Prüfungsausschuss

Hier finden Sie Informationen und Entscheidungen des Prüfungsausschusses für den Bachelor- und Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Universität Augsburg

 

Bachelor (ab WS 21/22)      Bachelor (vor WS 21/22)                       Master

Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen (Studienstart ab WS 21/22)

Der Prüfungsausschuss ist zuständig für die Organisation und Durchführung der Prüfungen und trifft alle damit zusammenhängenden Entscheidungen (PO §10). Der Prüfungsausschuss entscheidet z.B. über einbringbare Module und Anrechnungsanträge. Der Prüfungsausschuss besteht aktuell aus folgenden Personen:

 

 

Beschlüsse des Prüfungsausschusses WING Bachelor

Beschluss des Prüfungsausschusses April 2023 bzgl. Prüfungsberechtigungen im Bachelorstudiengang WING PO21:

Bezugnehmend auf den Beschluss des Prüfungsausschusses vom April 2023, wird die Liste an prüfungsberechtigten promovierten Postdoktoranden aufgrund personeller Veränderungen mit dem aktuellen Beschluss aktualisiert. Bei der Erteilung der Prüfungsberechtigung soll es sich weiterhin nicht um eine Automatismusregelung handeln, sondern es sollen ausgewählte Postdoktoranden als Prüfer bestellt werden. Hierzu legt Herr Prof. Rathgeber eine Liste mit institutsangehörigen Postdoktoranden vor, die im Einvernehmen mit den bisher prüfungsberechtigten Hochschullehrern am MRM-Institut erstellt wurde. Die Liste umfasst mit sofortiger Wirkung folgende Personen: 
Dr. Björn Bredenkötter, Dr. Hana Bunzen, Dr. Wolfgang Burkart, Dr. Joachim Deisenhofer, Dr. Christian Gahm, Dr.-Ing. Jerome Geyer-Klingeberg, Dr. Robert Horny, Dr. Christina Kunzmann, Dr.-Ing. Christoph Lohr, Dr. Peter Lunkenheimer, Dr. Simon Meißner, Dr. Judith Moosburger-Will, Dr.-Ing. Thomas Schlech, Dr. Anna Schneller, Dr. Andrea Thorenz, Dr.-Ing. Anna Trauth, Dr. Aladin Ullrich, Dr. Hans-Albrecht Krug von Nidda, Dr.-Ing. Joél Schukraft, Dr.-Ing- Amelie Schischke, Dr.-Ing. Dominik Leverenz und Dr.-Ing. Matthias Merzkirch.
Die Bestellung der vorgeschlagenen Postdoktoranden als Prüfer im Bachelorstudiengang WING (PO21) wird einstimmig angenommen.

 

Beschluss des Prüfungsausschusses Oktober 2021 bzgl. Prüfungsberechtigungen im Bachelorstudiengang WING PO21:

Bezugnehmend auf den Beschluss des Prüfungsausschusses vom 13. Oktober 2021, wird die Liste an prüfungsberechtigten promovierten Postdoktoranden aufgrund personeller Veränderungen mit dem aktuellen Beschluss aktualisiert. Bei der Erteilung der Prüfungsberechtigung soll es sich weiterhin nicht um eine Automatismusregelung handeln, sondern es sollen ausgewählte Postdoktoranden als Prüfer bestellt werden. Hierzu legt Herr Prof. Rathgeber eine Liste mit institutsangehörigen Postdoktoranden vor, die im Einvernehmen mit den bisher prüfungsberechtigten Hochschullehrern am MRM-Institut erstellt wurde. Die Liste umfasst mit sofortiger Wirkung folgende Personen: 
Dr. Judith Moosburger-Will, Dr. Stephan Krohns, Dr. Wolfgang Burkart, Dr. Christian Gahm, Dr. Simon Meißner, Dr. Andrea Thorenz, Dr. Joachim Deisenhofer, Dr. Robert Horny, Dr. Christina Kunzmann, Dr. Günter Obermeier, Dr. Aladin Ullrich, Dr. Hans-Albrecht Krug von Nidda, Dr. Peter Lunkenheimer, Dr. Björn Bredenkötter, Dr. Hana Bunzen, Dr. Anna Schneller, Dr.-Ing. Anna Trauth, Dr.-Ing. Christoph Lohr und Dr.-Ing. Matthias Merzkirch.
Die Bestellung der vorgeschlagenen Postdoktoranden als Prüfer im Bachelorstudiengang WING (PO21) wird einstimmig angenommen.

Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen (Studienstart vor WS 21/22)

Der Prüfungsausschuss ist zuständig für die Organisation und Durchführung der Prüfungen und trifft alle damit zusammenhängenden Entscheidungen (PO §10). Der Prüfungsausschuss entscheidet z.B. über einbringbare Module und Anrechnungsanträge. Der Prüfungsausschuss besteht aktuell aus folgenden Personen:

 

 

Beschlüsse des Prüfungsausschusses WING Bachelor

Beschluss des Prüfungsausschusses April 2023 bzgl. Prüfungsberechtigungen im Bachelorstudiengang WING (PO 11):

Bezugnehmend auf den Beschluss des Prüfungsausschusses vom April 2023, wird die Liste an prüfungsberechtigten promovierten Postdoktoranden aufgrund personeller Veränderungen mit dem aktuellen Beschluss aktualisiert. Bei der Erteilung der Prüfungsberechtigung soll es sich weiterhin nicht um eine Automatismusregelung handeln, sondern es sollen ausgewählte Postdoktoranden als Prüfer bestellt werden. Hierzu legt Herr Prof. Rathgeber eine Liste mit institutsangehörigen Postdoktoranden vor, die im Einvernehmen mit den bisher prüfungsberechtigten Hochschullehrern am MRM-Institut erstellt wurde. Die Liste umfasst mit sofortiger Wirkung folgende Personen: 
Dr. Björn Bredenkötter, Dr. Hana Bunzen, Dr. Wolfgang Burkart, Dr. Joachim Deisenhofer, Dr. Christian Gahm, Dr.-Ing. Jerome Geyer-Klingeberg, Dr. Robert Horny, Dr. Christina Kunzmann, Dr.-Ing. Christoph Lohr, Dr. Peter Lunkenheimer, Dr. Simon Meißner, Dr. Judith Moosburger-Will, Dr.-Ing. Thomas Schlech, Dr. Anna Schneller, Dr. Andrea Thorenz, Dr.-Ing. Anna Trauth, Dr. Aladin Ullrich, Dr. Hans-Albrecht Krug von Nidda, Dr.-Ing. Joél Schukraft, Dr.-Ing. Amelie Schischke, Dr.-Ing. Dominik Leverenz und 
Dr.-Ing. Matthias Merzkirch.
Die Bestellung der vorgeschlagenen Postdoktoranden als Prüfer im Bachelorstudiengang WING (PO11) wird einstimmig angenommen.

 

Beschluss des Prüfungsausschusses Oktober 2019 bzgl. Prüfungsberechtigungen im Bachelorstudiengang WING:

Bezugnehmend auf den Beschluss des Prüfungsausschusses vom Mai 2017, wird die Liste an prüfungsberechtigten promovierten Postdoktoranden aufgrund personeller Veränderungen mit dem aktuellen Beschluss aktualisiert. Bei der Erteilung der Prüfungsberechtigung soll es sich weiterhin nicht um eine Automatismusregelung handeln, sondern es sollen ausgewählte Postdoktoranden als Prüfer bestellt werden. Hierzu legt Herr Prof. Rathgeber eine Liste mit institutsangehörigen Postdoktoranden vor, die im Einvernehmen mit den bisher prüfungsberechtigten Hochschullehrern am MRM-Institut erstellt wurde. Die Liste umfasst mit sofortiger Wirkung folgende Personen: 
Dr. Judith Moosburger-Will, Dr. Stephan Krohns, Dr. Wolfgang Burkart, Dr. Christian Gahm, Dr. Simon Meißner, Dr. Andrea Thorenz, Dr. Joachim Deisenhofer, Dr. Robert Horny, Dr. Matthias Klemm, Dr. Günter Obermeier, Dr. Aladin Ullrich, Dr. Hans-Albrecht Krug von Nidda, Dr. Peter Lunkenheimer, Dr. Björn Bredenkötter, Dr. Hana Bunzen, Dr. Anna Schneller, Dr.-Ing.  Stefan Schlichter, Dr.-Ing. Anna Trauth, Dr.-Ing. Christoph Lohr und Dr.-Ing. Matthias Merzkirch.
Die Bestellung der vorgeschlagenen Postdoktoranden als Prüfer im Bachelorstudiengang WING wird einstimmig angenommen.

Beschluss des Prüfungsausschusses Mai 2017 bzgl. Prüfungsberechtigungen im Bachelorstudiengang WING:

Aufgrund der gestiegenen Anzahl an Studierenden im Bachelorstudiengang WING wird vorgeschlagen, den Kreis der Prüfungsberechtigten um promovierte Postdoktoranden des MRM-Instituts zu erweitern. Bei der Erteilung der Prüfungsberechtigung soll es sich jedoch nicht um eine Automatismusregelung handeln, sondern es sollen ausgewählte Postdoktoranden als Prüfer bestellt werden. Hierzu legt Herr Prof. Rathgeber eine Liste mit institutsangehörigen Postdoktoranden vor, die im Einvernehmen mit den bisher prüfungsberechtigten Hochschullehrern am MRM-Institut erstellt wurde. Die Liste umfasst folgende Personen: 

Dr. Judith Moosburger-Will, Dr. Stephan Krohns, Dr. Wolfgang Burkart, Dr. Christian Gahm, Dr. Simon Meißner, Dr. Andrea Thorenz, Dr. Joachim Deisenhofer, Dr. Robert Horny, Dr. Matthias Klemm, Dr. Wolfgang Müller, Dr. Günter Obermeier, Dr. Aladin Ullrich, Dr. Hans-Albrecht Krug von Nidda, Dr. Peter Lunkenheimer, Dr. Axel Günther, Dr. Franz Mayer, Dr. Björn Bredenkötter, Dr. Christa Barkschat, Dr. Hana Bunzen, Dr. Dmytro Denysenko, Dr. Katharina Förg, Dr. Maciej Grzywa.

Die Bestellung der vorgeschlagenen Postdoktoranden als Prüfer im Bachelorstudiengang WING wird einstimmig angenommen.

 

Informationen zur Einbringbarkeit von Seminarleistungen in den Vertiefungsbereichen vom 02.08.2016

§15(5) Prüfungsordnung Bachelor WING besagt:
"Aus den Modulen der Modulgruppen F, G und H dürfen jeweils maximal 18 Leistungspunkte aus Seminarleistungen erbracht werden."
Dies bedeutet, dass während des gesamten Bachelorstudiums innerhalb der Modulgruppen F, G und H auch nur maximal drei Seminare (à 6 LP) belegt (="erbracht") werden können. Bei drei bereits erbrachten Seminaren kann folglich eine Verbesserung der Gesamtnote innerhalb der Modulgruppe nur durch eine Nicht-Seminarleistung geschehen. Folglich können die Studierenden nur drei Seminare innerhalb der Modulgruppen F, G, und H belegen. Ein viertes Seminar kann weder erbracht noch eingebracht werden, auch nicht zu Notenverbesserung.

 

Beschluss des Prüfungsausschusses Juni 2013 bzgl. Anmeldephase STUDIS:

Die Anmeldephase für Prüfungen über STUDIS stellt eine Ausschlussfrist dar, d.h. danach ist eine Anmeldung nicht mehr möglich. Anträge auf nachträgliche Zulassung (spätestens 2 Wochen nach Ende der Anmeldefrist) können nur in absoluten und belegten Härtefällen genehmigt werden. Hierbei wird ein schriftlicher Nachweis/Attest darüber verlangt, dass Sie unverschuldet und über den gesamten Anmeldezeitraum nicht in der Lage waren sich für die Prüfungen anzumelden.

 

Beschluss des Prüfungsausschusses September 2013 bzgl. Wiederholungsprüfungen:

Im Grundlagenbereich wird für jede Vorlesung eine Wiederholungsprüfung angeboten. Die Wahl des Zeitpunkts der Wiederholungsprüfung obliegt den jeweiligen Modulverantwortlichen, wobei die Vorgaben des §17 PO WING Beachtung finden müssen. Bei einigen Veranstaltungen entspricht die Wiederholungsprüfung einer regulären Prüfung zur regulären Prüfungszeit des darauffolgenden Semesters. In anderen Fällen wird die Wiederholungsprüfung bereits am Ende der Semesterferien angeboten.

Beschluss: Beide Formen der Wiederholungsprüfungen werden dem kommenden Semester zugerechnet. So ist es z.B. Studierenden möglich, an den Wiederholungsprüfungen teilzunehmen, auch wenn sie im aktuellen Semester beurlaubt sind.

Master Wirtschaftsingenieurwesen

Der Prüfungsausschuss ist zuständig für die Organisation und Durchführung der Prüfungen und trifft alle damit zusammenhängenden Entscheidungen (PO §11). Der Prüfungsausschuss entscheidet z.B. über einbringbare Module und Anrechnungsanträge. Der Prüfungsausschuss besteht aktuell aus folgenden Personen:

 

 

Beschlüsse des Prüfungsausschusses WING Master

Beschluss des Prüfungsausschusses April 2023 bzgl. Prüfungsberechtigungen im Masterstudiengang WING:

Bezugnehmend auf den Beschluss des Prüfungsausschusses vom April 2023, wird die Liste an prüfungsberechtigten promovierten Postdoktoranden aufgrund personeller Veränderungen mit dem aktuellen Beschluss aktualisiert. Bei der Erteilung der Prüfungsberechtigung soll es sich weiterhin nicht um eine Automatismusregelung handeln, sondern es sollen ausgewählte Postdoktoranden als Prüfer bestellt werden. Hierzu legt Herr Prof. Rathgeber eine Liste mit institutsangehörigen Postdoktoranden vor, die im Einvernehmen mit den bisher prüfungsberechtigten Hochschullehrern am MRM-Institut erstellt wurde. Die Liste umfasst mit sofortiger Wirkung folgende Personen: 

Dr. Björn Bredenkötter, Dr. Hana Bunzen, Dr. Wolfgang Burkart, Dr. Joachim Deisenhofer, Dr. Christian Gahm, Dr.-Ing. Jerome Geyer-Klingeberg, Dr. Robert Horny, Dr. Christina Kunzmann, Dr.-Ing. Christoph Lohr, Dr. Peter Lunkenheimer, Dr. Simon Meißner, Dr. Judith Moosburger-Will, Dr.-Ing. Thomas Schlech, Dr. Anna Schneller, Dr. Andrea Thorenz, Dr.-Ing. Anna Trauth, Dr. Aladin Ullrich, Dr. Hans-Albrecht Krug von Nidda, Dr.-Ing. Joél Schukraft, Dr.-Ing. Amelie Schischke und Dr.-Ing. Dominik Leverenz. 
Die Bestellung der vorgeschlagenen Postdoktoranden als Prüfer im Masterstudiengang WING wird einstimmig angenommen.
 

Beschluss des Prüfungsausschusses Oktober 2019 bzgl. Prüfungsberechtigungen im Masterstudiengang WING:

Bezugnehmend auf den Beschluss des Prüfungsausschusses vom Mai 2017, wird die Liste an prüfungsberechtigten promovierten Postdoktoranden aufgrund personeller Veränderungen mit dem aktuellen Beschluss aktualisiert. Bei der Erteilung der Prüfungsberechtigung soll es sich weiterhin nicht um eine Automatismusregelung handeln, sondern es sollen ausgewählte Postdoktoranden als Prüfer bestellt werden. Hierzu legt Herr Prof. Rathgeber eine Liste mit institutsangehörigen Postdoktoranden vor, die im Einvernehmen mit den bisher prüfungsberechtigten Hochschullehrern am MRM-Institut erstellt wurde. Die Liste umfasst mit sofortiger Wirkung folgende Personen: 
Dr. Judith Moosburger-Will, Dr. Stephan Krohns, Dr. Wolfgang Burkart, Dr. Christian Gahm, Dr. Simon Meißner, Dr. Andrea Thorenz, Dr. Joachim Deisenhofer, Dr. Robert Horny, Dr. Matthias Klemm, Dr. Günter Obermeier, Dr. Aladin Ullrich, Dr. Hans-Albrecht Krug von Nidda, Dr. Peter Lunkenheimer, , Dr. Björn Bredenkötter, Dr. Hana Bunzen, Dr. Anna Schneller, Dr.-Ing.  Stefan Schlichter, Dr.-Ing. Anna Trauth und Dr.-Ing. Christoph Lohr.
Die Bestellung der vorgeschlagenen Postdoktoranden als Prüfer im Masterstudiengang WING wird einstimmig angenommen.
 

Anmeldephase STUDIS:

Die Anmeldephase für Prüfungen über STUDIS stellt eine Ausschlussfrist dar, d.h. danach ist eine Anmeldung nicht mehr möglich. Anträge auf nachträgliche Zulassung (spätestens 2 Wochen nach Ende der Anmeldefrist) können nur in absoluten und belegten Härtefällen genehmigt werden. Hierbei wird ein schriftlicher Nachweis/Attest darüber verlangt, dass Sie unverschuldet und über den gesamten Anmeldezeitraum nicht in der Lage waren sich für die Prüfungen anzumelden.

 

Wiederholungsprüfungen:

Im Pflichtbereich (Modulgruppe A) wird für jede Vorlesung eine Wiederholungsprüfung angeboten. Die Wahl des Zeitpunkts der Wiederholungsprüfung obliegt den jeweiligen Modulverantwortlichen, wobei die Vorgaben des §18 PO Master WING Beachtung finden müssen. Bei einigen Veranstaltungen entspricht die Wiederholungsprüfung einer regulären Prüfung zur regulären Prüfungszeit des darauffolgenden Semesters. In anderen Fällen wird die Wiederholungsprüfung bereits am Ende der Semesterferien angeboten.

Beschluss: Beide Formen der Wiederholungsprüfungen werden dem kommenden Semester zugerechnet. So ist es z.B. Studierenden möglich, an den Wiederholungsprüfungen teilzunehmen, auch wenn sie im aktuellen Semester beurlaubt sind.

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