FAQ
FAQ Nordamerikastudien
Welche Unterlagen muss ich vorlegen, um zu NAS zugelassen zu werden?
Bewerben Sie sich bis spätestens 1. September über das offizielle Bewerbungsportal der Studentenkanzlei der Universität Augsburg mit einem Anschreiben, in dem Sie die Motivation für Ihre Bewerbung darlegen, einem tabellarischen Lebenslauf, einer Kopie des Zeugnisses Ihres ersten berufsqualifizierenden Studiums, sowie Kopien Ihrer Sprachzertifikate zum Nachweis Ihrer Fremdsprachenkenntnisse. Das Anschreiben senden Sie bitte auch an
ina.batzke@uni-a.de.
Für Details, siehe
Bewerbung.
Mein Bachelor-Zeugnis liegt noch nicht vor. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, wenn sie statt des Zeugnisses einen Nachweis über 140 LP aus Ihrem ersten Studium erbringen können und das Zeugnis bis zum Ende des ersten Semesters des NAS nachreichen.
Kann ich mich auch mit einem Magister-, Diplom- oder Lehramtsabschluss bewerben?
Ja, soweit Sie eines der unter Bewerbung aufgeführten Fächer studiert haben.
Welche Sprachvoraussetzungen brauche ich für das Studium?
Englisch muss auf C1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden, außerdem eine weitere Fremdsprache auf B1-Niveau. Der Nachweis für das Beherrschen der zweiten Sprache kann bis zum Ende des ersten Studienjahres nachgereicht werden kann. Als Nachweis zählt das Abiturzeugnis oder ein offizieller Sprachentest, der sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen orientiert.
Ist das Studium an der Universität Augsburg gebührenpflichtig?
Studiengebühren wurden in Bayern abgeschafft. Somit wird nur noch Semesterbeitrag fällig, der auch ein Semesterticket beinhaltet. Zu Details und und Ausnahmen finden Sie hier weitere Informationen.
Was passiert, wenn ich mein Studium nicht in den vorgesehenen vier Semestern schaffe?
Werden die nötigen 120 LP innerhalb der vorgesehenen vier Semester nicht erworben, gilt die Masterprüfung als erstmals abgelegt und nicht bestanden. In diesem Fall haben Sie nochmals zwei Semester, um NAS abzuschließen.
Können Sie die 120 LP nach dem sechsten Fachsemester immer noch nicht vorweisen, gilt die Masterprüfung als endgültig nicht bestanden, es sei denn, Sie können nachweisen, dass das Versäumen der Frist nicht auf Ihr Verschulden zurückgeht.
Kann ich den Masterstudiengang NAS mit einem Auslandsaufenthalt verbinden?
Auslandsaufenthalte sind möglich. Die Universität Augsburg verfügt über zahlreiche Kontakte zu ausländischen Universitäten, an die Studierende anknüpfen können.
Auslandsaufenthalte müssen aber von den Studierenden selbst organisiert werden.
Generell gilt: Bewerben Sie sich möglichst frühzeitig für Auslandsaufenthalte, da die Vorlaufzeit meist sehr lang ist.