Bachelorstudiengang Hebammenwissenschaft
Der Beruf der Hebamme zählt zu den ältesten Frauenberufen. Heutzutage ist es aber auch für Männer möglich, diesen Beruf auszuüben. Zu dem vielseitigen und abwechslungsreichen Berufsfeld der Hebamme gehören unter anderem die selbständige und umfassende Beratung, Betreuung und Begleitung von Frauen und ihren Familien während der Schwangerschaft, bei der Geburt, während des Wochenbetts und der Stillzeit. Zudem leiten Hebammen eigenverantwortlich und selbständig physiologische Geburten sowie die Untersuchung, Pflege und Überwachung von Neugeborenen und Säuglingen, und leisten so einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsvorsorge. Um diesen Aufgaben gerecht werden zu können, benötigen Hebammen ein hohes Maß an Empathie, Verantwortungsbewusstsein, Medizinisches Verständnis, Kommunikationsfähigkeit und Stressresilienz.
Primärqualifizierender dualer Studiengang
Die Universität Augsburg bietet an der Medizinischen Fakultät seit dem Wintersemester 2023/24 den primärqualifizierenden Bachelor-Studiengang Hebammenwissenschaft an. Dieser Studiengang verbindet die Tradition mit der Wissenschaft und ist dual ausgerichtet. Er besteht aus einem hochschulischen Studienteil, der an der Universität Augsburg gelehrt wird, und einem berufspraktischen Studienteil, der bei klinischen und außerklinischen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern erfolgt.
Die enge Kooperation mit dem Universitätsklinikum Augsburg und seiner Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ermöglicht einen wissenschaftlich fundierten Transfer von der Theorie in die Praxis. Dabei steht auch besonders die interprofessionelle Lehre im Fokus, bei der zukünftige Studierende der Hebammenwissenschaft mit Studierenden der Humanmedizin und/oder Auszubildenden anderer Gesundheitsberufe in theoretischen Modulen und gemeinsamen Fertigkeitstrainingseinheiten miteinander lernen, um so ein gegenseitiges berufliches Verständnis zu entwickeln.
Die medizinische Fakultät der Universität Augsburg möchte so zukünftig ihren Beitrag leisten, die noch junge Wissenschaftsdisziplin Hebammenwissenschaft in Forschung, Lehre und Praxis voranzubringen.
- Telefon: +49 (0) 821 598-72080
Am Puls - Hebammenwissenschaft
https://www.augsburg.tv/mediathek/video/am-puls-hebammen/
Zugangsvoraussetzungen
-
Ein unterzeichneter Ausbildungsvertrag mit dem Universitätsklinikum Augsburg.
Für den Abschluss dieses Vertrages muss die gesundheitliche Eignung durch den Betriebsarzt sowie ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0 nachgewiesen werden. -
Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gemäß §10 HebG und QualV.
Ausführliche Informationen zur HZB sind unter „Hochschulzugangsberechtigung“ zu finden. - Wurde die HZB an einer nicht deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben, so sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 zu belegen.
Hochschulzugangsberechtigung
Im § 10 des Hebammengesetz (HebG) werden die grundlegenden Zugangsvoraussetzungen zum Hebammenstudium geregelt.
In Verbindung mit den Zugangsregelungen des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) und der Qualifikationsverordnung (QualV) muss für den Studiengang Hebammenwissenschaft einer der folgenden Nachweise der HZB vorgelegt werden:
- Abiturzeugnis (allgemeine Hochschulreife) - Liegt ein entsprechendes Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor, so ist das Halbjahreszeugnis vorzulegen.
- FOS-13/BOS-13 Abschlusszeugnis mit dem Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache (allgemeine Hochschulreife) - Liegt ein entsprechendes Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor, so ist das Halbjahreszeugnis vorzulegen.
- FOS-13/BOS-13 Abschlusszeugnis ohne Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache mit Ausbildungsrichtung Sozialwesen oder Gesundheit (fachgebundene Hochschulreife) - Liegt ein entsprechendes Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor, so ist das Halbjahreszeugnis vorzulegen.
- Zeugnis über ein erfolgreich abgeschlossenes grundständiges Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. sechs Fachsemestern (allgemeine Hochschulreife) - Hier gilt als Nachweis der HZB die Bescheinigung der Studentenkanzlei.
- Hochschulzugang aufgrund beruflicher Qualifikation gemäß § 10 Absatz 1 Nr.1 HebG in Verbindung mit §§ 29, 30 QualV mit dem Nachweis von einer hauptberuflichen Berufspraxis von in der Regel drei Jahren - Hier gilt als Nachweis der HZB die Bescheinigung der Studentenkanzlei. Hinweis: die Bewerbungsfrist endet zum 15.12. des Vorjahres.
Ein fehlendes Abschlusszeugnis muss bis zum 31.07.2024 nachgereicht werden.
Weitere Informationen zur Studentenkanzlei (z.B. für Bewerber mit ausländischen Zeugnissen oder beruflich Qualifizierte) finden Sie unter:
https://www.uni-augsburg.de/de/organisation/einrichtungen/studentenkanzlei/