Prüfungen und Zulassungsarbeiten für Lehramt im Fach Mathematik

Mündliche Prüfungen des Ersten Staatsexamens

Spezielle Hinweise

Für Studierende, die ihr Lehramtsstudium vor dem WS 2008/09 aufgenommen haben, umfasst das Erste Staatsexamen mündliche Prüfungen.

Für Studierende nach LPO I von 2008 gibt es keine mündlichen Prüfungen im Ersten Staatsexamen. An ihre Stelle treten die studienbegleitenden Modulprüfungen.

Schriftliche Prüfungen des Ersten Staatsexamens

Themen der zentralen Klausuren aus früheren Prüfungsjahrgängen und Hinweise zur Bearbeitung der Aufgaben sind auf  den Seiten der Universität Erlangen-Nürnberg zusammengestellt. 

Wichtige Änderung ab Prüfungstermin Frühjahr 2016

Lehramtsstudierende, die ab dem Prüfungstermin Frühjahr 2016 die Erste Lehramtsprüfung in der Fächerverbindung ablegen wollen, beachten bitte diese Vorgriffsregelung .

Zulassungsarbeiten

Im Rahmen des Lehramtsstudiums ist eine Schriftliche Hausarbeit (=Zulassungsarbeit) anzufertigen. Sie kann bei Studium nach LPO I von 2008 auch als Bachelor-Arbeit genutzt werden.

 

Themen für Zulassungsarbeiten können sich prinzipiell auf alles beziehen, was mit Lehren und Lernen von Mathematik zu tun hat.

 

Für die Vergabe von Zulassungsarbeiten im Bereich Mathematikdidaktik sind berechtigt:

 

Lehrstuhlinhaber
Didaktik der Mathematik

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Akademischer Oberrat
Didaktik der Mathematik

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Akademischer Rat
Didaktik der Mathematik

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Akademische Direktorin
Didaktik der Mathematik

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