8. Öffentlich wissenschaftliches Kolloquium
Öffentlich Wissenschaftliches Kolloquium
- Liegen die Gutachten zur Habilitationsschrift vor, lädt die Dekanin/der Dekan auf Vorschlag des Fachmentorats die Habilitandin/den Habilitanden ein zur wissenschaftlichen Aussprache (Kolloquium). Das wissenschaftliche Kolloquium ist öffentlich. Der/die Vorsitzende des Fachmentorats oder eine Vertreterin oder ein Vertreter leitet die Aussprache.
- Gegenstand ist der Inhalt der Habilitationsarbeit. Der erste Teil des Kolloquiums besteht aus der Vorstellung der Habilitationsarbeit in Form eines Vortrages (20 Minuten) sowie einer wissenschaftlichen Aussprache zum Habilitationsthema (20-30 Minuten). Die Gesamtdauer des Kolloquiums soll 60 Minuten nicht überschreiten.
- Die Beurteilung des Kolloquiums durch das Fachmentorat geht in die Bewertung der Habilitationsleistung ein.
- Erscheint die Habilitandin/der Habilitand unentschuldigt nicht zum Kolloquium, erhält sie/er einen Ersatztermin. Erscheint sie/ er auch an diesem zweiten Termin unentschuldigt nicht, wird das Verfahren eingestellt.