Exam Registration WS 2024/2025
Anmeldephase zu den Regulären Prüfungen/Klausuren Wintersemester 2024/25 : 05. Dezember bis 16. Dezember 2024 (Start und Ende jeweils 12.00 Uhr - mittags) (Stand 01.10.2024) Anmeldephase zu den Wiederholungsprüfungen/Klausuren 17. März bis 24. März 2025 (Start und Ende jeweils 12.00 Uhr - mittags) (Keine Anmeldung zu Prüfungen der WiWi, Theologie und Geographie) (Stand 01.10.2024) Nähere Informationen finden Sie auf den
Seiten des Prüfungsamtes. Registration: Registration for examinations: December 5th to December 16th, 2024 (start and end 12 p.m. - noon) (as of October 1, 2024) Registration phase for repeat examinations/examinations March 17th to March 24th, 2025 (start and end 12 p.m. - noon) (No registration for WiWi, theology and geography exams) (as of October 1, 2024) Further information can be found on the Examination Office website." Bitte unbedingt beachten: Eine Anmeldung für Studierende ist auch im Wintersemester 2024/2025 verpflichtend!*
Studierende OHNE Pruefungsanmeldung im Pruefungsverwaltungssystem STUDIS
sind grundsaetzlich nur dann zu Pruefungen zugelassen, wenn diese sich
beim Pruefungsamt innerhalb der Meldefrist (An-und Abmeldephase) per
E-Mail beim zustaendigen Pruefungsamt gemeldet haben, falls z. B. aus technischen Gruenden keine
Anmeldung moeglich war.
Die Beantragung einer Nachmeldung ist NUR in AUSNAHMEFAELLEN und bei
nicht selbstverschuldeten Versäumnisfällen unter Vorlage eines
entsprechenden Nachweises (Grund des Versaeumnisses) innerhalb von 2
Wochen nach der Pruefungsanmeldephase beim jeweiligen Pruefungsausschuss
(per Brief des Antrages an das Pruefungsamt) moeglich.
Der/die Studierende muss eine solche „Meldung beim Pruefungsamt" durch
eine E-Mail (Ausdruck) bzw. mit einem ScreenShot (Ausdruck) gegenueber
der Pruefungsaufsicht (bei einer Klausur, muendliche Prüfung etc. ) oder
der Prueferin oder dem Pruefer (bei einer Hausarbeit, Portfolio etc.)
unaufgefordert nachweisen. Eine Teilnahme an der entsprechenden Pruefung
erfolgt dann unter „Vorbehalt“. Der Studierende muss sich nach der Pruefung für die nachtraegliche
Anmeldung im System und die Eintragung der Pruefungsleistung mit dem
Pruefungsamt in Verbindung setzen.