Ringvorlesung „Tax@UniAugsburg“: Vortrag am 19.12.2022 zum „Thema Anti-Treaty-Shopping und § 50d Abs. 3 EStG - Stolpersteine für ausländische Investoren“
Der Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Universität Augsburg bedankt sich, auch im Namen seiner Studierenden, bei Herrn Dr. Pinkas Fußbroich (StB, Partner/Principal bei EY, München) und Frau Franziska Bernauer (Tax Senior Consultant bei EY, München) für ihren Vortrag in der Ringvorlesungsreihe „Tax@UniAugsburg“.
Der Vortrag „Anti-Treaty-Shopping und § 50d Abs. 3 EStG - Stolpersteine für ausländische Investoren“ fand statt im Rahmen der Veranstaltung „MTax3 - Internationale Steuerplanung“. Herr Dr. Fußbroich und Frau Bernauer erläuterten in ihren Vortrag die vielfältigen steuerlichen Stolpersteine für ausländische Investoren bei Inbound-Investitionen in Deutschland aufgrund der sog. Anti-Treaty-Shopping-Regelung des § 50d Abs. 3 EStG. Der Vortrag zeigte detailliert auf, dass die Inanspruchnahme einer Entlastungsberechtigung, bspw. die Entlastungsberechtigung eines Doppelbesteuerungsabkommens oder die Entlastungsberechtigung der sog. Mutter-Tochter-Richtlinie, in der Praxis selbst dann große Schwierigkeiten bereiten kann, wenn der primäre Zweck einer gewählten Konzernstruktur nicht in der Erreichung steuerlicher Vorteile besteht.
![](https://assets.uni-augsburg.de/media/filer_public_thumbnails/filer_public/23/1a/231a87dc-e5c6-46dd-8c9b-1c2dc13bdf69/gastvortrag_mtax3_191222.jpg__1080x2000_q85_subject_location-1995%2C1501_subsampling-2.jpg)