Friedenspolitische Tagung zur Münchner Sicherheitskonferenz am 26. Januar 2019
Bürgerkriege und bewaffnete Konflikte innerhalb einzelner Staaten werden oft mit besonderer Unerbittlichkeit und Brutalität geführt. Nach Ende des Krieges bleiben verfeindete Gruppierungen sowie tief gespaltene, traumatisierte Bevölkerungen zurück. Die Grenzen zwischen Opfern und Tätern sind dabei häufig nicht klar zu ziehen, die Rechtsprechung ist besonders problematisch. Transitional Justice Maßnahmen, die meist mit Hilfe der Internationalen Gemeinschaft initiiert werden, sollen dabei helfen die Vergangenheit aufzuarbeiten und ein friedliches, versöhntes Zusammenleben zu ermöglichen. Hierunter zählen Kriegsverbrechertribunale (z.B. Jugoslawien, Ruanda, Kambodscha), Wahrheitskommissionen (Südafrika, Ost-Timor), sowie Prozesse, wie die Reintegration von (Kinder-) Kämpfergruppen, die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt oder die Umverteilung staatlicher Ressourcen. Diese Prozesse sind allerdings weder einfach noch unumstritten: Nicht nur steht Strafgerechtigkeit häufig im Kontrast zu Versöhnung und Stabilität, vielmehr stellt sich auch die Frage, wer und nach welchen Kriterien überhaupt angeklagt wird. Wie definiert man die Schuld von z.B. Kindersoldaten? Was können Tribunale, Wahrheitskommissionen und Reintegrationsprojekte wirklich leisten? Wann konfligieren lokale Normen mit denen der internationalen Gebergemeinschaft? Wer ist Opfer, wer ist Täter? Die friedenspolitische Tagung am 26. Januar 2019 in München in der Ev. Stadtakademie wird vom Lehrstuhl für Politikwissenschaft, Friedens- und Konfliktforschung, mitveranstaltet.Friedensabkommen und dann? - Vom schwierigen Zusammenleben nach Bürgerkriegen