsburg.de

Tel.:     +49 (0)821-598-2777 bzw. -2720

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