Evangelische Theologie als Erweiterungsfach

Im Rahmen aller Studiengänge Lehramt gibt es die Möglichkeit, Evangelische Religionslehre als Erweiterungsfach zu studieren (§ 35 Abs. 2 Nr. 3, § 37 Abs. 2 Nr. 3, § 39 Abs. 2 Nr. 1 und § 60 Abs. 1). Im Fall des Studiengangs Lehramt Gymnasium sind ausreichende Sprachkenntnisse aus dem Alt-Griechischen und aus dem Lateinischen erforderlich. Informationen zum Erwerb der erforderlichen Sprachqualifikationen finden Sie bei Informationen zum  .

 

Beim Studium des Erweiterungsfaches als Unterrichtsfach sollte in jedem Fall berücksichtigt werden, dass keine (benoteten) Leistungen zu erbringen sind, aber das Staatsexamen demjenigen des Fachs in einer Fächerverbindung entspricht. Daher sollte die Teilnahme an fachwissenschaftlichen Veranstaltungen unbedingt und frühzeitig eingeplant werden.

 

Für das Studium der Evangelischen Relgionslehre als 4.Didaktikfach wird kein Staatsexamen abgelegt.

 

Für das Fach Evangelische Religion gelten dennoch bestimmte Anforderungen, die Sie zum Erwerb der  (vorläufigen kirchlichen Bevollmächtigung zur Erteilung des evangelischen Religionsunterrichtes) vor dem Antritt des Referendariats erfüllen müssen.

 

Wer eine Erweiterungsprüfung erfolgreich abgelegt hat, wird unter bestimmten Voraussetzungen bei der Übernahme in den staatlichen Schuldienst besonders berücksichtigt.

 

http://www.km.bayern.de/lehrer/fort-und-weiterbildung/erweiterungsfaecher.html

 

Für die Erweiterung muss man sich in der Studentenkanzlei einschreiben.

 

Die Regelstudienzeit verlängert sich bei einer Erweiterung um zwei Semester (LPO I, § 20). Die Zeit für den Vorbereitungsdienst verlängert sich nicht.

 

Es wird empfohlen, sich frühestens ab dem zweiten Semester oder später für ein Erweiterungsfach einzuschreiben.

 

Einen Überblick über alle sonstigen Erweiterungsmöglichkeiten und wichtige Regelungen können Sie in diesem Informationsblatt zur Erweiterung im modularisierten Lehramtsstudium einsehen.

 

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