Latein / Griechisch
Fakultätsinterne Lateinprüfung
Die Philologisch-Historische Fakultät der Universität Augsburg erkennt die Fakultätsinterne Lateinprüfung als gleichwertig mit dem Latinum im Rahmen der Zulassung zur Magisterprüfung und zur Promotion an.
Aufbau des Studiums
- Erstes und zweites Semester:
Je 4 Std. Unterricht wie bisher üblich auf der Basis eines Lehrbuchs (Grammatik und Grundwortschatz) mit Abschlussklausur. - Im dritten Semester:
Fachspezifischer Lateinkurs, der in das Fachstudium integriert ist. Zweistündige Fachkurse werden in jedem Wintersemester angeboten von:- sprach- und literaturwissenschaftlich orientierten Fächern
- historisch orientierten Fächern.
- Die Abschlussprüfung ist schriftlich.
Eine einstündige Pflichtvorlesung über "Die Bedeutung des Lateins als sprachlich-kultureller Grundlage Europas" mit abschließender mündlicher Prüfung. Wiederholungen von Einzelprüfungen sind möglich. Die Ergebnisse aus den drei Prüfungen ergeben zusammen die Endnote für die von der Fakultät durchgeführte Lateinprüfung.
Lateinkenntnisse im Lehramtsstudium
Die neue Lehramtsprüfungsordnung I unterscheidet im Rahmen der Zulassungsvoraussetzung hinsichtlich der Kenntnisse in Latein folgende Niveaustufen:
- Latinum (= Großes Latinum)
- Gesicherte Lateinkenntnisse (= Kleines Latinum)
- Lateinkenntnisse.
In folgenden Fächern für das Lehramt an Gymnasien wurden in der neuen LPO I die Zulassungsvoraussetzungen auf das Niveau "Gesicherte Lateinkenntnisse" festgesetzt:
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Geschichte
- Italienisch
- Spanisch
Bislang mussten Studierende, die das staatliche Latinum nicht nachweisen konnten, dieses nachholen. Für Studierende, die weder das "Latinum" noch die "gesicherten Lateinkenntnisse" im Rahmen ihrer Schulausbildung erworben haben, wird nun die Möglichkeit geboten, dass gesicherte Kenntnisse in Latein in Zukunft auch durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Philologisch-Historischen Fakultät eingerichteten Kurs nachgewiesen werden können.
Inhaltliche Vorgaben
Der Nachweis gesicherter Lateinkenntnisse im Sinne der LPO I erfolgt schriftlich in Form einer Klausur. Diese besteht im ersten Teil aus einer Übersetzung von 120 lateinischen Wörtern eines Originaltextes im Schwierigkeitsgrad inhaltlich einfacher Prosastellen, im zweiten Teil aus Fragen zu Sprache und Interpretation des vorgelegten Textes sowie zum Grundwissen über römische Literatur, Geschichte und Kultur. Die Teile werden im Verhältnis von 2:1 gewichtet. Die Bearbeitungszeit beträgt 180 Minuten. Die Verwendung eines Lexikons ist erlaubt.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Klausur ist der regelmäßige Besuch der Veranstaltung “Latinum III”, die jeweils im Wintersemester angeboten wird. Die Klausur gilt mit der Gesamtnote “ausreichend” (4,0) als bestanden und kann einmal wiederholt werden.
Der Erfolg wird durch eine Bescheinigung der Philologisch-Historischen Fakultät bestätigt.
Lateinkenntnisse im Bachelor- und Masterstudium
Für folgende Bachelor- und Masterstudiengänge wird Latein vorausgesetzt:
- B.A. Europäische Kulturgeschichte (Hauptfach)
- B.A. Geschichte (Hauptfach)
- M.A. Historische Wissenschaften
Zu den erforderlichen Niveaustufen des Lateinischen vgl. die jeweiligen Prüfungsordnungen.
Fakultätsinterne Griechischprüfung
Die Philologisch-Historische Fakultät der Universität Augsburg erkennt im Rahmen der Zulassung zur Promotion im Fach Klassische Archäologie und im Fach Alte Geschichte die Fakultätsinterne Griechischprüfung als gleichwertig mit dem Graecum an und erteilt auf Antrag einen Dispens.
Aufbau des Studiums
- Erstes und zweites Semester:
Jeweils 4 Semesterwochenstunden Unterricht auf der Basis eines Lehrbuchs (Grammatik und Grundwortschatz) - Im dritten Semester:
4 Semesterwochenstunden Lektüre - Die Abschlussprüfung ist schriftlich.
Die Prüfung umfasst folgende Bestandteile:
- Schriftliche Prüfung
Übersetzung eines Platon-Textes mittleren Schwierigkeitsgrades im Umfang von etwa 150 Wörtern mit Hilfe eines Lexikons; Bearbeitungszeit 90 Minuten. Prüfer ist in der Regel der/die Kursleiter/in (oder bei Bedarf eine andere Lehrperson der Universität Augsburg). - Mündliche Prüfung
Übersetzen und Erläutern von Texten mit archäologischem Fachbezug; Prüfungsdauer 10 bis 15 Minuten. Prüfer ist in der Regel der/die Kursleiter/in (oder bei Bedarf eine andere Lehrperson der Universität Augsburg). Beisitzer ist ein/e Vertreter/in der Fächer Klassische Archäologie oder Klassische Philologie, insbesondere Latein.
Beide Prüfungsbestandteile zählen gleich viel; zum Bestehen muss die schriftliche Prüfung mindestens mit der Note "ausreichend" (4,0) bewertet sein. Die Prüfung ist bestanden, wenn insgesamt die Note "ausreichend" (4,0) erzielt wird. Die beiden Prüfungsteile können jeweils zweimal wiederholt werden.