Der Ständige Promotionsausschuss koordiniert und führt die Promotionsverfahren an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät nach der neuen Promotionsordnung durch (diese trat im Mai 2014 in Kraft).

Mitglieder des Ständigen Promotionsausschusses

Ordinarius
Prof. Dr. Robert Klein: Analytics & Optimization

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Ordinarius
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

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Ordinarius
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

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Ordinarius
Prof. Dr. Daniel Veit: Information Systems und Management

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Dekan
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

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Promotionsordnungen an der WiWi Fakultät

Rechtlich maßgeblich für Promotionen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sind die aktuellen Fassungen folgender Promotionsordnungen:

 

 

Zertifikat für Doktorandenkurse

Der Promotionsausschuss stellt Promovend/innen, welche mindestens drei Doktorandenkurse besucht haben, ein Zertifikat aus. Nähere Informationen sind per Anfrage beim Ständigen Promotionsausschuss erhältlich.

Ablauf des Promotionsprozesses

Folgender (vereinfachter) Ablaufplan soll einen Kurzüberblick über den Ablauf einer erfolgreichen Promotion liefern. Nähere Informationen und Formularvorlagen zur Zulassung zur Promotion sowie zum Promotionsgesuch und Informationen zur Veröffentlichung der Dissertation sind per Anfrage beim Ständigen Promotionsausschuss erhältlich.

 

 

 

1. Zulassung zur Promotion und Immatrikulation als Promotionsstudent/in

 

a)  Zulassung zur Promotion

  • Innerhalb der ersten 12 Monate der Promotion sollten Sie Ihre Zulassung zur Promotion beim Ständigen Promotionsausschuss beantragen.

  • Die nötigen Formulare und weitere Hilfestellungen sind per Anfrage beim Ständigen Promotionsausschuss erhältlich.

  • Mit Beginn des Wintersemesters 2017/18 wird der Promotionsausschuss seine Entscheidungen über Zulassungen zur Promotion  zu fixen Terminen treffen: Dies wird im Oktober, Januar, April, Juli usw. der Fall sein. Sämtliche Unterlagen zur jeweiligen Zulassung müssen dem Ausschuss somit spätestens zum 1. Oktober, 1. Januar, 1. April, 1. Juli usw. vollständig vorliegen.

b) Immatrikulation als Promotionsstudent/in

  • Sobald Sie für die Promotion zugelassen sind, können Sie sich als Promotionsstudent/in immatrikulieren.
  • Das nötige Formular hierzu ist auf der Website der Studentenkanzlei erhältlich und wird vom Vorsitzenden des Ständigen Promotionsausschusses unterschrieben und von Ihnen bei der Immatrikulation als Promotionsstudent/in eingereicht.

 

2.  Promotionsgesuch und Abschluss der Dissertation durch Disputation

 

a)      Promotionsgesuch und Einreichung der Dissertation

  • Um die Dissertation einzureichen, muss ein Promotionsgesuch gestellt werden.
  • Die nötigen Formulare und weitere Hilfestellungen hierzu sind per Anfrage beim Ständigen Promotionsausschuss erhältlich.
  • Der Ständige Promotionsausschuss entscheidet nach Einreichung aller notwendigen Unterlagen über die Annahme des Promotionsgesuches und leitet im Fall einer Annahme die Prüfexemplare der Dissertation an die Gutachter weiter.
  • Mit Beginn des Wintersemesters 2017/18 wird der Promotionsausschuss seine Entscheidungen über Promotionsgesuche zu fixen Terminen treffen: Dies wird im Oktober, Januar, April, Juli usw. der Fall sein. Sämtliche Unterlagen zum jeweiligen Promotionsgesuch müssen dem Ausschuss spätestens zum 1. Oktober, 1. Januar, 1. April, 1. Juli usw. vollständig vorliegen.

b)      Begutachtung der Dissertation

  • Die Gutachter beurteilen die wissenschaftliche Qualität der Dissertation.

c)       Auslage der Dissertation

  • Im Falle einer positiven Begutachtung wird die Dissertation ausgelegt. Je nachdem, ob die Auslagefrist in die Vorlesungszeit oder die vorlesungsfreie Zeit fällt, sind hierbei unterschiedliche Auslagefristen zu beachten.

d)      Annahme der Dissertation und Disputation

  • Werden keine Einwände gegen die Dissertation erhoben, so gilt die Dissertation als angenommen.
  • Der Ständige Promotionsausschuss koordiniert gemeinsam mit Promovend/in und Gutachtern einen Termin für die Disputation.

e)      Veröffentlichung der Dissertation

  • Innerhalb von zwei Jahren nach einer erfolgreichen Disputation muss die Dissertation veröffentlicht werden.

Datenschutzhinweise bezüglich des Promotionsverfahrens

Alle Doktoranden/innen und Promovend/innen werden gebeten, folgende Hinweise zu beachten:

 

 

FAQ

Der ständige Promotionsausschuss ist für Anfragen zu organisatorischen Abläufen und sonstige Fragen via Email an Dr. Vienna Klein erreichbar. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeitet wird, es aber dennoch zu einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Wochen kommen kann. Melden Sie sich daher frühzeitig, insbesondere wenn es sich um Anfragen zu Formularen der Zulassung zur Promotion oder des Promotionsgesuchs handelt.

Ihre Unterlagen können Sie zu den regulären Öffnungszeiten im Sekretariat des Vorsitzenden des ständigen Promotionsausschusses, Prof. Dr. Robert Klein, oder nach vorheriger Terminvereinbarung via Email bei Dr. Vienna Klein einreichen. 
Ihre Unterlagen können Sie ganzjährig zu den regulären Öffnungszeiten im Sekretariat des Vorsitzenden des ständigen Promotionsausschusses, Prof. Dr. Robert Klein, oder nach vorheriger (frühzeitiger) Terminvereinbarung via Email bei Dr. Vienna Klein einreichen. Ihre Unterlagen werden dann aufbereitet und im Anschluss an die Stichtage (1. Januar, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober) an den ständigen Promotionsausschuss weitergeleitet. Sie werden nach der Entscheidung des ständigen Promotionsausschusses informiert. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung durch den ständigen Promotionsausschuss etwa zwei bis drei Wochen dauern kann.

Die Dissertation und die Gutachten müssen nach Eingang der Gutachten beim ständigen Promotionsausschuss mindestens 14 Tage, bzw., sofern mindestens ein Tag der Auslage in die vorlesungsfreie Zeit fällt, mindestens 28 Tage ausgelegt werden. Dabei werden die Wochenenden zu den Auslagetagen hinzugezählt, Feiertage nicht. Als Bemessungsgrundlage für die vorlesungsfreie Zeit zählen die offiziellen "Fristen und Termine", welche auf der Webseite der Universität angekündigt werden. Die Weihnachtspause zählt dabei zur vorlesungsfreien Zeit. Bitte berücksichtigen Sie diese Fristen, wenn Sie mit Ihrer Prüfungskommission mögliche Disputationstermine besprechen.

 

Bitte beachten Sie, dass der ständige Promotionsausschuss noch mindestens 3-5 Arbeitstage Bearbeitungszeit zwischen Ende der Auslage und dem frühestens Disputationstermin benötigt. Bei sehr engen Fristen informieren Sie den ständigen Promotionsausschuss bitte frühzeitig via Email an Dr. Vienna Klein.

Ja, Vorsitzende und Prüfende müssen bereits bei Einreichung bekannt sein.
Zu jedem Stichtag werden solche Anträge auf Zulassung zur Promotion und Promotionsgesuche berücksichtigt, welche bis 9:00 Uhr am Morgen des Stichtags im Sekretariat des Vorsitzenden des ständigen Promotionsausschusses oder bei Dr. Vienna Klein eingegangen sind. Fällt der Stichtag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.
Der Antrag auf Zulassung zur Promotion ist beim ständigen Promotionsausschuss zu stellen und wird gemeinsam mit den Promotionsgesuchen zu den Stichtagen bearbeitet. Dieser Antrag kann nicht durch die Einschreibung bei der Studierendenkanzlei ersetzt werden. Beide Prozesse laufen getrennt voneinander ab.

Die Betreuungsbestätigung zur Einschreibung als Promotionsstudent/In bei der Studierendenkanzlei kann auf der Webseite der Studierendenkanzlei abgerufen werden und dann ausgefüllt im Sekretariat bei Frau Olk abgegeben werden. Es wird dann vom Vorsitzenden des Ständigen Promotionsausschusses gegengezeichnet und anschließend an die Studierendenkanzlei weitergeleitet.

 

Achtung: Das Formular für die Betreuungsbestätigung zur Einschreibung ist nicht gleich der Betreuungsbestätigung, welche für den Antrag auf Zulassung zur Promotion benötigt wird. Die Unterlagen für den Antrag auf Zulassung zur Promotion erhalten Sie nach Anfrage via E-Mail bei Dr. Vienna Klein.

Der Stichtag verschiebt sich auf den 7.1.25. 

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