Aushänge
Für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung sind für Masterabsolventen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre zwei Jahre sog. berufspraktischer Tätigkeit nachzuweisen. Diese Zeiten können aber - bei richtiger Ausgestaltung - auch ganz oder teilweise bereits während des Masterstudiums erbracht werden. Die Wartezeit bis zur Steuerberaterprüfung verkürzt sich infolgedessen. Der Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre vermittelt gern auch aktiv entsprechende Kooperationsstellen für unsere Studierenden.
Sie befinden sich am Ende Ihres Bachelor- oder am Anfang Ihres Masterstudiums? Bewerben Sie sich jederzeit mit den üblichen Unterlagen unter tax@wiwi.uni-augsburg.de (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, aktueller Notenausdruck) oder sprechen Sie uns bei Gesprächsbedarf einfach an.