Klausureinsicht Hinweis
Aufgrund der aktuellen Situation kann der Tag der Einsichtnahme noch nicht terminiert werden. Eine Anmeldung für die Einsichtnahme ist dennoch grundsätzlich erforderlich und kann beispielsweise über das Klausureinsichtsformular erfolgen. Eventuelle Regelungen zur Einsichtnahme in der für Sie relevanten Prüfungsordnung sind zu beachten. Sollte die für Sie relevante Prüfungsordnung kein Recht auf Akteneinsicht vorsehen, so wird Ihnen dennoch eine Einsicht nach den Regelungen der jüngsten für Ihren Studiengang einschlägigen Prüfungsordnung gewährt.