BAföG – Formblatt 5: Vereinfachtes Verfahren

 

Auf den neuen Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG [= FORMBLATT 5] ist ein vereinfachtes Verfahren beschrieben:

 

"Falls in Ihrem Studiengang ECTS-Leistungspunkte vergeben werden, können Sie anstelle dieses Formblatts eine Bescheinigung bzw. einen Ausdruck über die individuell erreichte Punktzahl beim Amt für Ausbildungsförderung ein­reichen; diese gelten als Ersatz für das Formblatt. Die erforderlichen Leistungen sind erbracht, wenn die erreichte Punktzahl mindestens der Punktzahl entspricht, die nach der Festsetzung des zu­ständigen hauptamtlichen Mitglieds des Lehrkörpers der Ausbildungsstätte als üblich anzusehen ist."

 

Diese sogenannte "Modul- und Lehrveranstaltungsbestätigung" mit Angabe der Gesamtpunktzahl wird vom Prüfungsamt ausgestellt.

Nach Absprache mit dem Leiter des BAföG-Amtes können alle Studierenden, die einen Studiengang an der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakultät studieren, ab sofort von der genannten Regelung Gebrauch machen, wenn die folgenden Leistungen erbracht worden sind:

  1. Bei Anträgen zum Ende des vierten Semesters (ü b l i c h e r  F a l l): Es wurden mindestens 75 LP erworben.
  2. Bei Anträgen, die wegen Fachwechsels o.a.m. zum Ende eines anderen Semesters gestellt werden:
    1. Bei Anträgen zum Ende des fünften Semesters: Es wurden mindestens 100 LP erworben.
    2. Bei Anträgen zum Ende des sechsten Semesters: Es wurden mindestens 125 LP erworben.
    3. Bei Anträgen zum Ende des dritten Semesters: Es wurden mindestens 50 LP erworben.
    4. Bei Anträgen zum Ende des zweiten Semesters: Es wurden mindestens 25 LP erworben.

 

Nur wenn die erforderlichen Leistungen in einer anderen Weise erbracht wurden, gilt weiterhin die gesonderte Überprüfung durch den BAföG-Beauftragten der Fakultät. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall mit Ihren Unterlagen immer zuerst an Frau Rugullis, des vorhergehenden BAföG-Beauftragten (Gebäude D, Raum 3035, Mo-Do vormittags).

 

 

Prof. Dr. Sebastian Scherr

Der BAföG-Beauftragte der

Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakultät

Ansprechpartner*innen:

Lehrstuhlinhaber
Digital Health Communication
  • Telefon: +49 821 598 5710
  • E-Mail:
  • Raum 5057 (Gebäude D)
Lehrstuhlsekretariat
Philosophie: Ethik
  • Telefon: +49 821 598 5572
  • E-Mail:
  • Raum 3035 (Gebäude D)

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