Prüfungsrelevantes
Allgemeine Hinweise
Beachten Sie bitte die allgemeinen Informationen der Fakultät zu Prüfungen (Formalia, Termine...), die Sie hier finden.
Jeder wissenschaftlichen Arbeit an der Fakultät ist die von der KThF vorgesehene Selbstständigkeitserklärung beizufügen, die Arbeit eigenständig und unter Angabe aller Quellen verfasst zu haben.
Bitte beachten Sie die Festlegung zur Wiederholungsmöglichkeit von Seminararbeiten im Rahmen der Hinweise der Fakultät, die zudem Informationen zu Terminen/Fristen und Formalia enthalten.
Voraussetzung für die Einreichung ist wie gewohnt die vorherige Anmeldung in STUDIS (Anmeldezeitraum beachten)!
Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Bitte beachten Sie, dass für einen beeinträchtigungsbedingten Nachteilsausgleich die entsprechende Genehmigung des betreffenden Prüfungsausschusses vorgelegt werden muss (Beantragung über das Prüfungsamt mit Vorlage eines Attestes sowie ggf. eines unterstützenden Schreibens des Behindertenbeauftragten für die Studierenden, Prof. Dr. Oberdorfer.
Bitte informieren Sie frühzeitig im Semester - spätestens während der STUDIS-Anmeldephase - das Sekretariat des Modulbeauftragten, um evtl. zeitliche bzw. räumliche Vorkehrungen treffen zu können.
Prüfungseinsicht
Die Möglichkeit zur Prüfungseinsicht besteht meist im ersten Drittel des Folgesemesters. Genauere Informationen werden hier zu gegebener Zeit kommuniziert.
Module und Prüfungsmodalitäten
KTH-2000 Klausur (Modulbeauftragter: Prof. Ostheimer, Professur Christliche Sozialethik)
Stoffeingrenzung für das Prüfungsfach Moraltheologie: Vorlesung Ethik des Lebens II: Ethische Problemfelder am Ende des Lebens
KTH-2800 Klausur 180 Min.
Die zu prüfenden Fächer werden zwei Wochen vor dem Klausurtermin bekannt gegeben.
KTH-5500 Klausur 120 Min.
Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Formblatt. Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formblatt unmittelbar nach Ihrer Anmeldung in Studis im Sekretariat Lst. Moraltheologie ein (per Mail oder Ausdruck).