Ringvorlesung „Tax@UniAugsburg“: Vortrag am 4.12.2023 zum Thema „§ 50d Abs. 3 EStG – Stolpersteine für ausländische Investoren“
Der Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Universität Augsburg bedankt sich, auch im Namen seiner Studierenden, bei Herrn Dr. Pinkas Fußbroich (StB, Partner/Principal bei EY, München) für seinen Vortrag in der Ringvorlesungsreihe „Tax@UniAugsburg“.
Der Vortrag „§ 50d Abs. 3 EStG - Stolpersteine für ausländische Investoren“ fand statt im Rahmen der Veranstaltung „MTax3 - Internationale Steuerplanung“. Herr Dr. Fußbroich erläuterte in seinem Vortrag die vielfältigen steuerlichen Stolpersteine für ausländische Investoren bei Inbound-Investitionen in Deutschland aufgrund der sog. Anti-Treaty-Shopping-Regelung des § 50d Abs. 3 EStG. Der Vortrag zeigte detailliert auf, dass die Inanspruchnahme einer Entlastungsberechtigung, bspw. die Entlastungsberechtigung eines Doppelbesteuerungsabkommens oder die Entlastungsberechtigung der sog. Mutter-Tochter-Richtlinie, in der Praxis selbst dann große Schwierigkeiten bereiten kann, wenn der primäre Zweck einer gewählten Konzernstruktur nicht in der Erreichung steuerlicher Vorteile besteht.