Klausureinsicht (Kopie, unsichtbar)

Aufgrund der aktuellen Situation kann der Tag der Einsichtnahme noch nicht terminiert werden. Eine Anmeldung für die Einsichtnahme ist dennoch grundsätzlich erforderlich und kann beispielsweise über das unten aufgeführte Klausureinsichtsformular erfolgen. Eventuelle Regelungen zur Einsichtnahme in der für Sie relevanten Prüfungsordnung sind zu beachten. Sollte die für Sie relevante Prüfungsordnung kein Recht auf Akteneinsicht vorsehen, so wird Ihnen dennoch eine Einsicht nach den Regelungen der jüngsten für Ihren Studiengang einschlägigen Prüfungsordnung gewährt.

 

Nach dem Ausfüllen und Absenden des Klausureinsichtsformulars erhalten Sie im weiteren Verlauf (vermutlich gegen Ende der vorlesungsfreien Zeit) eine E-Mail mit genaueren Informationen.

 

 

Klausureinsichtsformular

Bitte achten Sie bei der Eingabe der erforderlichen Daten (mit * gekennzeichnet) auf deren Korrektheit.

Bitte wählen Sie die Klausur(en), für welche Sie eine Einsichtnahme beantragen.
Bitte diese Auswahlbox NICHT anhaken, falls Sie ein Mensch sind.

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