Förderung von Verbundprojekten
Dieses Förderinstrument soll gezielt die Einwerbung von aussichtsreichen hochkompetitiven Drittmittelanträgen, vor allem in Forschungsverbünden, unterstützen. Bevorzugt werden vor allem Antragstellungen bei DFG, BMBF, anderen Bundes- oder Landesministerien, EU, sowie hochrangigen Stiftungen (Gewichtung nach Bayern-LOM mindestens zweifach, siehe Liste im Download-Bereich).
Wenn Sie eine Antragstellung bei einem hochkompetitiven Drittmittelgeber planen oder Sie in die Organisation eines Verbundprojektantrages eingebunden sind und dabei Freiräume benötigen, sprechen Sie uns an, damit wir Möglichkeiten der Unterstützung mit Ihnen gemeinsam erarbeiten können. Bei zweistufigen Verfahren ist eine Förderung nach Erreichung der zweiten Stufe (Aufforderung zum Vollantrag) möglich.
Ihr Konzept der Antragstellung stellen Sie zusammen mit den Unterstützungsbedarfen dem erweiterten Dekanat vor. Bei positiver Bewertung trifft der Fakultätsrat die Entscheidung über die Förderung auf Basis der Empfehlung des Erweiterten Dekanats. Die Förderung erfolgt rückwirkend, d.h. nach der bestätigten Einreichung des Antrags beim Drittmittelgeber.
Die Förderung kann ganzjährig beantragt werden.
Bitte beachten Sie bei der Zeitplanung aufgrund des erforderlichen Gremiendurchlaufs eine entsprechende Vorlaufzeit.