Prüfungsausschüsse
Prüfungsauschuss (Physik B. Sc.)
Zusammensetzung des Ausschusses
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Stellvertretende Vorsitzende des Prüfungsausschusses
Ausschussmitglieder
Der Prüfungsausschuss hat in der Wahlperiode vom 1.10.2024-30.09.2026 folgende Mitglieder (Stellvertreter):
- Prof. Dr. Liviu Chioncel ( Prof. Dr. Fabian Pauly )
- Prof. Dr. Christine Kuntscher ( Prof. Dr. Nadine Schwierz )
- Prof. Dr. Philipp Gegenwart ( Prof. Dr. Wolfgang Brütting )
- apl. Prof. Dr. Helmut Karl ( Dr. Joachim Deisenhofer )
Beschlüsse und Mitteilungen
- 26.11.2020: Gemeinsamer Beschluss der Prüfungsauschüsse Bachelor Physik und Master Physik zur Erteilung der allgemeinen Prüfungsberechtigung
In Ihrer gemeinsamen Sitzung am 26.11.2020 haben die Prüfungsausschüsse Bachelor und Master Physik die Erteilung der allgemeinen Prüfungsberechtigung in diesen Studiengängen vereinheitlicht:
(1) NachwuchsgruppenleiterInnen am Institut für Physik und in den mit dem Institut für Physik assoziierten Arbeitsgruppen soll die allgemeine Prüfungsberechtigung für den Bachelorstudiengang oder Masterstudiengang Physik erteilt werden. Voraussetzung ist hier eine Förderung im Rahmen kompetitiver Exzellenzprogramme, beispielsweise dem Emmy-Noether-Programm, Sofja-Kovalevskaja-Preis oder ERC Starting Grant. Um die Voraussetzungen prüfen zu können, ist ein Antrag zu stellen. Dieser muss den Lebenslauf und einen Nachweis über die Laufzeit der Nachwuchsgruppe enthalten.
(2) Fortgeschrittenen HabilitandInnen am Institut für Physik und in seinen assoziierten Arbeitsgruppen kann auf Antrag die allgemeine Prüfungsberechtigung für den Bachelorstudiengang oder Masterstudiengang Physik erteilt werden. Es müssen die Voraussetzungen nach §2 und §3 HSchPrüfV erfüllt sein. Dem Antrag sind ein Lebenslauf, eine Empfehlung der Vorsitzenden / des Vorsitzenden des Fachmentorats und eine Aufstellung der abgehaltenen Lehrveranstaltungen beizufügen.
(3) Die unter (2) beschriebene Regelung kann in besonders begründeten Ausnahmefällen auf promovierte WissenschaftlerInnen am Institut für Physik und seinen assoziierten Arbeitsgruppen Anwendung finden, die sich nicht im Habilitationsverfahren befinden. Neben dem Nachweis der Lehrerfahrung in den Physikstudiengängen ist in diesem Fall insbesondere eine nachdrückliche Empfehlung der Professorin bzw. des Professors erforderlich, in deren/dessen Arbeitsgruppe die Antragstellerin/der Antragsteller tätig ist.
(4) Prüfungsberechtigungen für den unter (1) genannten Personenkreis werden befristet für die Dauer der Förderung in dem jeweiligen Exzellenzprogramm vergeben. Erfolgt eine Verlängerung der Förderdauer nach einer Zwischenevaluation, ist ein neuer Antrag zu stellen. Für Personen, die unter Kategorien (2) und (3) fallen, wird die Prüfungsberechtigung befristet für höchstens 2 Jahre erteilt. Anträgen auf Verlängerung sind alle geforderten Unterlagen vollständig und aktualisiert beizufügen.
(5) Die Prüfungsausschüsse beauftragen in widerrufbarer Weise ihre Vorsitzende/Vorsitzenden, über Anträge nach Punkten (1)-(3) zu entscheiden. Strittige Fälle sollen in den Ausschüssen diskutiert werden.
- 18.10.2016: Prüfungsberechtigungen
Der Prüfungsausschuss präzisiert und ergänzt seinen Beschluss vom 18.07.2011 wie folgt.
(i) Fortgeschrittenen Habilitanden bzw. Habilitandinnen kann auf Antrag die allgemeine Prüfungsberechtigung für den Bachelorstudiengang Physik erteilt werden. Dem Antrag ist ein CV und eine Aufstellung aller gehaltenen Lehrveranstaltungen beizufügen. Insbesondere muss eine zweisemestrige, selbständige Lehrtätigkeit (Vorlesungen, Wahlpflicht- und Spezialvorlesungen; nicht aber: Übungen, Seminare) im Bachelor- und/oder im Masterstudiengang Physik nachgewiesen werden. Eine Empfehlung des Fachmentorats ist beizufügen. (ii) Diese Regelung gilt entsprechend auch für Wissenschaftler bzw. Wissenschaftlerinnen, die sich nicht im Habilitationsverfahren befinden. In diesem Fall ist eine Empfehlung eines Professors bzw. einer Professorin des Instituts für Physik, in der Regel des jeweiligen Gruppenleiters bzw. der jeweiligen Gruppenleiterin, beizufügen. Letzteres, Punkt (ii), gilt insbesondere für Leiter bzw. Leiterinnen von Nachwuchsgruppen im Emmy Noether-Programm oder äquivalenten Nachwuchsgruppen. - 13.10.2016: Konstituierende Sitzung des neuen Prüfungsausschusses. Prof. Dr. U. Eckern wird für die Amtszeit bis 30.09.2017 zum Vorsitzenden und Prof. Dr. H. Krenner zum stellv. Vorsitzenden gewählt. Für die Amtszeit 01.10.2017 bis 30.09.2018 wird Prof. Dr. H. Krenner zum Vorsitzenden und Prof. Dr. U. Eckern zum stellv. Vorsitzenden gewählt.
- 04.05.2016: Die Erweiterte Universitätsleitung beschließt die neue, ab 1. Oktober 2016 gültige Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Physik. Dies wird durch den Universitätsrat am 11.05.2016 bestätigt.
- 23.03.2016 (PA-Sitzung): Studienbeginn zum Sommersemester
Grundsätzlich soll das Studium zum Wintersemester aufgenommen werden (vgl. § 4 Abs. 6 der Prüfungsordnung), jedoch ist in begründeten Ausnahmefällen ein Studienbeginn im Sommersemester mit Zustimmung des Prüfungsausschusses möglich. Der Prüfungsausschuss bestätigt das folgende, bereits jetzt praktizierte Verfahren: Studierende, die sich zum Sommersemester in das erste Fachsemester einschreiben wollen, müssen ein Beratungsgespräch mit dem Studienberater, Herrn Prof. Karl, führen. Sie erhalten darüber eine Bestätigung, die bei der Einschreibung vorzulegen ist. - 22.10.2015: Einrichtung einer Studiengangskommission für Bachelor & Master Physik
- 01.10.2014 (PA-Sitzung): Konstituierende Sitzung des neuen Prüfungsausschusses; Neuwahl des/der Vorsitzenden und des/der Stellv. Vorsitzenden
- 26.06.2014: Allgemeine Diskussionsveranstaltung zur Weiterentwicklung des Bachelor-Master-Programms Physik und zur Vorbereitung der Re-Akkreditierung
- 04.12.2013: Prüfungsanmeldungen nach Fristablauf (Beschluss der LuSt-Kommission)
Nach der Anmeldephase sollen Prüfungsanmeldungen nur noch in besonderen Ausnahmefällen (technische Probleme, ernsthafte Krankheit) mit entsprechenden Nachweisen innerhalb einer 14-Tage-Frist durch die Prüfungsausschüsse genehmigt werden. Abgabe des Antrags im Prüfungsamt! Zum Wiederholungstermin muss die Beantragung und Genehmigung zudem mindestens zwei Tage vor dem Prüfungstermin stattfinden.
Studierende OHNE Prüfungsanmeldung in STUDIS sind grundsätzlich nur dann zu Prüfungen zugelassen, wenn diese sich beim Prüfungsamt innerhalb der Meldefrist (An-und Abmeldephase) per E-Mail gemeldet haben, falls z. B. aus technischen Gründen keine Anmeldung möglich war. Der/Die Studierende muss eine solche "Meldung beim Pruefungsamt" durch eine E-Mail (Ausdruck) bzw. mit einem ScreenShot (Ausdruck) gegenüber der Prüfungsaufsicht (bei einer Klausur, mündlichen Prüfung etc.) oder der Prüferin oder dem Prüfer (bei einer Hausarbeit, Portfolio etc.) unaufgefordert nachweisen. Eine Teilnahme an der entsprechenden Prüfung erfolgt dann unter "Vorbehalt". Der/Die Studierende muss sich nach der Prüfung für die nachträgliche Anmeldung im System und die Eintragung der Prüfungsleistung mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzen. - 13.06.2013: Allgemeine Diskussionsveranstaltung mit den Studierenden zur Weiterentwicklung des Bachelor-Master-Programms Physik.
- 29.05.2013 (PA-Sitzung): keine Mitteilungen
- 11.10.2012 (PA-Sitzung): keine Mitteilungen
- 21.11.2011 (PA-Sitzung): keine Mitteilungen
- 18.07.2011 (PA-Sitzung): Prüfungsberechtigungen
- Fortgeschrittenen Habilitand/inn/en kann die Berechtigung zur Erstbegutachtung (und somit zur Betreuung) der Bachelorarbeit auf Antrag durch den Prüfungsausschuss erteilt werden. Dem Antrag muss ein Nachweis einer zweisemestrigen, selbständigen Lehrtätigkeit (Vorlesungen, Wahlpflicht- und Spezialvorlesungen; nicht aber: Seminare) und eine Empfehlung des Fachmentorats beigefügt werden. Diese Regelung gilt entsprechend auch für Wissenschaftler/innen, die sich nicht im Habilitationsverfahren befinden.
- Die Berechtigung zur Zweitbegutachtung von Bachelorarbeiten wird allen Promovierten erteilt, wobei jedoch Erst- und Zweitgutachter/in (bzw. Erst- und Zweitprüfer/in) unterschiedlichen Lehrstühlen angehören müssen.
- 09.02.2011 (PA-Sitzung): keine Mitteilungen
- 23.12.2010: Vier neue Seminare (WAP 2) im Sommersemester 2011
Vier neue Seminare (WAP 2) im Sommersemester 2011: Glasübergang und Glaszustand (BaPhy-32-06), Energiesysteme der Zukunft (BaPhy-32-07), Leuchtstoffe in modernen Anwendungen (BaPhy-32-08), Festkörperspektroskopie (BaPhy-32-09) - 16.11.2010 (PA-Sitzung): keine Mitteilungen
- 21.05.2010 (PA-Sitzung): Fachsemestereinstufung, BAFöG-Leistungsnachweise
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Für die Fachsemestereinstufung wird festgehalten, dass ein Semester 30 LP entspricht, d. h. ein Student/eine Studentin wird bei einem Studienort- oder Studienfachwechsel in das zweite Semester eingestuft, wenn ihm/ihr mindestens 30, aber höchstens 59 LP anerkannt werden, etc.
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Für den BAFöG-Leistungsnachweis müssen nach dem 1. Fachsemester mindestens 20 LP vorliegen, nach dem 2. Fachsemester mindestens 40 LP, etc.
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- 08.01.2010 (PA-Sitzung): Neues Seminar (WAP 2), Analysemethoden ...
Der PA bescheidet zunächst den Antrag, die Veranstaltung "Seminar über Analysemethoden der Festkörperphysik an Großforschungseinrichtungen mit Exkursion" als WAP2-Modul anzuerkennen, negativ, da keine Modulbeschreibung vorliegt und die zu erbringenden Leistungen zurzeit nicht adäquat sind.
Nachtrag (WS 2010/11): Inzwischen wurde dieses Modul anerkannt; es ist unter der Signatur BaPhy-32-05 im Modulhandbuch zu finden. - 13.07.2009 (PA-Sitzung): Wahlpflichtmodul EP5
Die Wahlveranstaltung "Biophysics and Biomaterials II" wird als Wahlpflichtmodul EP5 mit 6 LP anerkannt. - 04.12.2008 (PA-Sitzung): Nebenfach Informatik
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Wahlveranstaltungen im Nebenfach Informatik: Im Bachelorstudiengang Physik können für das Modul N-I3 alle Veranstaltungen belegt werden, die von der Fakultät für Angewandte Informatik ab dem 3. Fachsemester angeboten werden. Voraussetzung ist eine Bewertung mit mindestens 6 LP. Die Studierende, die Informatik als Nebenfach gewählt haben, werden gebeten, die Anerkennung mit den Dozenten aus der Informatik vor der Belegung der Lehrveranstaltungen abzuklären.
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Da zurzeit nicht genügend Veranstaltungen in der Angewandten Informatik angeboten werden, die ohne weitere Voraussetzungen belegt werden können oder in die Terminplanung des 3. Semesters passen, kann alternativ auch die Mathematik-Veranstaltung "Wahrscheinlichkeitstheorie (Stochastik I)" mit den entsprechenden Übungen als Modul N-I3 mit 6 LP anerkannt werden.
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- 19.05.2008 (PA-Sitzung): Studis; Studienfachwechsel
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Der PA hält fest, dass nur diejenigen Studierenden, die sich fristgerecht über STUDIS angemeldet haben, an Prüfungen teilnehmen dürfen, da keinerlei technische Schwierigkeiten mehr bei der Eintragung bestehen.
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Falls ein Student/eine Studentin die Orientierungsprüfung im Studiengang Bachelor Physik nicht bestanden hat, kann er/sie sich in den Studiengang Bachelor Materialwissenschaften einschreiben, da das Grundstudium der beiden Studiengänge nicht identisch ist. Der umgekehrte Fall (Wechsel vom Bachelor Materialwissenschaften zum Bachelor Physik) ist ebenso möglich.
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Eine Immatrikulation in den Studiengang Bachelor Physik ist im Prinzip möglich, auch wenn der Studiengang Bachelor Materialwissenschaften an der Universität Augsburg endgültig nicht bestanden wurde.
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- 17.01.2008 (PA-Sitzung): Zweitprüfer; Math. Konzepte vs. Lineare Algebra
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Der PA hält fest, dass bei schriftlichen Prüfungen die Auswahl des Zweitprüfers - häufig ein(e) Doktorand(in) - sorgfältig zu erfolgen hat. (1) Der/Die Doktorand(in) muss mindestens ein Jahr Lehrtätigkeit nachweisen können (entweder Tutorien oder Praktikumsbetreuung). (2) Er/Sie muss zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens eine halbe Stelle innehaben, die über die Universität verwaltet wird. Die Liste der benannten Prüfer/Prüferinnen wird regelmäßig überprüft und dem Zentralen Prüfungsamt übermittelt.
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Anlässlich wiederholter Anfragen stellt der PA klar, dass die Module Mathematische Konzepte I und II nicht durch Lineare Algebra I oder II ersetzt werden können.
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Prüfungsausschuss (MaWi B. Sc.)
Zusammensetzung des Ausschusses
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Ausschussmitglieder
Der Prüfungsausschuss hat in der Wahlperiode vom 01.10.2024-30.09.2026 folgende Mitglieder (Stellvertreter):
Prof. Dr. Wolfgang Brütting ( Prof. Dr. Leo van Wüllen )
Prof. Dr. Christine Kuntscher ( Prof. Dr. Gert-Ludwig Ingold )
Prüfungsausschuss (MSE B. Sc.)
Zusammensetzung des Ausschusses
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Ausschussmitglieder
Der Prüfungsausschuss hat in der Wahlperiode vom 01.10.2023-30.09.2025 folgende Mitglieder (Stellvertreter):
Prof. Dr. Wolfgang Brütting ( Prof. Dr. Leo van-Wüllen )
Prof. Dr. Dietmar Koch ( Prof. Dr. Andreas Rathgeber )
Prüfungsausschuss (Physik M. Sc.)
Zusammensetzung des Ausschusses
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Ausschussmitglieder
Der Prüfungsausschuss hat in der Wahlperiode vom 1.10.2024-30.9.2026 folgende Mitglieder (Stellvertreter):
- Prof. Dr. Manfred Albrecht ( Prof. Dr. Liviu Chioncel )
- Prof. Dr. István Kézsmárki ( Prof. Dr. Christine Kuntscher )
- Prof. Dr. Francesco Piazza ( Prof. Dr. Fabian Pauly )
- apl. Prof. Dr. Helmut Karl ( Dr. Andreas Hörner )
Beschlüsse und Mitteilungen
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09.11.2022: Verfahren zur Erteilung der allgemeinen Prüfungsberechtigung im Studiengang Master Physik (beschlossen durch den Prüfungsauschuss Master Physik)
(1) NachwuchsgruppenleiterInnen am Institut für Physik und in den mit dem Institut für Physik assoziierten Arbeitsgruppen kann die allgemeine Prüfungsberechtigung für den Studiengang Master Physik erteilt werden. Voraussetzung ist eine Förderung im Rahmen kompetitiver Exzellenzprogramme, beispielsweise dem Emmy-Noether-Programm, der Förderung über den Sofja-Kovalevskaja-Preis oder einen ERC Starting Grant. Es müssen die Voraussetzungen nach §3 HSchPrüferV erfüllt sein; dies bedeutet insbesondere, dass im Prüfungsfach eine selbstständige Unterrichtstätigkeit von mindestens einem Jahr an einer Universität ausgeübt wurde. Zur Überprüfung der Erfüllung der Voraussetzungen ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen. Dieser muss den Lebenslauf, einen Nachweis über die Laufzeit der Förderung und eine Aufstellung der abgehaltenen Lehrveranstaltungen enthalten.
(2) HabilitandInnen am Institut für Physik und in seinen assoziierten Arbeitsgruppen kann auf Antrag an den Prüfungsausschuss die allgemeine Prüfungsberechtigung für den Studiengang Master Physik erteilt werden. Es müssen die Voraussetzungen nach §3 HschPrüferV erfüllt sein; dies bedeutet insbesondere, dass im Prüfungsfach eine selbstständige Unterrichtstätigkeit von mindestens einem Jahr an einer Universität ausgeübt wurde. Dem Antrag sind ein Lebenslauf, eine Empfehlung der Vorsitzenden / des Vorsitzenden des Fachmentorats und eine Aufstellung der abgehaltenen Lehrveranstaltungen beizufügen.
(3) Die unter (2) beschriebene Regelung kann in besonders begründeten Ausnahmefällen auf promovierte WissenschaftlerInnen am Institut für Physik und seinen assoziierten Arbeitsgruppen Anwendung finden, die sich nicht im Habilitationsverfahren befinden. Neben dem Nachweis der mindestens einjährigen Unterrichtstätigkeit in den Physikstudiengängen der Universität und der Vorlage eines Lebenslaufs ist in diesem Fall insbesondere auch eine nachdrückliche Empfehlung der Professorin bzw. des Professors erforderlich, in deren/dessen Arbeitsgruppe die Antragstellerin/der Antragsteller tätig ist.
(4) Prüfungsberechtigungen für den unter (1) genannten Personenkreis können befristet für die Dauer der Förderung in dem jeweiligen Exzellenzprogramm vergeben werden. Erfolgt eine Verlängerung der Förderdauer nach einer Zwischenevaluation, ist ein neuer Antrag zu stellen. Für Personen, die unter Kategorien (2) und (3) fallen, wird die Prüfungsberechtigung befristet für höchstens 2 Jahre erteilt. Anträgen auf Verlängerung sind alle geforderten Unterlagen vollständig und aktualisiert beizufügen.
(5) Der Prüfungsausschuss beauftragt seinen Vorsitzenden, über Anträge nach den Punkten (1) - (3) zu entscheiden. Unklare Fälle sollen im Ausschuss diskutiert und entschieden werden.
Ergänzende Hinweise:
(I) Über die Befugnis zur selbstständigen Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre entscheidet der Dekan gemäß Art. 21 BayHSchPG.
(II) Die Erteilung der Prüfungsberechtigung in Vor-, Zwischen- und anderen Universitätsprüfungen, durch die keine akademischen Grade erworben werden, ist in §2 HschPrüferV geregelt.
Prof. Dr. Arno Kampf
Prüfungsausschussvorsitzender Master Physik
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26.11.2020: Gemeinsamer Beschluss der Prüfungsauschüsse Bachelor Physik und Master Physik zur Erteilung der allgemeinen Prüfungsberechtigung
In Ihrer gemeinsamen Sitzung am 26.11.2020 haben die Prüfungsausschüsse Bachelor und Master Physik die Erteilung der allgemeinen Prüfungsberechtigung in diesen Studiengängen vereinheitlicht:
(1) NachwuchsgruppenleiterInnen am Institut für Physik und in den mit dem Institut für Physik assoziierten Arbeitsgruppen soll die allgemeine Prüfungsberechtigung für den Bachelorstudiengang oder Masterstudiengang Physik erteilt werden. Voraussetzung ist hier eine Förderung im Rahmen kompetitiver Exzellenzprogramme, beispielsweise dem Emmy-Noether-Programm, Sofja-Kovalevskaja-Preis oder ERC Starting Grant. Um die Voraussetzungen prüfen zu können, ist ein Antrag zu stellen. Dieser muss den Lebenslauf und einen Nachweis über die Laufzeit der Nachwuchsgruppe enthalten.
(2) Fortgeschrittenen HabilitandInnen am Institut für Physik und in seinen assoziierten Arbeitsgruppen kann auf Antrag die allgemeine Prüfungsberechtigung für den Bachelorstudiengang oder Masterstudiengang Physik erteilt werden. Es müssen die Voraussetzungen nach §2 und §3 HSchPrüfV erfüllt sein. Dem Antrag sind ein Lebenslauf, eine Empfehlung der Vorsitzenden / des Vorsitzenden des Fachmentorats und eine Aufstellung der abgehaltenen Lehrveranstaltungen beizufügen.
(3) Die unter (2) beschriebene Regelung kann in besonders begründeten Ausnahmefällen auf promovierte WissenschaftlerInnen am Institut für Physik und seinen assoziierten Arbeitsgruppen Anwendung finden, die sich nicht im Habilitationsverfahren befinden. Neben dem Nachweis der Lehrerfahrung in den Physikstudiengängen ist in diesem Fall insbesondere eine nachdrückliche Empfehlung der Professorin bzw. des Professors erforderlich, in deren/dessen Arbeitsgruppe die Antragstellerin/der Antragsteller tätig ist.
(4) Prüfungsberechtigungen für den unter (1) genannten Personenkreis werden befristet für die Dauer der Förderung in dem jeweiligen Exzellenzprogramm vergeben. Erfolgt eine Verlängerung der Förderdauer nach einer Zwischenevaluation, ist ein neuer Antrag zu stellen. Für Personen, die unter Kategorien (2) und (3) fallen, wird die Prüfungsberechtigung befristet für höchstens 2 Jahre erteilt. Anträgen auf Verlängerung sind alle geforderten Unterlagen vollständig und aktualisiert beizufügen.
(5) Die Prüfungsausschüsse beauftragen in widerrufbarer Weise ihre Vorsitzende/Vorsitzenden, über Anträge nach Punkten (1)-(3) zu entscheiden. Strittige Fälle sollen in den Ausschüssen diskutiert werden.
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Das erste Modul beinhaltet zwei Vorlesungen, je eine über eine Epoche der Philosophiegeschichte und über ein Hauptgebiet der theoretischen Philosophie oder der philosophischen Ethik; das Modul schließt mit einer Prüfung (mündlich oder schriftlich) ab. Im zweiten Modul nehmen die Studierenden aktiv an zwei entsprechenden Seminaren teil; die Prüfung besteht in einer Hausarbeit zu einem der Seminare. Ansprechpartner ist Prof. Dr. Christian Schröer.
- 06.06.2016 (20. Sitzung): In seiner Sitzung am 03.02.2011 hatte der Prüfungsausschuss beschlossen, dass Studierende mit Nebenfach Chemie im Bachelor im Master im Nebenfach Informatik auch die Module "Informatik I" und "Informatik II" wählen können. Studierende mit Nebenfach Informatik im Bachelor können im Master im Nebenfach Chemie auch die Module "Chemie I" und "Chemie II" wählen. Da diese Regelung in verschiedener Hinsicht problematisch ist, beschließt der Prüfungsausschuss, seinen Beschluss vom 03.02.2011 mit Wirkung vom 30.09.2016 aufzuheben. | Für die Amtszeit ab 01.10.2016 wird Prof. Dr. K. Ziegler zum Vorsitzenden und Prof. Dr. M. Albrecht zu seinem Stellvertreter gewählt.
- 18.05.2016: Informationen zum neuen Bewerbungsverfahren für den Masterstudiengang Physik / How to apply for the Master Program Physics
- 04.05.2016: Die Erweiterte Universitätsleitung beschließt die neue, ab 1. Oktober 2016 gültige Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Physik. Dies wird durch den Universitätsrat am 11.05.2016 bestätigt.
- 29.01.2016 (Sitzung der Studiengangskommission): Voraussichtlich tritt zum 1. Oktober 2016 eine neue Prüfungsordnung in Kraft, insbesondere wird damit das Eignungsverfahren in der jetzigen Form entfallen. Nähere Informationen zur neuen Prüfungsordnung und zum zukünftigen Bewerbungsverfahren werden bis Mitte Mai 2016 bekanntgegeben. Bewerbungstermin: 15. Juli für das jeweils folgende Wintersemester. (Der Bewerbungstermin für das jeweils folgende Sommersemester wird noch bekanntgegeben.)
- 30.11.2015 (19. Sitzung): keine Mitteilungen
- 22.10.2015: Einrichtung einer Studiengangskommission für Bachelor & Master Physik
- 08.07.2015 (18. Sitzung)
Neue Bewerbungstermine (PO 2009/2010) & neue Module - 04.03.2015
Der Prüfungsausschuss genehmigt das neue Modul "Seminar on Thermoelectric Properties of Nano- and Heterostructures" (PHM-0106). Hinweis: Die Signaturen werden zurzeit auf "PHM-xxxx" umgestellt, wobei "PHM" alle Module der Physik und der Materialwissenschaften umfasst. - 16.01.2015 (17. Sitzung): keine Mitteilungen
- 22.10.2014 (16. Sitzung)
Konstituierende Sitzung des neuen Prüfungsausschusses; Neuwahl des Vorsitzenden (Prof. Dr. T. Kopp) und des Stellv. Vorsitzenden (Prof. Dr. M. Albrecht) - Donnerstag, 26.06.2014, 16:00 Uhr, Raum R-242: Allgemeine Diskussionsveranstaltung zur Weiterentwicklung des Bachelor-Master-Programms Physik und zur Vorbereitung der Reakkreditierung
- Informationsveranstaltung für Studierende, die sich für das Masterstudium Physik bewerben wollen: Mittwoch, 11.06.2014, 16:00 Uhr, Raum R-242
- Einstieg in den Masterstudiengang:
Hinweise zum Eignungsverfahren, Bewerbungsformular (Prüfungsordnung 2009/2010; gültig für Bewerbungen bis einschließlich Sommersemester 2016) - 26.05.2014 (15. Sitzung)
Der Prüfungsausschuss genehmigt zwei neue Module: "Applied Magnetic Materials and Methods" (MaPhy-24-22, Physikalischer Wahlbereich) und "Non-Destructive Testing" (MaPhy-42-09, Nebenfach Materialwissenschaften). - 14.02.2014 (14. Sitzung): keine Mitteilungen
- 04.12.2013: Prüfungsanmeldungen nach Fristablauf (Beschluss der LuSt-Kommission)
Nach der Anmeldephase sollen Prüfungsanmeldungen nur noch in besonderen Ausnahmefällen (technische Probleme, ernsthafte Krankheit) mit entsprechenden Nachweisen innerhalb einer 14-Tage-Frist durch die Prüfungsausschüsse genehmigt werden. Abgabe des Antrags im Prüfungsamt! Zum Wiederholungstermin muss die Beantragung und Genehmigung zudem mindestens zwei Tage vor dem Prüfungstermin stattfinden.
Studierende OHNE Prüfungsanmeldung in STUDIS sind grundsätzlich nur dann zu Prüfungen zugelassen, wenn diese sich beim Prüfungsamt innerhalb der Meldefrist (An-und Abmeldephase) per E-Mail gemeldet haben, falls z. B. aus technischen Gründen keine Anmeldung möglich war. Der/Die Studierende muss eine solche "Meldung beim Pruefungsamt" durch eine E-Mail (Ausdruck) bzw. mit einem ScreenShot (Ausdruck) gegenüber der Prüfungsaufsicht (bei einer Klausur, mündlichen Prüfung etc.) oder der Prüferin oder dem Prüfer (bei einer Hausarbeit, Portfolio etc.) unaufgefordert nachweisen. Eine Teilnahme an der entsprechenden Prüfung erfolgt dann unter "Vorbehalt". Der/Die Studierende muss sich nach der Prüfung für die nachträgliche Anmeldung im System und die Eintragung der Prüfungsleistung mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzen. - 28.11.2013 (13. Sitzung): keine Mitteilungen
- 19.09.2013 (12. Sitzung): keine Mitteilungen
- In seiner 11. Sitzung am 23.07.2013 hat der Prüfungsausschuss beschlossen, die Bewerbungstermine um zwei Wochen vorzuverlegen, d. h. auf den 15.06. bzw. 15.12.
- Informationsveranstaltung für Studierende, die sich für das Masterstudium Physik bewerben wollen: Montag, 24.06.2013, 13:00 Uhr, Raum R-506
- 13.06.2013, 15:30 Uhr, Raum R-242: Allgemeine Diskussionsveranstaltung mit den Studierenden zur Weiterentwicklung des Bachelor-Master-Programms Physik
- 29.10.2012 (10. Sitzung): keine Mitteilungen
- 06.08.2012 (9. Sitzung): keine Mitteilungen
- 25.07.2012: Physik der Atmosphäre erweitert
Das Angebot zum Themenkreis "Physik der Atmosphäre" wird ab dem Wintersemester 2012/13 erweitert: Im Modul "Physik der Atmosphäre I" (MaPhy-24-17, 2+2 SWS, 6 LP) werden die Grundlagen des Themas behandelt, während die entsprechende Vertiefung "Physik der Atmosphäre II" (MaPhy-24-19, 2+2 SWS, 6 LP) ab dem Sommersemester 2013 angeboten wird. - Informationsveranstaltung für Studierende, die sich für das Masterstudium Physik bewerben wollen: Montag, 25.06.2012, 14:00 Uhr, Raum R-242
- 23.02.2012 (8. Sitzung): Externe Masterarbeiten / Prüfungsberechtigungen
Ein/e nicht an der Universität Augsburg prüfungsberechtigte/r Wissenschaftler/in kann in einer Einzelfallentscheidung durch den Prüfungsausschuss als Zweitgutachter für eine Masterarbeit bestellt werden. Dabei sind folgende Bedingungen mindestens zu erfüllen:
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Das Thema der Masterarbeit muss vom PA genehmigt sein.
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Der/Die Erstgutachter/in muss für den Masterstudiengang Physik an der Universität Augsburg prüfungsberechtigt sein.
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Der/Die Zweitgutachter/in muss eine Habilitation oder äquivalente Qualifikation besitzen.
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Der/Die Zweitgutachter/in muss im Fachgebiet der geplanten Masterarbeit tätig und ausgewiesen sein.
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- 09.11.2011 (7. Sitzung): Prüfungsberechtigungen / Nebenfach Mathematik
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Fortgeschrittenen Habilitand/inn/en kann die Berechtigung zur Erstbegutachtung (und somit zur Betreuung) von Masterarbeiten auf Antrag durch den Prüfungsausschuss erteilt werden. Dem Antrag muss ein Nachweis der zweisemestrigen, selbständigen Lehrtätigkeit (Vorlesungen, Wahlpflicht- und Spezialvorlesungen; nicht aber: Seminare) und eine Empfehlung des Fachmentorats beigefügt werden. Diese Regelung gilt entsprechend auch für Wissenschaftler/innen, die sich nicht im Habilitationsverfahren befinden.
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Die Berechtigung zur Zweitbegutachtung von Masterarbeiten und die Prüfungsberechtigung als Zweitprüfer/in in Kolloquien wird allen Promovierten erteilt, wobei jedoch Erst- und Zweitgutachter/in (bzw. Erst- und Zweitprüfer/in) unterschiedlichen Lehrstühlen angehören müssen.
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Der PA genehmigt auf Antrag von Prof. Dirk Blömker im Nebenfach Mathematik das neue Modul "Stochastische Differentialgleichungen" (4 V, 2 Ü; 8 LP; Signatur: MaPhy-43-14).
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19.07.2011 (6. Sitzung): keine Mitteilungen
Informationsveranstaltung für Studierende, die sich für das Masterstudium Physik bewerben wollen: Dienstag, 21.06.2011, 14:00 Uhr, Raum R-242 -
14.03.2011: Umstrukturierung im Nebenfach Philosophie
Ab dem WS 2011/12 wird das Nebenfach Philosophie (MaPhy-46) neu strukturiert und damit die Prüfungsbelastung der Studierenden reduziert. Es wird nur noch zwei Module geben:
Das erste Modul beinhaltet zwei Vorlesungen, je eine über eine Epoche der Philosophiegeschichte und über ein Hauptgebiet der theoretischen Philosophie oder der philosophischen Ethik; das Modul schließt mit einer Prüfung (mündlich oder schriftlich) ab. Im zweiten Modul nehmen die Studierenden aktiv an zwei entsprechenden Seminaren teil; die Prüfung besteht in einer Hausarbeit zu einem der Seminare. Ansprechpartner ist Prof. Dr. Christian Schröer.
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Überblick Philosophiegeschichte und Systematik (MaPhy-46-21)
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Text und Diskurs Philosophiegeschichte und Systematik (MaPhy-46-22)
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03.02.2011 (5. Sitzung): Nebenfächer Chemie und Informatik
Ab dem WS 2011/12 gilt bezüglich der Nebenfächer Chemie (MaPhy-41) und Informatik (MaPhy-45): Studierende mit Nebenfach Chemie im Bachelor können im Master im Nebenfach Informatik auch die Module "Informatik I" und "Informatik II" wählen. Studierende mit Nebenfach Informatik im Bachelor können im Master im Nebenfach Chemie auch die Module "Chemie I" und "Chemie II" wählen. Die entsprechenden Signaturen:
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Chemie I: MaPhy-41-09, Chemie II: MaPhy-41-10
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Informatik I: MaPhy-45-08, Informatik II: MaPhy-45-09
Es ist aber grundsätzlich zu beachten, dass Module nicht sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudiengang angerechnet werden können! -
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23.12.2010: "Advanced Solid State Materials" vs. "Materials Chemistry"
Aufgrund inhaltlicher Überschneidungen ist das Modul "Advanced Solid State Materials (MaPhy-41-07)" nicht für diejenigen Studierenden wählbar, die das Modul "Materials Chemistry (MaPhy-41-04)" im Wintersemester 2009/10 bestanden haben. -
18.11.2010: Präzisierungen im Nebenfach Wirtschaftswissenschaften
Präzisierung bzw. Ergänzung im Nebenfach Wirtschaftswissenschaften (Nr. 4.7), Bereich BWL. (a) MaPhy-47-02: Dieses Modul, bisher einfach "Bilanzierung" genannt, wird umbenannt in "Buchhaltung (Bilanzierung I)". Dies entspricht der bisherigen Praxis. (b) Das folgende Modul wird zusätzlich aufgenommen: "Bilanzierung (Bilanzierung II)", MaPhy-47-08. -
23.07.2010 (4. Sitzung): keine Mitteilungen
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04.11.2009 (3. Sitzung): Ausländische Bachelorabschlüsse / Fachhochschulabschlüsse
Bei Bewerbern mit ausländischen Studienabschlüssen wird grundsätzlich (a) ein Telefoninterview geführt, (b) der DAAD-Test auf "Studierfähigkeit" empfohlen sowie (c) ein oder mehrere Empfehlungsschreiben angefordert, falls die Abschlussnote schlechter als 2,5 ist.
Bewerber mit einem einschlägigen Fachhochschulabschluss mit Abschlussnote 2,5 oder besser (und bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen) werden in der Regel zum Masterstudium zugelassen. Im Zweifelsfall soll ein persönliches Interview durchgeführt werden. -
02.07.2009 (2. Sitzung): keine Mitteilungen
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27.01.2009 (1. Sitzung): Anerkennung von Leistungspunkten für den Masterstudiengang
Auf Grund einer Anfrage wird die Problematik der Anerkennung von Leistungspunkten für den Masterstudiengang diskutiert, die durch Studierende bereits während des Bachelorstudiengangs erworben wurden. Diese Leistungspunkte können nicht direkt über STUDIS verwaltet werden. Falls z. B. von Dozenten Scheine für absolvierte Prüfungen ausgestellt werden, so kann der Prüfungsausschuss diese später - nach konkreter Überprüfung - anerkennen.
Prüfungsausschuss (MaWi M. Sc.)
Zusammensetzung des Ausschusses
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Ausschussmitglieder
Der Prüfungsausschuss hat in der Wahlperiode vom 01.10.2024-30.09.2026 folgende Mitglieder (Stellvertreter):
Prof. Dr. Gert-Ludwig Ingold ( Prof. Dr. Leo van Wüllen )
Prof. Dr. Henning Höppe ( Prof. Dr. Wolfgang Scherer )
Prüfungsausschuss (MSE M. Sc.)
Zusammensetzung des Ausschusses
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Ausschussmitglieder
Der Prüfungsausschuss hat in der Wahlperiode vom 01.10.2023-30.09.2025 folgende Mitglieder (Stellvertreter):
Prof. Dr. Ferdinand Haider ( Prof. Dr. Felix Büttner )
Prof. Dr.-Ing. Nils Meyer ( Prof. Dr.-Ing. Nils Meyer )
Prüfungsausschuss (Materialchemie M. Sc.)
Zusammensetzung des Ausschusses
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Ausschussmitglieder
Der Prüfungsausschuss hat in der Wahlperiode vom 01.10.2023-30.09.2025 folgende Mitglieder (Stellvertreter):
Prof. Dr. Dirk Volkmer ( Prof. Dr. Henning Höppe )
Prof. Dr. Wolfgang Scherer ( Prof. Dr. Leo van Wüllen )